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Autor Thema: Regelung Mietkaution  (Gelesen 3320 mal)

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Offline Auswanderer86

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Regelung Mietkaution
« am: 24. April 2014, 20:02:42 »
Hallo ich wollte von euch mal erfahren wie sich das in Frankreich mit der Mietkaution verhält ? Hab gehört es sei gesetzlich geregelt sodass vom Mieter nur 1MM Kaution verlangt werden darf ! Kann das wer bestätigen ?

banjo

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Re: Regelung Mietkaution
« Antwort #1 am: 24. April 2014, 20:07:40 »
genau so ist es.

Offline Auswanderer86

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Re: Regelung Mietkaution
« Antwort #2 am: 24. April 2014, 20:23:16 »
Ok nun folgendes Szenario, wir haben einen Mietvertrag unterschrieben beim Makler 950€ Kaution war vereinbart, Vertrag wurde so unterschrieben und ging zum Notar. Nach dem der Vertrag zurück kam, war die Stelle an der vorher 950€ stand mit Tipex bearbeitet und 2000€ Versehen, mit der Begründung der Eigentümer wolle nun 2MM Kaution.
Das ist dann ja wohl nicht rechtens oder ? Wir sollen morgen bei der Schlüsselübergabe noch 1050€ mitbringen

banjo

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Re: Regelung Mietkaution
« Antwort #3 am: 24. April 2014, 20:24:41 »
Nach meinem Kenntnisstand ist damit der Mietvertrag autom. per Gesetz ungültig.
Ich würde mal beim Notar anrufen.

banjo

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banjo

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Re: Regelung Mietkaution
« Antwort #5 am: 24. April 2014, 20:30:44 »
oder hier:
http://www.marccuspartners.com/content/download/3924/49290/file/080502_Wohnraummietverträge%20in%20Frankreich.pdf

Du musst nur noch das passende franz. Gesetz im Internet finden und morgen mitnehmen...