Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mietvertrag. ....  (Gelesen 5029 mal)

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Offline J-Power

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Mietvertrag. ....
« am: 18. Oktober 2013, 10:54:09 »
Hallo zussmmen, meine Frage dreht sich um Mietverträge.
Hab eine Wohnung in aussicht und werde wahrscheinlich am Samstag unterschreiben.  Gibt es etwas worauf ich achten sollte? Denn leider kann ich kein französisch :rolleyes:
Ist es üblich das man die Kaution umd Provision wie in meinem Fall am tag der unterzeichnung in Bar bezahlen muss?

Und zu guter Letzt,  is es üblich das ich am Samstag schon unterschreiben soll obwohl die wohnung erst zum 15.12.2013 bezogen wird und obwohl sie momentan noch bewohnt wird?

Vielen dank im voraus :doppeld:

Offline J-Power

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Re: Mietvertrag. ....
« Antwort #1 am: 18. Oktober 2013, 11:44:41 »
Hoppla, hab ganz vergessen zu erwähnen das ich von D nach F ziehen werde :cool:

Offline Suzette

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Re: Mietvertrag. ....
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2013, 13:59:04 »
Hallo, du hast also über eine Agentur gemietet? Kaution und Provision würden normalerweise mit Barscheck bezahlt und von der Agentur erst an dem Tag eingelöst, an dem dein Mietvertrag zu laufen beginnt - wann dein Vertrag zu laufen beginnt, das ist Verhandlungssache... die meisten Agenturen wollen ja, dass du quasi zum nächsten Monat einziehst, zumindest hier in Strasbourg. Einen Mietvertrag für eine noch vermietete Wohnung ... finde ich persönlich komisch.

Du musst zudem besonders auf den Etat des lieux achten, wenn die Wohnung dann übergeben wird, da kann ziemlich was schief gehen. Man soll sich z. B. nicht auf allgemeine Kommentare im EDL einlassen à la "bon état". Alles im EDL aufschreiben (Fleck an der Wand, Glühbirne fehlt, Kratzer im Parkett etc), was dir auffällt und gegenzeichnen lassen. Ich hab mit Agenturen hier in Strasbourg leider sehr schlechte Erfahrungen gemacht und würde persönlich immer Bilder machen um den EDL zu dokumentieren und dies bei Kommentare auch reinschreiben.Bei Sachen, die du nicht sofort prüfen kannst (ob Heizung geht, Warmwasser etc) immer "à vérifier" reinschreiben.
http://www.eu-verbraucher.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/PDF/Broschueren/Mieten_in_Frankreich.pdf
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/R1960.xhtml
http://www.service-public.fr/actualites/002808.html
Was den Mietvertrag selbst angeht, darauf achten, dass das Apt korrekt beschrieben ist (Anzahl Zimmer, Garage, Nr des. Apt), das Problem hatte ich zuletzt mit der Agentur damals, da stand halt ein Quatsch drin und ich habs ändern lassen.
« Letzte Änderung: 18. Oktober 2013, 14:27:26 von Suzette »

Offline Olaf_SB

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Re: Mietvertrag. ....
« Antwort #3 am: 07. November 2013, 21:02:14 »
Hallo,

zu diesem Thema habe ich dann auch gleich eine Frage:
Kann man in F einen Untermieter mit in seine Wohnung nehmen und muß dieser(Untermieter) dann für sich die Tax Habitation bezahlen?
Vielen Dank für die Antwort.
LG aus SB

banjo

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Re: Mietvertrag. ....
« Antwort #4 am: 07. November 2013, 21:48:00 »
Untermieter hängt von Deinem Mietvertrag ab, Tax zahlt nur der Hauptmieter