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Autor Thema: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung  (Gelesen 3697 mal)

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Offline chevymichel

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Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« am: 05. August 2013, 11:01:34 »
Hallo zusammen,

Mal ne frage

Ich wohne seit ca 2,5 Jahren in Miete und habe nun gekündigt.
Mein vermieter hat mir nun eine Abrechnung zukommen lassen für NK und so..

Jetzt habe ich aber festgestellt, das er die Miete laut Vertrag im ersten Jahr bei dem vereinbarten Betrag belassen hat.
Für das 2 Jahr hat sich diese um ca 2,5% monatlich erhöht. Dito bei. 3 Jahr also 2013.

Was ist das? Wenn ich nen Vertrag hab dann gilt doch dieses für die in Frankreich üblichen 3 Jahre.
Ne Erhöhung hätte er mir ja auch anzeigen müssen und nicht einfach im Nachhinein abrechnen. Oder seh ich da was falsch...

Danke

banjo

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Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« Antwort #1 am: 05. August 2013, 11:06:38 »
Das siehst Du richtig, spreche mit dem Vermieter drüber. Wenn Dein Vertrag keine autom. Erhöhung  beinhaltet, dann gibt auch keine, insb. nicht nachträglich. Denke aber dran, dass der Vermieter ja Deine Kaution hat und er wird versuchen, die Erhöhung dann mit der Rückzahlung zu verrechnen ;-).
Versuche also, Dich gütlich zu einigen.

Offline chevymichel

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Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« Antwort #2 am: 05. August 2013, 11:18:43 »
Ja ok... Ich muss ma meinen Vertrag anschauen. Wie würde man dies bezeichnen?..

banjo

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Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« Antwort #3 am: 05. August 2013, 11:24:46 »
Kann ich Dir leider nicht genau sagen, wir verwenden immer die Originalvordrucke aus dem Tabak-Laden zum Vermieten. Das sind meiner Kenntnis nach auch die einzigen, die zulässig sind und zwar im Original. Alle anderen sollen nicht zulässig sein, auch nicht eine Kopie vom Original, und wenn Du Munition brauchst: Mehr wie 1 MM Kaution machte den Vertrag automatisch ungültig....

Offline chevymichel

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Re: Schleichende Mieterhöhung und Nachforderung
« Antwort #4 am: 05. August 2013, 11:49:51 »
Ja ok... Die Kaution kommt hin...

Ich hab nun etwas gelesen ( muss es erst übersetzten ) was auf eine Steigerung abzuführen ist. Allerdings müsste diese immer jährlich  zum Zeitpunkt des ersten mietmonats vom vermieter angekündigt werden... Dies wäre bei uns im Januar gewesen... Naja ich habe seit Jan. 2011 nix mehr vom vermieter bekommen. Auch keine Abrechnung für charges obwohl ich ihn mal angeschrieben hatte...

Ich denke dies könnte die Erhöhung auch ungültig machen..