Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Muss ich Wasser zahlen, dass durch def. Boiler unbemerkt abgeflossen ist?  (Gelesen 11286 mal)

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Offline nnamgewhcs

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Hallo,
ich hoffe, jemand von Euch kann uns helfen.
Wir (mein Freund und ich) wohnen seit einigen Jahren in Saargemünd. In unserer Küche haben wir eine Wasseruhr, mit der wir unseren Verbrauch ablesen können - so weit alles gut.
Die Gesamtwasseruhr für alle Mietparteien ist im Keller.
Januar 2011 haben wir einen neuen Boiler bekommen, der ist in der Zwischenetage eingebaut, nur unser eigenes Wasser läuft hier durch. Der alte hat nicht mehr richtig erhitzt. Der Vermieter hat den Boiler selbst gekauft und auch selbst eingebaut. Vor einigen Wochen hatten wir etwas Wasser in dem Räumchen stehen, der Boiler hat nach außen etwas geleckt, mein Freund hat das Leck behoben - aber das sei hier nur nebenbei erwähnt...

Heute haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen über fast 1.000 Euro!!!

Normalerweise haben wir eine Nachzahlung von 200 bis 300 Euro, weil die Charges nicht sehr hoch sind....
Der Vermieter hat die Werte der einzelnen Wasseruhren der Mietparteien vom Gesamtverbrauch abgezogen (alles ok) und ist der Meinung, dass wir den Rest zahlen müssen, da unser Wasserboiler den erhöhten Verbauch verursacht hat.
Er könne ja nichts reparieren, wenn er nicht weiß, dass etwas kaputt ist. Man hätte das ja hören müssen  - wohl, dass dort ein kleines Rauschen war, allerdings hört man da nix, bzw. wir haben "normale Betriebsgeräusche" vermutet und nichts Auffälliges gehört.
Er hat heute festgestellt, dass beim Erhitzen des Warmwassers der Boiler Wasser gezogen hat und direkt über den Überlauf abgelassen hat - und das halt wohl seit dem Einbau vermute ich .... zum Dank hat er uns dafür eben mal das Warmwasser abgestellt :)

In Deutschland wäre das ein Energieschaden bzw. ein Sachschaden und da müsste wohl der Vermieter dafür aufkommen, weil er dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung vom Mieter genutzt werden kann, außer man hat irgendwelche fiesen Klauseln unterschrieben. Aber wie ist es in Frankreich? Und wie überzeuge ich dann den Vermieter davon, dass er doch bitte zahlt?
Mein Freund hat eben unsere Hausratsversicherung angerufen - ich dachte mir bereit, dass die nicht zahlen - da es sich ja eigentlich auch nicht um einen Hausratsschaden handelt - dummerweise haben die dann auch nur gesagt, dass sie es nicht zahlen und haben meine Hoffnungen auf super hilfreiche Tipps nicht erfüllt...

Könnte mir hier jemand von Euch helfen oder hat einen guten Tipp? Vielleicht handelt es sich um einen Schaden, den der Vermieter von seiner Wohngebäudeversicherung erstattet bekäme oder von der Haftpflicht, das wäre ja auch ok. Moralisch gesehen finde ich es jedenfalls absolut unmöglich, das wir für einen Schaden aufkommen sollen, von dessen Vorhandensein wir keine Ahnung hatten und für den ich gefühlsmäßig den Vermieter als verantwortlich halte - abgesehen davon, dass mir die knapp 1.000 Euro fehlen.... er hat uns übrigens eine Ratenzahlung angeboten.... Übrigens habe ich eine (deutsche) Rechtschutzversicherung  - ich aber nicht für Mietrecht, nur allgemeines Recht, Arbeit und Auto.... und eine deutsche Privathaftpflicht - die aber abgeschlossen wurden, als ich bereits in Saargemünd war und somit auch in Frankreich leisten.

Vorab schon einmal ganz vielen Dank für hoffentlich einige hilfreiche Beiträge

nnamgewhcs


Offline +Hägar+

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hallo,
normalerweise muss der mieter den vermieter umgehend (schriftlich) über den schaden informieren. selbst beheben geht gar nicht, es sei denn in absprache mit dem vermieter. (siehe mietvertrag)
im nachhinein kann man ja nicht mehr feststellen wieviel wasser durch den schaden verloren ging.
aber warum könnt ihr nicht anhand eurer wasseruhr in der küche den richtigen verbrauch nachweisen?
lg blue
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline nnamgewhcs

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Hallo Blue,

erstmal danke für die Antwort.

Zu: normalerweise muss der mieter den vermieter umgehend (schriftlich) über den schaden informieren. selbst beheben geht gar nicht, es sei denn in absprache mit dem vermieter. (siehe mietvertrag)
die Frage bezieht sich nicht auf das bisschen Wasser, das ausgelaufen ist - das war vielleicht ein halber Liter, hab jetzt nochmal genau nachgefragt - der Vermieter hatte ein Rohr mit einem Keil sehr professionell gesichert, der ist verrutscht, weshalb Wasser ausgelaufen ist, den hat mein Freund wieder gereade gerückt, aber um diesen Schaden geht es nicht, sondern um einen unbemerkten Schaden. Nämlich das dauernde Auslaufen von Wasser in den Überlauf - nichts, was man von außen sieht, also ein unbemerkter Schaden, den wir deshalb auch nicht melden konnte, ansonsten hätten wir natürlich den Vermieter umgehend schriftlich benachrichtigt.

Es ist übrigens leider doch so - da hatte ich eben meinen Freund missverstanden - dass der erhöhte Verbauch komplett auf unserer eigenen Wasseruhr angezeigt wurde und der Vermieter - weil er stutzig wurde - dann nachgesehen hat und heute (erst durch horchen) herausgefunden hat, dass der Boiler Wasser zieht, auch wenn keins "aktiv" verbraucht wird. Er meinte, es wäre ein Ventil undicht, das er heute austauschen will.

Offline -Helmut-

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Mich erstaunt zuerstmal dass bereits ein Boiler vom Vermieter getauscht werden musste. Hier zielt mein hinterfragen auf den eigentlichen Grund dieses notwendigen austauschens.
Als zweites erstaunt mich die Weitergabe von Störungen die sich wie hier ersichtlich finanziell im -fehlerbedingten- Verbrauch von Wasser oder/und Strom ergeben im Zusammenhang mit dem Eigentum der Sache.

Wenn der Boiler zum Eigentum des Vermieters zählt, kann normalerweise die Verantwortung(en) nicht auf den Mieter abgewälzt werden. Hinzu kommt, die Argumentation ein Mieter hat unverzüglich Mitteilungen an den Vermieter zu machen, wenn der Mieter einen Defekt oder eine Unregelmäßigkeit bemerkt, nur dann tragbar und sinnvoll, wenn die Sache (Boiler) so angeordnet ist dass der Mieter Unregelmäßigkeiten oder Defekte überhaupt bemerken kann. Heißt, wenn der Boiler in einem Raum aufgehängt ist, zu dem der Mieter keinen Zutritt hat oder ähnliches, kann der Schaden nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Soweit die Vorgeschichte. Nun zum Boiler selbst.
Ein Boiler heizt ein gewisses Wasservolumen über einen Thermostat auf eine Vorhaltetemperatur auf.
Da Wasser sich bei Erwärmung bekanntermaßen ausdehnt, gibt es einen Überlauf aus dem das ausgedehnte Wasser abfließen kann. In der Regel sind das gegen Ende der Aufheizzeit einige Tropfen die dort heraus kommen. Also Mengenmäßig sehr wenig.
Sicherheitshalber ist an jedem Boiler ein Überdruckventil montiert. An diesem Überdruckventil ist ein Hebelchen das für die ordnungsgemäße Funktion wichtig ist.

Defekt oder Problematisch an einem Boiler kann folgendes werden.
Der Boiler ist stark verkalkt. Dann wirkt sich dies auf einen schlechten Wirkungsgrad aus. Heißt, man muss wesentlich länger im Boiler aufheizen um auf die Vorhaltetempeartur zu kommen.
Das Thermostat ist defekt. Entweder wird dann nicht mehr aufgeheizt oder viel zu hoch. Im letzteren Fall sogar über 100 Grad was dann verherende Folgen hervor rufen kann. Vor allem wenn der Überlauf und/oder das Überdruckventil nicht orgnungsgemäß funktioniert. In diesem Falle drückt sich das sehr heiße Wasser zurück in die Kaltwassereinspeiseleitungen die für so heißes Wasser nicht ausgelegt sind und führt dort zu Undichtigkeiten usw.

Übrigens, aufgrund solcher Boilerausfälle oder -defekten ist seit einigen Jahren in vielen Gemeinden ein sogenanntes Rückschlagventil in der Kaltwasserzuleitung zum Boiler verbindlich vorgeschrieben!

@nnamgewhcs von meiner Seite empfehle ich eine möglichst genaue Analyse des Zusammenhanges beim Boiler. Dann Termin zur Beratung dieser "Angelegenheit - Vermiter/Mieter-Zuständigkeiten und -verantwortung" bei den ehrenamtlichen Juristen in Forbach machen, sich dort entsprechend beraten lassen. -Ist oft kostenlos- Adresse: Maison de Justice et du Droit, 8 avenue de ',Europe, 57600 Forbach.
Telefon 0387886666. Öffnungszeiten Lundi au vendredi de 9H a 12H30 et de 13H30 a 17H

Wie gesagt, mich macht stutzig dass nun zum zweiten mal etwas mit dem Boiler nicht stimmt. Meiner Vermutung nach hat der Vermieter nicht die wahre Ursache erforscht, sondern einfach einen neuen Boiler montiert und somit ist der eigentliche -damalige- Fehler evtl weiterhin vorhanden. Andererseits, auf welchen zeitraum bezieht sich der Geldmehrbetrag von 1000 Euro und auf welchen Kernverbrauch?
Auf Wassermenge oder Strommenge? Heißt, lag, liegt ein Wasserproblem oder Strom- bzw Heizproblem vor?
Versuche mal mitzudenken! Wieviel m³ Wasser muss so ein Defekt verursacht haben, oder wieviel Megawattstunden Stromkosten um auf einen Mehrkostenfaktor von 1000 Euro zu kommen?
Mich interessiert sowas besonders, deshalb versuche mal mir per P.N. entsprechende Infos zukommen zu lassen.

Nachtrag: Alle technischen Dinge wie Heizungsanlagen usw bedürfen regelmäßiger technischer Wartung die vom Vermieter in Auftrag zu geben ist. Entstehen Schäden wegen mangelnder oder nicht ausgeführten Wartungsintervallen trägt alleine der Vermieter dafür die Verantwortung.
Zwecks Beratung kann die europäische Verbraucherzentrale -Euro Info Kehl- in Kehl zu rate gezogen werden. Per Suche auch hier im Forum kann man an diese Adresse usw kommen.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2012, 19:12:17 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline nnamgewhcs

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Hallo Tayotafan,

danke für die Hinweise. Also, wir haben jetzt nicht 1000 Euro mehr zu zahlen, sondern mehrer Hundert Euro. Zuvor hatten wir einen Jahresverbrauch von 100-120m3, jetzt hatten wir einen Jahresverbrauch von 260 m3  - das bei neuem Boiler - also ein Plus von ca. 140-160 m3.
Laut Vermieter hat sich Kalt in diesem Überdruckventil gesammelt, sodass es nicht bei Überdruck, sondern laufend Wasser abgelassen hat. Dieses Ventil wurde gestern vom Vermieter ausgetauscht...

Zur Nachricht von Dir "Mich erstaunt zuerstmal dass bereits ein Boiler vom Vermieter getauscht werden musste. Hier zielt mein hinterfragen auf den eigentlichen Grund dieses notwendigen austauschens." Der wurde ausgetauscht, weil er nicht mehr richtig erhitzt hat - schwer/schlecht, das Wasser wurde nicht mehr richtig warum und ich glaube mich zu erinnern, dass unsere Stromkosten auch recht hoch waren durch diesen Stromfresser, Kauf und Austausch hat der Vermieter höchstselbst vorgenommen - ein kleiner Sparfuchs...

"Als zweites erstaunt mich die Weitergabe von Störungen die sich wie hier ersichtlich finanziell im -fehlerbedingten- Verbrauch von Wasser oder/und Strom ergeben im Zusammenhang mit dem Eigentum der Sache." Mich auch, erhlich gesagt, anscheinend gehen da viele in Frankreich davon aus - auch in französischen Foren, in denen mein Freund nachgesehen hat - dass das ja lediglich einen erhöhten Verbrauch darstellt und das alles aus unserer Uhr gelandet ist, also unser Verbrauch ist, für den wir dann auch zu zahlen haben - von wegen: Pech gehabt, man hätte ja mal ab und zu nachsehen können - wohl: regelmäßiger Check der Wasseruhr und Vergleich mit den Vormonaten???? "Es ist ja kein wirklicher Schaden entstanden, nur ein erhöhter Verbrauch" wird hier argumentiert.

Leider haben wir keine regelmäßigen Checks der Wasseruhr vorgenommen (die übrigens unter dem Boden des Kücheneinbauschranks eingebaut ist, in dem Fach, wo unsere Essenskonserven und Gläser gestapelt sind, die wir dann immer schön ausräumen dürfen - also nicht einfach so einsichtbar :) Und woher soll Otto-Normalverbraucher wissen, wie sich die normalen Betriebsgeräusche eines Boilers anzuhören haben??? Ein Gluckern oder Fließen von Wasser in einem Wasserbehälter sind doch "normale" Betriebsgeräusche! Pech, pech...

Wir werden uns auf jeden Fall an Forbach wenden - oder Kehl....

Was lustig ist: wir haben 30 Euro Wartungskosten auf der Nebenkostenabrechnung. Fragt sich nur, wofür. Unsere Heizung läuft nämlich über Strom und wir haben keinen Gasanschluss - bleibt nur noch die Wartung des Boilers und hier war immer nur der Vermieter am Werk - wir hätten es wohl bemerkt, wenn ein Fremder im Zwischengeschoss unser Kämmerchen ausräumt, indem allerhand gelagert ist, um an den Boiler zu gelangen... darauf wird er heute mal angesprochen, wofür die 30 Euro sein sollen.

lg, nnamgewhcs

Offline -Helmut-

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Wie definiert jemand normalen Verbrauch und überhöhten Verbrauch?
Von welchen Richtlinien geht diese Person -wer auch immer das ist- aus? Von statistischen Werten des Gesammtverbrauchs der Bevölkerung, in dem zum Teil wohl auch Verbrauchsanteile der Industrie zu finden sind?

Wenn ich eueren Wasserverbrauch mit unserem vergleiche, müsste ich sagen ihr seid wahre Wasserverschwender. Bevor ich mich aber zu solchen Äußerungen hinreissen lasse, würde ich liebend gerne zuerstmal die Dinge vor Ort prüfen. Also ermitteln, ob die Messgeräte tatsächlich den eigentlichen Verbrauch anzeigen, ob es Messfehler gibt oder Dinge bei der Messung berücksichtigt werden die dort nicht hingehören. Z.B Defekte, oft unbemerkte die sich entsprechend auswirken.

Ich würde zu gerne prüfen was an einem wie auch immer angeblich defekten Boiler welchen Wasserverbrauch bewirken kann. In anderen Worten ausgedrückt, was logisch und was unlogisch hinsichtlich unnormalem Wasserverbrauch ist.

Was war angeblich -laut Vermieter- an dem Boiler so defekt dass dieser Defekt einen wie hohen Mehrverbrauch an Wasser verursachte?
Was ist angeblich oder tatsächlich -vom Vermieter- zwischenzeitlich getan worden um diesen Mangel, diesen Defekt zu beheben oder einzudämmen?

Wie erklärt ihr z.B. mir einen derart hohen Wasserverbrauch den ihr noch als für Euch normal befindet? Diese Frage zielt dahin dass ich hinterfragen will ob ihr in anderen Wohneinheiten an anderen Wohnsitzen einen ähnlich hohen Wasserverbrauch hattet.
Was oder wie erklärt der Vermieter einen unbemerkt abgeflossenes Wasser? Auf welchem Wege unbemerkt abgeflossen? Möglichst genau, konkret beantworten lassen.
Ebenso genau erklären lassen wofür genau die Wartungskosten -welchen Zeitraum betreffen diese denn?- verrechnet werden sollen.

lg, toyo
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline WolfS

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In unserer Küche haben wir eine Wasseruhr, mit der wir unseren Verbrauch ablesen können - so weit alles gut.
Die Gesamtwasseruhr für alle Mietparteien ist im Keller.
....
Der Vermieter hat die Werte der einzelnen Wasseruhren der Mietparteien vom Gesamtverbrauch abgezogen (alles ok) und ist der Meinung, dass wir den Rest zahlen müssen, da unser Wasserboiler den erhöhten Verbauch verursacht hat.
Ich gehe mal davon aus, dass du mit Wasseruhren Wasserzähler meinst ;-)
Welchen 'Rest' will denn der Vermieter von euch bezahlt haben? Verstehe ich dich richtig: Ihr habt im Haus 100m³ Wasserverbrauch. Jede Wohnung hat eigene Wasserzähler. Auf den Wohnungswasserzählern sind (einschließlich deinem Verbrauch!) 80m³ gemessen. Der 'Rest' von 20m³ soll nun von euch bezahlt werden? Wenn das so ist, melde dich; dann sag ich mehr. Wenn es anders ist, erkläre das bitte an einem Zahlenbeispiel.
Zitat
Er könne ja nichts reparieren, wenn er nicht weiß, dass etwas kaputt ist.
Da hat dein Vermieter völlig recht. Auch wenn z.B. die Klospülung durchläuft oder ein Wasserhahn im Garten tropft, muss der Vermieter das weggelaufene Wasser nicht bezahlen, sondern du als -wenn auch ungewollter- Verbraucher

Zitat
In Deutschland wäre das ein Energieschaden bzw. ein Sachschaden und da müsste wohl der Vermieter dafür aufkommen, weil er dafür zu sorgen hat, dass die Wohnung vom Mieter genutzt werden kann,
Da bist du im Irrtum. Zum Einen wird die Wohnung durch weglaufendes Wasser ja nicht unbenutzbar, zum Anderen bist du als Mieter verpflichtet, deinen Vermieter über Mängel in/an der Mietsache zu informieren. Und einen Energieschaden (gibt es sowas überhaupt? Noch nie gehört.) kann ich hier auch nicht erkennen und ein Sachschaden wäre es erst dann, wenn das weglaufende Wasser z.B. eine Wohnung flutet.

Offline -Helmut-

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Ich bitte darum diese Angelegenheit nicht zu einseitig zu Lasten des Mieters zu sehen. Schließlich hat der Mieter den erneuerten Boiler nicht gesetzt, angeschlossen usw. Das war entweder der Vermieter selbst oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen. Wenn beim austausch des Boilers gravierende Mängel gemacht wurden oder Sicherheitstechniken nicht beachtet oder falsch behandelt wurden, ist dafür nicht der Mieter haftbar zu machen, sondern der Verursacher des Malheurs.

Wer gleich einen Vermieter von jeglicher Schuld frei sprechen will, oder garnicht erst versucht dem eigentlichen Übel der Sache auf die Schliche zu kommen, ist selber Schuld.
Ich hatte bei der hiesigen Marie nachgefragt ob es etwas bei Boilerdefekten zu beachten gibt. Ich bekam ein Dokument in dem ein Rückschlagventil in der Kaltwasserzulaufleitung zum Boiler verbindlich vorgeschrieben wird! Ich war überrascht weil es hier im Haus sowas nicht gab und fragte nach dem Grund für dieses Teil.

Antwort, wenn der Thermostat vom Boiler einen Defekt hat und zuviel aufheizt, fängt das Wasser im Boiler an zu kochen. Meist ist dann auch noch das Überdruckventil verkalkt, öffnet nicht und dann drückt sich das heiße Wasser zurück in die Kaltwasserleitung. Was sehr oft zu Leitungsdefekten führte, deswegen soll ein Rückschlagventil zwingend eingesetzt werden.

Mir ist zwar noch nicht klar, wo das -im Fehlerfalle- kochende Wasser sich dann wohl Platz machen wird, zumal wie bei Wikipedia nachzulesen sich kochendes Wasser erheblich ausdehnt.

Angenommen der Boilerthermostat beim TE hatte einen derartigen Defekt dass das Wasser ins kochen kam, dann dürfte ein entsprechender Schaden entstanden sein. Diesen dann auf den Mieter abzuwälzen sollte nicht zulässig sein, denn der Mieter hat an dem Boiler erstens nichts zu suchen, zweitens nichts getan.

Der Vermieter hatte aber mindestens einmal einen Boiler ersetzt. Warum wurde der Boiler breits ersetzt, das blieb noch ungeklärt. (Wenn Boiler im Laufe der Zeit Probleme machen, dann gehört sich eine entsprechende Wartung um Probleme klein zu halten oder zuvermeiden! Wer ist dafür zuständig?
Ebenso unklar blieb ob der Vermieter beim austauschen des Boilers gepfuscht hat oder diese Sache unter normalen Verschleiß zu buchen wäre. Letzeres wäre ein Wartungsmangel der wem anzulasten wäre?

Gruß Toyo.
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)