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Autor Thema: nachträgliche Mängel nach Hauskauf  (Gelesen 1879 mal)

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Offline Fanny4

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nachträgliche Mängel nach Hauskauf
« am: 04. Februar 2020, 10:11:59 »
Hallo zusammen,

ich bin neu hier im Forum, weil ich leider direkt eine Frage habe. Ich hoffe das ist in Ordnung.

Wir haben uns letztes Jahr ein Haus in Frankreich gekauft. Nun sind uns nachträglich einige Schäden aufgefallen, die so bei Besichtigung nicht zu erkennen waren.
Insbesondere jetzt, mit dem starken Regen der letzten Tage, hatten wir viele Probleme mit Wasser im Keller.

Ein Baugutachter war bereits da und hat alle Schäden beziffert (mittlerer fünfstelliger Betrag). Nun stellen wir uns die Frage wie diese Thematik weiter geht. Muss der Verkäufer (privat) für die Schäden noch haften oder fällt das unter "dumm gelaufen"?
Ebenso die Frage: Wir können jetzt nicht ewig warten, bis wir die Schäden beseitigen. Was ist, wenn wir nun reparieren und der Verkäufer ein Gegengutachten machen möchte?

VG Fanny

Offline spirou

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Re: nachträgliche Mängel nach Hauskauf
« Antwort #1 am: 04. Februar 2020, 13:41:03 »
Hallo,
Du stellst hier Fragen, die natürlich niemand beantworten kann mit diesen dürftigen Informationen.
Grundsätzlich ist natürlich mit dem Kauf für den Verkäufer alles geregelt, gekauft wie gesehen notariell beglaubigt,
die vorgeschriebenen Papiere habt ihr ja alle unterschrieben. Da steht ja alles klipp und klar drin. Energieausweis, verbautes riskantes Baumaterial, Umwelt Risikozone und aller pipapo das habt ihr ja gelesen, beglaubigt und unterschrieben.
Wenn da jetzt natürlich grobe Fehler drinstehen oder ihr dem Verkäufer nachweisen könnt, daß er Baumängel die er wissen mußte verschwiegen hat könnte das ein Hinweis sein, daß er nachträglich für was haftbar gemacht werden kann.
Da kommt es natürlich wieder drauf an wie das Verhältnis des Verkäufers zum Haus war. War er der Bauherr, hat er es auch nur gekauft und dann weiterverkauft, hat er große Umbauarbeiten gemacht die statische Auswirkungen hatten, Hatte er dafür eine Baugenehmigung usw und sofort....
Dann spielt natürlich auch das Alter des Hause eine Rolle, sind da z.B. noch Garantieansprüche an die Handwerker zu stellen??
Ganz wichtig ist natürlich auch um welche Art von Schaden es sich handelt. Wenn es ein Wasserschaden ist und durch Hochwasser verursacht wurde ist es ja vielleicht auch ein Elementarschaden der die Hausversicherung betrifft.
Wenn natürlich das Wasser durch eine löchrige Dachrinne ins Haus läuft ist es euer Problem, sowas muß man bei der Besichtigung sehen.
Also ich hätte als erstes mal den Gutachter gefragt, was der meint wer für den Schaden verantwortlich ist, der müßte es ja am Besten wissen.
Ich hoffe es war ein französischer

Grüße und viel Glück