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Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Puppels am 05. Oktober 2010, 19:50:57

Titel: Rechte und Pflichten vom Mieter und Vermieter
Beitrag von: Puppels am 05. Oktober 2010, 19:50:57
Hallo Leute,

im Wiki habe ich leider nur folgenden Link zu meinem Thema gefunden; und dieser Link funktioniert leider nicht:

http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/broschueren_pdf/Mieten_im_Elsass2006.pdf


Meine eigentliche Frage:

Ich habe vor, ein zum Kauf stehendes Haus zu mieten. Der Eigentümer ist auch nach langer Zeit bereit, es zu vermieten.

Was wäre, wenn ich das Haus miete, und er dann einen Käufer findet. Muss ich dann wegen Eigennutzung das Haus verlassen?

Oder wenn sein Sohn selbst das Haus nutzen möchte? Gibt es wie in Deutschland auch die Sicherheit von 5 Jahren?

Welche Rechte habe ich, um aus meiner alten kleineren Wohnung (in F) rauszukommen? Gibt es da auch eine Kündigungsfrist von 3 Monaten?

Und noch eine Frage am Rande: Ist die Wohnsteuer von der Fläche abhängig und wie hoch ist die etwa?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.


PS: bitte nicht die Antwort, dass ich das Haus kaufen soll, denn ich möchte aus beruflichen Gründen flexibel sein.
Titel: Re: Rechte und Pflichten vom Mieter und Vermieter
Beitrag von: Dieter12 am 05. Oktober 2010, 20:48:25
Hi,

Im Mietvertrag steht sowas eigentlich alles drin. Er wird in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen und verlängert sich dann automatisch. Der Mieter hat 3 Monate Kündigungsfrist und der Mieter kann am Ende der Laufzeit des Mietvertrages kündigen wegen Eigennutz oder zum Verkauf. Im letzteren Fall hat der Mieter Vorkaufsrecht.

Gruss, Dieter
Titel: Re: Rechte und Pflichten vom Mieter und Vermieter
Beitrag von: WolfS am 19. Oktober 2010, 11:59:27
...und der Mieter kann am Ende der Laufzeit des Mietvertrages kündigen wegen Eigennutz oder zum Verkauf. Im letzteren Fall hat der Mieter Vorkaufsrecht.

Das ist natürlich Unsinn oder ein Schreibfehler. Der Vermieter kann am Ende der Laufzeit ...
Und dieses Kaufangebot an den Mieter oder die Kündigung wegen Eigenbedarf muss 6 Monate vor Vertragsablauf erfolgen.

Auch ein Zeitmietvertrag muss in F wenigstens ein Jahr Laufzeit haben. Die Gründe (Eigenbedarf, Verkauf) müssen im Vertrag festgehalten werden. 2 Monate vor Vertragsende muss der Vermieter das geplante Ereignis bestätigen oder er kann den Vertrag einmalig verlängern. Wenn der Vermieter die Bestätigung oder die Verlängerung vergisst/versäumt gilt der Mietvertrag automatisch 3 Jahre.
Titel: Re: Rechte und Pflichten vom Mieter und Vermieter
Beitrag von: Zaren am 22. Oktober 2010, 19:22:42
Hallo,

lies mal meine Beiträge. Vielleicht ein wenig ähnlich wie dein Fall. Ich würde kein Haus mehr mieten. Zudem darfst du nicht vergessen, ein Haus zu heizen, Wasser, Taxe h´abitation etc. sind recht hoch. Und dann die Pflege außen rum, die macht dir kein Mensch, außer für Geld. Durfte mir Rasenmäher, Trimmer noch kaufen gehen!!!

Wenn du jetzt schon weißt, (was ich bei uns nicht wußte) dass der Vermieter verkaufen möchte, dann würde ich die Finger davon lassen. Ich bin es jetzt schon leid den Nervenkrieg führen zu müssen.

Gruß Zaren