Hallo nochmal,
so da ich das mit dem Zitat nicht kann, versuche ich es anderst!
im FR- Mietrecht hat der Besitzer ein Besuchsrecht .
Die Wohnung kann zb. mit einem Nachmieter oder Käufer besichtigt werden auch wenn du darin wohnst.
Aber immer im Beisein des aktuellen Mieters der das Besuchsrecht nicht verbieten kann ( außer Abwesenheit zb. Muss jetzt zur Arbeit )
Sicher kann der diese besichtigen, aber nur wenn er vorher einen Termin gemacht hat. Ich denke keiner würde sich in seiner Privatsphäre stören lassen. Wir haben aber das Gefühl, dass er einfach so reingeht, wir wissen das er das bei unserem Nachbarn (eine Etage tiefer) schon gemacht hat.
Deine rechtliche Frage kann letztendlich nur ein Jurist beantworten.
Allerdings bin ich schon der Meinung das ein Vertrag den 2 Parteien miteinander getroffen haben grundsätzlich gültig ist (die Sprache ist ja nicht entscheidend),
Sollten darin enthaltene Punkte der französischen Rechtsauffassung widersprechen wären die dann im Zweifelsfall ungültig - allerdings nicht der ganze Vertrag.
Ich habe auch Verträge mit französischen Firmen auf deutsch und nach deutschem Recht - die gelten auch Grenzüberschreitend.
Ja es kommt immer auf die Verträge darauf an oder nimmst du 0815 Formulare aus dem Papierhandel. Zudem bin ich keine Firma. Ich weiß aus der Seite von der Grenzgängerin, dass der Mietvertrag in französischer Sprache nach französischem Recht geschrieben sein muss.
So ist es auch mit den Nebenkosten. Unser Vermieter denkt dass er einfach aus dem Haus ausziehen kann und die Kosten zwischen dem Nachbar und uns auftteilt.
So hatte er es anfangs versucht, bis wir ihn eines besseren belehrt hatten.
Das mit dem Schloss aufheben und dann wieder einbauen ist eine gute Sache, werde ich wohl auch so machen!
Danke nochmal.
Gruss Zaren