Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Rückerstattung Kaution  (Gelesen 6232 mal)

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Offline Dragonvamp

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Rückerstattung Kaution
« am: 27. August 2014, 19:21:52 »
Huhu ihr lieben,

ich bin mit dem Vater meines Sohnes zum 31.03.2013 aus unserer gemeinsamen Wohnung ausgezogen..
Da wir bis dato unsere Kaution nicht zurück bekommen haben, hatte ich mal angefragt...
Nun kam ein schreiben zurück, dass diese einbehalten wurde, da noch Wasser und Gas hätten nachbezahlt werden müssen.
Also Kaution waren 590€ und nachzuzahlen wären 1128€. Darüber haben wir allerdings nie eine Rechnung bekommen, obwohl ich zum Auszug auch die neue Adresse angegeben hab.
Zudem stand in dem schreiben, dass sie es uns als Geschenk gemacht hat, dass wir ja nicht für Renovierungsarbeiten, die unseretwegen verursacht wurden, aufkommen mussten.
Punkt ist der, als wir einzogen, war der Boden (Laminat) total aufgeqollen, Badezimmer-Möbel fielen auseinander und die Küche war unter den Schränken und co voller Mäusekot... Wir haben all das neu gemacht. Wir hatten damals vereinbart, dass wir früher einziehen, dafür diese Dinge selbst machen. Vermieterin wollt sich beteiligen, hat uns aber nie einen Cent bezahlt.
Ja, wir waren dumm nichts schriftlich machen zu lassen... Naja auf jedenfall hatten wir über 1500€ in alles investiert.
Kurz vor Auszug haben wir ihr noch angeboten die fehlenden Fussleisten noch zu machen, aber nur wenn sie dann endlich auch was bezahlt. Das winkte sie ab und sagte, darum würde sie sich dann selbst kümmern, das wäre so in Ordnung. Natürlich wollt sie dann auch noch wieder weiß streichen, da wir Farbe an die Wände brachten.. Hätten wir aber auch selbst gemacht, wenn man das nicht alles abgewinkt hätte...
Jetzt sollen wir das als Geschenk ansehen.. Find ich an sich eigentlich ne Frechheit..
Nun zum Thema an sich.. Auf die 538€ übrig geblieben Nebenkosten nach Abzug der Kaution verzichtet sie...
Na schön, muss ich nichts nachzahlen.... Mir Recht... Aber hätte sie nicht eigenltich so oder so innerhalb eines Jahres eine Rechnung zuschicken müssen, statt einfach die Kaution, ohne schreiben oder sonst was, einzubehalten?
Mich nervt das ganze an sich. Bin ja froh, wenn ich nichts bezahlen muss, aber eigentlich geht es mir hier um die Aussage 'als Geschenk' und dann nicht mal was zu sagen, dass sie das gerne so Regeln würde...
Was würdet ihr nun tun?
Sie bittet mich nun noch mal wegen dem Mist micht zu melden, wie wir weiter verfahren...
Soll ich das ganze nun so im Sande verlaufen lassen oder?
Ich stell mir echt die Frage ob es gut war, deswegen nen schreiben aufzusetzen...

Danke für eure Tipps


banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #1 am: 27. August 2014, 19:48:35 »
Runterschlucken und abhaken. Oder willst Du nen Anwalt für 270€/h mit ungewissem Ausgang anheuern?

Offline Dragonvamp

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #2 am: 27. August 2014, 20:15:56 »
Naja manch einer besitzt ja nicht umsonst ne Rechtsschutz, nicht wahr...

banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #3 am: 27. August 2014, 20:44:11 »
ja, und danach nicht mehr, weil sie Dir wegen der Schadensqote kündigt. Es will wohl überlegt sein, ob man die RV wegen einiger Euros bemüht, zudem meist ein Selbstbehalt mit dabei ist.

Offline Ralph

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #4 am: 27. August 2014, 22:32:15 »
immer dieser tolle Rechtsschutz.....

Fakt ist das die meisten Verfahren in diesem Bereich in einem außergerichtlichen Vergleich enden...mit dem Ergebnis das in der Regel die Rechtsschutz dann nicht bezahlt.
So ist das auf jedenfall in Frankreich. Und damit hat sich das dann schnell erledigt mit dem "Recht haben und auch bekommen".
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Dragonvamp

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #5 am: 28. August 2014, 00:31:53 »
So wars im Prinzip auch nicht gemeint...
Mich nervt nur ihre Art des ganzen...
Das ich das so abhake, war mir schon klar, aber diese Art und weise find ich schon frech...
Vor allem hätte man uns ja wenigstens informieren können oder zumindest mal von uns die Nachzahlungsrechnung zukommen lassen können...
Aber es würd ja gar nichts gemacht und nun sollen wir vor Dankbarkeit noch am besten zu Füßen Fallen...
« Letzte Änderung: 28. August 2014, 00:33:53 von Dragonvamp »

banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #6 am: 28. August 2014, 09:05:48 »
aha, Du fühlst Dich gekränkt!  col
Wenn Ihr 1128€ Verbrauch nicht bezahlt habt - und Du widersprichst dem in Deinem Post nicht - wie sieht das denn aus Vermietersicht aus? Frech?

Wenn es Deinen Groll besänftig, dann fordere Belege an. Rechne damit, dass der Vermieter dann die restlichen Kosten von Dir fordert, wenn die Belege das hergeben.

Offline luna1

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #7 am: 28. August 2014, 11:24:21 »
Hallo

Nun muss ich mich auch mal wieder zu Wort melden. Irgendwie versteh ich nicht wie so hohe Nachzahlungen zustande kommen, denn man zahlt ja jeden Monat eine Summe x und am Jahresende kommt die Abrechnung zu der auch der Vermieter verpflichtig ist dies vorzulegen!
Desweiteren weiss ich das die Vermieter die Kaution auf einem seperaten Konto anlegen müssen, also sprich kommen noch Zinsen oben drauf.
Und wenn würd ich mir auf jedenfall vom gaz de france die Rechungen über den Verbrauch zuschicken lassen, wenn von der Vermieterin nichts kommt!
Wegen den Kosten die ihr da reingesteckt habt könnt Ihr natürlich nix zurrückfordern, leider.
Also ich würde mir auf jedenfall genau erklären lassen und zeigen wie die Summe von über 1000€ zustande, scheint mir irgendwie sehr hoch.

lg Manuela

banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #8 am: 28. August 2014, 11:42:34 »
@luna1:
Nicht D mit F verwechseln, der Vermieter in F muss die Kaution *nicht* auf einem separaten Konto "anlegen", und er muss sie auch *nicht* verzinsen bzw. verzinst zurückzahlen.

Offline luna1

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #9 am: 28. August 2014, 12:28:40 »
Dirk ich hab das nicht verwechselt, ich wohne schon über 20 jahre in F... und hab schon einige Umzüge in Mietwohnungen hinter mir und es wurde mir mehrfach so gesagt.
Wenn der Vermieter das natürlich nicht macht is das wieder ne andere Sache, aber rechtens is das nicht.

banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #10 am: 28. August 2014, 13:44:30 »
Doch Luna1, es ist rechtens, wir vermieten sein 15 Jahren so ohne Problem und mehrere Makler haben uns das auch bestätigt.

Neu ist seit 2 Jahren, dass max. 1 MM Kaution verlangt werden darf, vereinbart man eine höhere, dann ist der Mietvertrag automatisch (!) ungültig.

Schau doch mal hier auf Seite 8: http://www.eu-verbraucher.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/PDF/Broschueren/Mieten_in_Frankreich.pdf

Offline Dragonvamp

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #11 am: 28. August 2014, 23:34:33 »
Erstmal zu Luna, ja wir hatten monatlich für Gas Wasser bereits 120€ monatlich bezahlt...
Ich fand das an Verbrauch auch immer zu hoch. Vor allem seit ich in der neuen Wohnung bin, inklusive Neuem Partner und Kids, also mehr Personen und trotzdem verbrauch ich nu weitaus weniger Wasser...
Naja nach Gas kann ich nicht gehen, da die neue Wohnung auf Strom und Holz läuft...
Aber ich kann dazu sagen, dass ich nie alle Heizungen an hatte und erstrecht nicht voll hoch geheizt...

@ Dirk... Wenn man was in Raum wirft, dann bitte richtig, denn das mit der Höhe der Kaution gilt seit dem 1.1.2008 und nicht erst seit zwei Jahren! Solltest du als Vermieter aber wissen!

Davon ab, denke ich du verstehst mich nicht... Ich finde es einfach frech, dass wir ne messi-Wohnung her gerichtet haben, man uns vieles versprach, wir Geld rein steckten und am Ende noch zu Kreuze kriechen sollen!
Ja, das find ich frech!
Und mal ehrlich, ich hab mehr rein gesteckt, als Nachzahlung da gewesen wären!
Also würd ich belogen etc... Und das soll ich gut heißen?
Na herzlichen Dank auch

banjo

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Re: Rückerstattung Kaution
« Antwort #12 am: 29. August 2014, 09:10:15 »
@ Dirk... Wenn man was in Raum wirft, dann bitte richtig, denn das mit der Höhe der Kaution gilt seit dem 1.1.2008 und nicht erst seit zwei Jahren! Solltest du als Vermieter aber wissen!

Das mag sein, da es für Bestandsmietverträge aber nicht galt, hatte ich unseren Mieterwechsel von vor 2 Jahren im Kopf.
BTW: wir hatten auch einen Messi drin, dieser hatte einen Schaden von gut 5000 € verursacht bestehend aus: 2 Mieten nicht bezahlt und einfach abgehauen (wir wissen nicht wohin), Wohnsteuer nicht bezahlt (FA hält sich dann an den Vermieter, dieser ist zahlungspflichtig), neue Türen, neue Bodenbeläge überall, Fensterrahmen ausbessern und streichen, neues WC, neue Duschabtrennung, neuer Boiler, neue Wohnungseingangstüre, normal tapezieren und streichen, neuer Kühlschrank, Einsatz des Kammerjägers, zurückgelassenen Müll entsorgen. Da haben die 2 MM Kaution bei Weitem nicht gereicht. Ich verstehe die Politik auch nicht, wie diese eine Gesetz mit 1MM beschließen kann. Dies führt über kurz oder lang dazu, dass weniger Leute in das Risiko einer Wohnungsfinanzierung zu reinen Vermietungszwecken gehen und dadurch geht das Angebot an Mietwohnungen zurück bzw. die Mietpreise steigen.

Ich verstehe Dich schon, dass Du Dich angepisst fühlst. Hat der Exvermieter in der Vergangenheit Abrechnung vorgelegt? Wenn nein, hast Du welche angefordert? Sind seine Forderungen bzgl. Gas etc. berechtigt?
Du kannst natürlich mit ihm reden, ihm schreiben und schlussendlich auch rechtlich über Deine Rechtschutzversicherung vorgehen. Ich glaube nur, dass es nichts nutzen wird und vergeudete Zeit ist. Wie Ralph schon sagt, wird es einen hälftigen Vergleich geben und abzgl. Deiner Anwaltskosten wird's Du definitiv drauflegen. Und es besteht eben die Gefahr, dass wenn seine Nachforderungen berechtigt sind, dass der Schuss nach hinten los geht.
Wenn Ihr bzgl. des Herrichtens der Wohnung nichts schriftlich vereinbart habt, dann hast Du aus heutiger Sicht Lehrgeld bezahlt und kannst es bei der nächsten Miete nur besser machen. Wenn Du noch Kaufbelege für die damalige Sanierung hast, dann kannst Du die ja mitschicken und Dein Geld fordern.

Ich würde nen Haken dran machen.