Wichtig:
Stichtag ist immer der 01.01.
Derjenige, der an diesem Tag als Mieter der Wohnung eingetragen ist, zahlt die TH fuer das ganze Jahr. Wenn es keiner ist (leerstand), zahlt der Besitzer.
Ziehen Sie am 02.01. oder spaeter ein, bezahlen Sie fuer das lfd. Jahr NICHTS!
Das betrifft wohlgemerkt nur die TH.
Alles Andere ist anteilig zu berechnen. Ihre Schuldner sind in diesem Fall aber Ihre Vermieter und nicht der Tresor Public, da dieser nach der Rechnungsstellung auf das Geld vom Besitzer und nicht vom Mieter wartet.
Es gilt: Was nicht im Mietvertrag steht, ist auch nicht zu bezahlen.
Deshalb werden lfd. Kosten (Strom, Wasser, Gas, etc.) auch direkt vom Mieter per Vertrag mit EDF GDF o.ae. beglichen.
Niemals erst Zahlen und dann wieder holen, was zuviel war. Das ist aussichtslos.