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Autor Thema: Nachbarschaftsrecht bzgl Mauer  (Gelesen 2387 mal)

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Offline onjaanja

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Nachbarschaftsrecht bzgl Mauer
« am: 23. Mai 2017, 06:59:35 »
Hallo zusammen,

wir haben vor Jahren ein Haus in Frankreich gekauft. Jetzt sind wir an der Umgestaltung unseres Gartens. Hierzu werden wir soviel verändern, dass die Mauer zum Nachbarsgrundstück nicht mehr von unserem Garten "abgestützt" wird, da der komplette Grund (Wiese) abgetragen wird, Höhe ca. 1,50m und Breite ca 5m.  Die Mauer wurde von unserem Vorbesitzer errichtet, also gehört sie eigentlich "uns". Das Fundament der Mauer ist ungefähr  bis zur Hälfte gemacht, wir werden aber so viel "Wiese/Lehm abtragen dass dann der untere Teil kein Fundament hätte, die Mauer also keine komplette Stützmauer ist.

Wir könnten jetzt theoretisch auf diese Mauer als Grundstücksabgrenzung verzichten, allerdings wird dann der Nachbar ein Problem bekommen.
Weiß jemand wie hier die rechtliche Lage ist? Sind wir verpflichtet eine Stützmauer zu bauen, obwohl wir diese eigentlich nicht benötigen würden... ? Sprich, wären die Kosten dann von uns alleine zu tragen oder gibt es hier eine Regelung halbe, halbe... oder...

Vielen Dank für Eure Tipps.

Lg
onjaanja

Online Boris

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Re: Nachbarschaftsrecht bzgl Mauer
« Antwort #1 am: 23. Mai 2017, 16:48:29 »
Hallo,
dem Nachbar darf durch Eure Bauarbeiten keine Nachteile/Kosten oder Veränderungen am seinem Grundstück entstehen.
Grabt Ihr die Erde soweit ab, dann müsst Ihr auch Vorkehrungen treffen, dass das Nachbargrundstück unverändert bleibt. Ihr müsst es also auf eure Kosten abstützen und ggf. eine Absturzsicherung (Geländer) auf dieser Abstützung errichten.

So oder so empfiehlt es sich aber mal mit dem Nachbar vorab über die geplanten Änderungen zu sprechen.

Gruß,
Boris