Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag  (Gelesen 5307 mal)

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Offline Zaren

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Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« am: 07. Dezember 2007, 03:48:06 »
Hallo Zusammen,

eine kurze Vorgeschichte:
Wir wohnen in einem Haus, welches einem Deutschen gehört und dieser auch wieder in Deutschland wohnt. Wir hatten auch einen deutschen Mietvertrag bekommen (welcher meines Wissens nach nicht das Papier wert ist auf dem das steht).

Seit einiger Zeit haben wir das gefühl, das unser Vermieter ohne unser wissen einfach in unsere Wohnung geht. Heute haben wir das erheblich gemerkt, weil auf dem Teppich vor unserer Haustür Fussspuren sind, welche uns nicht gehören. Wir möchten jetzt das Schloss wechseln!

Meine Frage: Wie ist das in Frankreich geregelt, kann ich einfach das Schloss wechseln?

Danke im vorraus!!!

Gruss Zaren

Offline grenzgängerin

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Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2007, 10:30:26 »
Hallo Zaren,
deine Schilderung des Mietvertrages zeigt, dass bisher kein rechtlich einwandfreier frz. Mietvertrag bestand. Wozu dann die Absicherung wegen des Schlosses? In D darf!der Vermieter nicht !!! ohne Zustimmung des Mieters in die Wohnung, ich kann mir nicht vorstellen, dass  die Franzosen dulden dass jemand in ihre Wohnung käme. Also sofort Schloss austauschen (hab ich eigentlich immer gemacht, keiner weis ja wer wirklich noch Schlüssel dazu hat...Vertrauen ist gut, Gewissheit ist besser). Und da dein Vermieter mit dem Mietvertrag schon nicht auf der sicheren Seite ist, müßte er schon einiges tun. Er müßte ja quasi nachweisen, dass er in die vermietete Wohnung muß und das ist bestimmt nicht einfach vor Gericht.
Ansonsten empfehle ich dir, druck dir folgende Datei aus:
http://www.euroinfo-kehl.eu/DE/fra1_de.htm

weiter zu Frankreich-Infos, dann Immobilien, danach Mieten im Elsass

Da sind etliche gute Infos rund um  Mietverträge.
Schöne Grüße
die grenzgängerin
« Letzte Änderung: 07. Dezember 2007, 12:31:41 von grenzgängerin »

Offline Zaren

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Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« Antwort #2 am: 08. Dezember 2007, 01:51:48 »
Hallo Grenzgängerin,

danke für deine Hilfe, es ist schon ernüchternd dass wir keinen franösischen Mietvertrag haben, aber unser Vermieter weiss es. Er denkt sich nur nichts dabei! Er wollte uns am Anfang die Taxe Fonciere und seine Hausfeuerversicherung aufs Auge drücken, da es ja so im Mietvertrag steht (damit meinte er die Nebenkosten). Daraufhin sagte ich ihm das wir in Frankreich wohnen und sein Mietvertrag hier sowieso nicht greift, außerdem haben wir ja eine Hausratversicherung. Ich weiss wirklich nicht was er sich dabei denkt.
Uns ärgert es nur das er nicht einsichtig ist.

Gruss Zaren

Offline Ralph

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Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2007, 15:03:55 »
Hallo Zaren,

Deine rechtliche Frage kann letztendlich nur ein Jurist beantworten.
Allerdings bin ich schon der Meinung das ein Vertrag den 2 Parteien miteinander getroffen haben grundsätzlich gültig ist (die Sprache ist ja nicht entscheidend),
Sollten darin enthaltene Punkte der französischen Rechtsauffassung widersprechen wären die dann im Zweifelsfall ungültig - allerdings nicht der ganze Vertrag.
Ich habe auch Verträge mit französischen Firmen auf deutsch und nach deutschem Recht - die gelten auch Grenzüberschreitend.

Allerdings wäre mir die Rechtslage in Deinem Fall auch egal.
Schloß austauschen (Original aufheben und bei Auszug wieder einbauen) und gut ist. ( Hab ich in D auch schon so gemacht )
Dein Vermieter darf weder in F noch in D ohne Dein Wissen in Deine Wohnung / Haus.

Was die Kosten der Versicherung anbelangt muß der Mieter normalerweise die Brandversicherung bezahlen - Deine Hausratvers. deckt ja nur die Schäden an Deinen Möbeln nicht am Haus.
Die Wohnsteuer zahlt natürlich der Mieter. Die Grundsteuer geht an den Hauseigentümer.

Gruß Ralph
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Zaren

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Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2007, 01:42:53 »
Hallo nochmal,

so da ich das mit dem Zitat nicht kann, versuche ich es anderst!

im FR- Mietrecht hat der Besitzer ein  Besuchsrecht .
Die Wohnung kann zb. mit einem Nachmieter oder Käufer besichtigt werden auch wenn du darin wohnst.
Aber immer im Beisein des aktuellen Mieters der das Besuchsrecht nicht verbieten kann ( außer Abwesenheit zb. Muss jetzt zur Arbeit )


Sicher kann der diese besichtigen, aber nur wenn er vorher einen Termin gemacht hat. Ich denke keiner würde sich in seiner Privatsphäre stören lassen. Wir haben aber das Gefühl, dass er einfach so reingeht, wir wissen das er das bei unserem Nachbarn (eine Etage tiefer) schon gemacht hat.

Deine rechtliche Frage kann letztendlich nur ein Jurist beantworten.
Allerdings bin ich schon der Meinung das ein Vertrag den 2 Parteien miteinander getroffen haben grundsätzlich gültig ist (die Sprache ist ja nicht entscheidend),
Sollten darin enthaltene Punkte der französischen Rechtsauffassung widersprechen wären die dann im Zweifelsfall ungültig - allerdings nicht der ganze Vertrag.
Ich habe auch Verträge mit französischen Firmen auf deutsch und nach deutschem Recht - die gelten auch Grenzüberschreitend.


Ja es kommt immer auf die Verträge darauf an oder nimmst du 0815 Formulare aus dem Papierhandel. Zudem bin ich keine Firma. Ich weiß aus der Seite von der Grenzgängerin, dass der Mietvertrag in französischer Sprache nach französischem Recht geschrieben sein muss.
So ist es auch mit den Nebenkosten. Unser Vermieter denkt dass er einfach aus dem Haus ausziehen kann und die Kosten zwischen dem Nachbar und uns auftteilt.
So hatte er es anfangs versucht, bis wir ihn eines besseren belehrt hatten.

Das mit dem Schloss aufheben und dann wieder einbauen ist eine gute Sache, werde ich wohl auch so machen!

Danke nochmal.

Gruss Zaren

Offline Zaren

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Re: Neues Schloss und Deutscher Mietvertrag
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2007, 20:44:58 »
Hallo Pit57,

danke dir, ja wir werden wohl doch das Schloss auswechseln. Ich trau dem net!!!

Grüssele Zaren