Grenzgaenger Forum

Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: lilliputania am 16. Mai 2012, 23:12:12

Titel: Offre d'achat
Beitrag von: lilliputania am 16. Mai 2012, 23:12:12
Hallo Ihr Lieben
vielleicht könnt ihr mir folgende Frage beantworten :angel:
Was ist genau ein offre d'achat beim Immobilienkauf?!
Vielen Dank im Voraus!!
Titel: Re: Offre d'achat
Beitrag von: Viertelefranz am 17. Mai 2012, 09:06:25
Ich denke mal das es ein Kauf Angebot sein könnte...

Mit vielen grüssen von

Andreas
Titel: Re: Offre d'achat
Beitrag von: MacGuyver am 17. Mai 2012, 10:59:04
Salut,

nach meiner - vagen - Kenntnis, genau, ein Kaufangebot - im Immobilienbereich gilt...

Wenn der Verkäufer die Annahme des Angebots schriftl. erklärt hat, ist er an das Angebot gebunden (und darf die Immobilie nicht a) weiterhin zum Verkauf anbieten und b) ein evtl. höheres Angebot annehmen (und das bereits angenomme Angebot wieder abschlagen/ einen höheren Preis als das angenommene Angebot verlangen etc).

Nur wenn der Kauf (innerhalb bestimmter Fristen) nicht zu Stande kommt (weil evtl. die Finanzierung nicht wie erhofft gewährt wird) - erlischt die Bindung des Verkäufers an das angenommene Angebot.

...so aus dem Kopf... ohne "nachzugoogeln".

Titel: Re: Offre d'achat
Beitrag von: Eliott am 17. Mai 2012, 11:24:13
Hi,
gehe davon aus, dass du eine Immobilie kaufen willst.
Deshalb hier der Hinweis: "Vorsicht beim Vorvertrag, dieser hat eine ganz anderen Stellenwert als in D, er ist bindent."

Grüße
Titel: Re: Offre d'achat
Beitrag von: -Helmut- am 17. Mai 2012, 12:04:30
Eliott deutet ein mögliches Problem schon an.

Beim Kauf einer Immobilie gibt es einige Fallstricke die zu beachten sind. Wusste ich früher auch nicht und hätte man mir keine genaueren Hinweise gegeben, hätte ich womöglich beinahe zwei Häuser gekauft.
Wurde z.B. vom Verkäufer ein Kaufpreis angegeben den man nicht zahlen will, sondern quasi eine Aussage machte ich kaufe diese Immobilie zu einem Preis von xxxx Euro und der Verkäufer lehnt zuert ab, später sagt er zu diesen Konditionen zu, dann ist ein verbindlicher Kaufvertrag entstanden.

Ging man davon aus, der Verkäufer hatte vorher ja abgelehnt und schaut sich weiter nach einer anderen Immobilie um, kann man u.U. plötzlich Eigentümer zweier Immobilien geworden sein.
Also aufpassen, sich genau erkundigen was wie gehändelt werden muss, um nicht unwissentlich in eine Falle zu tappen.

Ich will niemanden Angst einjagen, nur zur besseren Vorsicht und Erkundigung der Rechtslage auffordern.

Gr To
Titel: Re: Offre d'achat
Beitrag von: lilliputania am 17. Mai 2012, 13:41:15
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.
Ich wünsche euch einen schönen Feiertag!