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Autor Thema: Prozedur beim Immobilienkauf  (Gelesen 2485 mal)

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Offline Kaltblut

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Prozedur beim Immobilienkauf
« am: 29. August 2018, 22:28:22 »
Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hat ein paar kurze Antworten zu ein paar generellen Fragen, wie man sich in Frankreich am besten verhält, wenn man ein Haus kaufen möchte. Ich meine eher Fragen zum Grundstück und der Vorgeschichte bzw Belastungen. Die hilfreiche Broschüre vom EVZ (https://www.evz.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/bilder/Broschueren_mit_Titelfotos/Brochure_Immobilienkauf_web.pdf) zum eigentlichen Vertragsabschluss habe ich schon gefunden.

Aber sie lässt einige Fragen offen:

Zum Beispiel habe ich mir ein Haus angesehen, dass im Nachhinein eine Terrasse angebaut hat. Wie heißt das Amt, auf dem ich erfahren kann, ob der Anbau z.B. angemeldet und legal ist, um zu vermeiden, dass es irgendwann die Behörden mich anschreiben, dass ich den Anbau zurückbauen muss?

Oder wie erfährt man, ob es einen Nachbarschaftsstreit (vielleicht schon mit eröffnetem Gerichtsverfahren) wegen einer Mauer oder verseuchtem Boden o.ä. gibt.

Kurz, welche Stellen sollte man anschreiben, um sich in Frankreich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, werden in Frankreich solche Informationen herausgegeben?

Kann ich z.B. beim Rathaus Auskunft bekommen über geplante Bauvorhaben, die die Wohnqualität herabsetzen werden?

Oder vertraue ich da einfach dem Notar, der im Zuge seiner Arbeit solche Dinge verlässlich herausfindet?

Wenn ich nicht privat sondern von einem Makler kaufe, weiss der solche Dinge und hat eine Auskunftspflicht?

Wenn ich privat kaufe, hat der Hausbesitzer eine solche Auskunftspflicht, die er schriftlich niederlegen muss?

Das Forum hier ist groß und ich hoffe, jemand kann mir mit ein paar Antworten helfen.

Grüßeeee,
Christian