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Autor Thema: Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....  (Gelesen 5233 mal)

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Offline Jörg_88

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also

wie wir aus dem wiki lesen konnten hieß es das die Müllgebühren für das erste Jahr nicht anfallen (oder war’s die Wohnsteuer ) doch scheint dies nicht mehr so zu sein gestern kam die Rechnung vom Vermieter 142euro von01.01.2007 bis 31.12.07 obwohl wir ja erst 10.02.07 eingezogen (gemeldet) sind . Bezahlt haben wir jetzt mal ,wer weis da was genaueres der Vermieter meinte mit Mietvertrag und certificat de Domizil mal nach Beinheim zur communaute de communes und dort den zu viel bezahlten betrag zurückfordern


gruss jörg und mareike

Offline Marco

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Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« Antwort #1 am: 26. April 2007, 11:02:35 »
für was genau hat euch der vermieter denn die 142 euro abgeknöpft?

die wohnsteuer jedenfalls wird direkt vom hotel d'impôts berechnet und euch zugeschickt und nur dann, wenn ihr bereits am 1.1.2007 dort gewohnt hättet.

also müssten die 142 euro für irgendwas anderes gewesen sein.

Offline Jörg_88

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Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« Antwort #2 am: 26. April 2007, 12:10:05 »
es waren die die müllgebühren facturation de la redevance ordbures menageres 2007

tresor de republic in seltz dort haben wir eingezahlt

es geht jetzt um die zuviel bezahlten 41 tage die wir gar nicht hier wohnten !!

gruss jörg und mareike

Offline Dieter12

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Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« Antwort #3 am: 26. April 2007, 15:00:15 »
Zitat von: jörg u.mareike
es geht jetzt um die zuviel bezahlten 41 tage die wir gar nicht hier wohnten !!
Hi,

Es kommt weniger darauf an, ab wann ihr dort wohnt, sondern ab wann euer Mietvertrag läuft. Ansonsten erhalten die Mieter die taxe d'habitation direkt in Hausgeliefert, während die Müllabfuhr zusammen mit der taxe foncière eingezogen wird und diese wird dem Besitzer zugestellt.

Gruss, Dieter

Offline Jörg_88

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Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« Antwort #4 am: 26. April 2007, 20:16:08 »
hallo Dieter

also die taxe d`habitation haben wir nicht bekommen taxe forciere steht hier auch nirgends :-(
Mietvertrag läuft auf 01.03.2007 bezahlt haben wir aber ab dem 01.01.2007 das kann ja nicht sein!!
wir fahren morgen nach Beinheim 3 rue Prinzipale communaute de comunnes ist wohl die gemeinde Verwaltung oder?
sehe gerade das die Rechnung eigentlich an den Vermieter gerichtet war, denke die hätte er bezahlen müssen und uns dann eine Rechnung für den Zeitraum von März bis Dezember  ausstellen oder? von wem kommt den die taxe d`habitation oder taxe forciere?

irgendwas stimmt hier nicht nur was wie ist den die Regel?


gruss jörg und mareike

gnipp

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Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« Antwort #5 am: 30. April 2007, 11:48:57 »
Wichtig:
Stichtag ist immer der 01.01.
Derjenige, der an diesem Tag als Mieter der Wohnung eingetragen ist, zahlt die TH fuer das ganze Jahr. Wenn es keiner ist (leerstand), zahlt der Besitzer.
Ziehen Sie am 02.01. oder spaeter ein, bezahlen Sie fuer das lfd. Jahr NICHTS!
Das betrifft wohlgemerkt nur die TH.
Alles Andere ist anteilig zu berechnen. Ihre Schuldner sind in diesem Fall aber Ihre Vermieter und nicht der Tresor Public, da dieser nach der Rechnungsstellung auf das Geld vom Besitzer und nicht vom Mieter wartet.
Es gilt: Was nicht im Mietvertrag steht, ist auch nicht zu bezahlen.
Deshalb werden lfd. Kosten (Strom, Wasser, Gas, etc.) auch direkt vom Mieter per Vertrag mit EDF GDF o.ae. beglichen.

Niemals erst Zahlen und dann wieder holen, was zuviel war. Das ist aussichtslos.