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Autor Thema: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig  (Gelesen 17000 mal)

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Offline lilliputania

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Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« am: 28. April 2012, 02:48:58 »
Hallo Ihr Lieben
ich glaube ich habe ein großes Problem!!
Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag unterschrieben und auch schon die Kaution bezahlt. Da ich an das Gute im Menschen glaube und mich auf mündliche Absprachen verlassen habe, stehe ich jetzt vor einer absoluten Katastrophe. Am Montag muss ich aus meiner Wohnung eigentlich raus sein, aber die neue Wohnung hat noch nicht einmal eine Haustür und auch keine Heizung! Das Bad ist in einem katastrophalen Zustand, jede Raststätte in Frankreich kann das toppen. Die Tapete an der Wand hat riesige Luftblasen und die Decke ist an manchen Stellen aufgeweicht von einem früheren Wasserschaden. Der Vermieter hat mir zugesagt, die Wohnung zu renovieren, die defekten Fenster auszutauschen und eine Tür und eine Heizung einzubauen. Dies und weitere Zusagen wurden nicht umgesetzt. Es ist unmöglich einzuziehen. Das Verhältnis zu unserem neuen Vermieter ist mittlerweile angespannt.
Welche Möglichkeit gibt es für mich, den Mietvertrag aufzulösen, bzw. kann ich zurücktreten, da ich nichts schriftliches habe?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe...

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #1 am: 28. April 2012, 09:22:04 »
Wievele MM hast Du als Kaution bezahlt?

Offline -Helmut-

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #2 am: 28. April 2012, 13:36:38 »
Hmmm was schreibe ich nun dazu, wenn man mich zu leicht missversteht, von Dingen ausgeht die so nicht zutreffen?

Dass du an das gute im Menschen glauben willst, glaube ich dir gerne. Nur gibt es halt manchmal Menschen die anders sind, als man geglaubt hatte. Näher drauf eingehen spare ich mal aus.
Ich ertappe mich nun bei einem Problem. Ich ging auch von dem Guten im Menschen Lilliputania aus. Ich ging davon aus, Sie ist in der Lage abschätzen zu können, ob das was da in der zu beziehenden Wohnung alles zu machen ist, erstens zeitlich umsetzbar ist und ob der Vermieter die Kosten und Mühe überhaupt tragen kann und will. Eine Heizung zu installieren ist nicht innerhalb von ein zwei Wochen zu erledigen.
Machbar ist das theoretisch schon, aber in der Praxis dauert es wesentlich länger. Wasserschäden ordnungsgemäß zu beseitigen, also nicht zu pfuschen dauert auch.

Ich kann nicht nachvollziehen was dich veranlasst hat, die Dinge so überstürzt durch eine rosarote Brille zu sehen?
Du wirfst hier nur die Frage auf, ob es Möglichkeiten gibt den neuen Mietvertrag aufzulösen, ob du zurück treten kannst.
Hast du den alten Mietvertrag noch nicht gekündigt, könntest du dort weiter wohnen?

Setz dich ins Auto, fahre nach Forbach in die Avenue de L'Europe 8. Dort ist die Maison de Justice et du Droit. Telefonisch erreichbar unter 0387886666, Fax 0387886669.
Sprich mit denen, bringe deine Dinge dort vor. Meist sind das Juristen in Pension, die quasi ehrenamtlich helfen. Frage ob und zu welchem Preis dir geholfen werden kann. Schildere die Dringlichkeit, sonst versucht man Termine mit dir zu machen. Die Stelle ist quasi in der Nähe vom Cora Forbach. Anstatt nach dem Kreisel ins Cora abzubiegen, die Straße weiter rein fahren, auf der linken Seite etwa 200 m ist es.

Accueil - information: Du lundi au vendredi de 9H a 12H30 et de 13H30 a 17.
Avocats: les 1er et 3eme mercredis de chaque mois sur rendes-vous.                                              also Anwälte
Consiliateurs: Les 1er et 2eme lundis de chaque mois de 9H a 12H30 et de 13H30 a 17H00                  also Schlichter
Sercive Penitentiaire d'Insertion et de Probation: Le lundi de 13H30 a 17H, Le jeudi de 9H a 12H30

La maison de Justice et du Droit de Forbach et du Bassin Houiller. Est une realsiation partenariale du Ministere de la Justice du Tribunal de Grande Instance de Saargegumines de la Communaute d'Agglomeration de Forbach Porte de France et des Communattes de Communes de Freyming-Merlebach et du Pays de Saint-Nabor.

La Maison de Justice et du Droit de Forbach et du Bassin Houiller est accessible gratuitement a tous et en toute confidentiale.

Ich drücke dir die Daumen.
« Letzte Änderung: 28. April 2012, 13:43:39 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

Offline lilliputania

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #3 am: 28. April 2012, 13:52:31 »
Ich habe 2 Mieten Kaution bezahlt. Der Vertrag läuft 3 Jahre.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde nächste Woche direkt nach Forbach fahren.
Ich war heute morgen beim Vermieter und habe Ihn gebeten den Vertrag zu anulieren. Er hat mir gesagt, dass er sich das überlegt bis 11 Uhr und sich dann meldet. Leider hat er sich bisher nicht gemeldet und ans Telefon geht er auch nicht mehr! Einfach unfassbar.
Zu der Heizung muss ich folgendes sagen; er wollte einen Pelletsofen in die Wohnung machen, von daher war ich der Meinung, dass dies in 5 Wochen erledigt ist. Nun ja man lernt nie aus und die rosarote Brille wurde mir heute morgen abgenommen.
Viele Grüße

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #4 am: 28. April 2012, 14:58:49 »
Du hast Glück, Dein Mietvertrag ist bereits jetzt ungültig. Lt. Gesetz darf der Vermieter nur eine Kaution in Höhe von 1x Kaltmiete verlangen. Dank einem Linksruck von Sarkozy vor ca. einem Jahr ist das so.
Ob Du die Kaution wiedersiehst, hängt von Deinem Geschick bzw. evt. von einem Anwalt ab, einziehen und Miete zahlen musst Du nicht.
Hier kannst Du ein bisschen nachlesen:
http://www.eu-verbraucher.de/fileadmin/user_upload/eu-verbraucher/PDF/Broschueren/Mieten_in_Frankreich.pdf

Wünsche Dir viel Glück!

Offline -Helmut-

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #5 am: 28. April 2012, 16:08:06 »
Banjo, gut mit gemacht, so soll es sein.

Für mich sieht es noch nicht so rosig aus wie für dich, Banjo.
Du (Banjo) gehst davon aus, der Mietvertrag ist ungültig weil ......  Das könnten Juristen vielleicht anders sehen. Vielleicht ist es nicht klar als Kaution deklariert, wird nicht als Kaution gewertet,
sondern als Vorauszahlung von zwei Monatsmieten.

lilliputania, fahre trotzdem zur angegebenen Stelle, informiere dich entsprechend lasse deine Interessen vertreten! Es gibt dort Schlichter und Anwälte.
Den Link von Banjo durchlesen empfiehlt sich trotzdem, du bekommst damit Argumentationshilfe, kannst darauf verweisen wenn nötig.

Pelletsofen. Das soll ne Heizung sein? ich trau garnicht danach zu fragen was dann eine Haustür ist und was man sich unter einem Bad vorzustellen hat.
Tja, wenn deine Haustür dort quasi immer offen für jeden Besucher ist, sollten wir mal drüber reden was ein Besucher mitbringen sollte. Pellets, Handwerkszeug usw?
Hmmm, ich habe vorhin in Banjos Link mal reingeschaut. Übergabeprotokoll ...... Das kann arg ins Auge gehen, wenn es keines gab, oder dies mangelhaft ist.

Viel Glück ist dir tatsächlich zu wünschen! Ich schließe mich diesen Wünschen an.
« Letzte Änderung: 28. April 2012, 16:10:31 von Toyotafan »
Ich verabscheue ihre Meinung, doch ich werde mein Leben lang dafür kämpfen, daß sie sie äußern dürfen! (Voltaire)

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #6 am: 28. April 2012, 18:23:11 »
Wir vermieten seit über 15Jahren eine Wohnung in F. Alle Mietverträge müssen auf dem franz. Mustermietvertrag, erhältlich im Tabakshop, geschlossen werden. IMHO sind Verträge, die auf anderen Papieren beruhen oder gar mündlich sind, unwirksam.
Ich werde Dir heute abend oder morgen eine Seite mit der Bestimmungen hier online stellen.
Toyo kann Recht haben mit dem Hinweis, dass die Kaution als 2Monatsmieten ausgelegt eerden kann. Es ist Dir zu wünschen, dass Du es irgendwo schriftlich hast, dass das eine Kaution war. Alles andere wäre fatal.
Auch müssen Verträge auf mind. 3Jahre geschlossen werden, wobei der Mieter früher kündigen kann, der Vermieter prinzipiell nicht bzw. nur sehr schwierig. Übrigens darf man einem Mieter zw. Oktober und April nicht kündigen...
Mir geht der Mieterschutz in F zu weit. Wir hatten einen Menschen als Mieter, der irgendwann 3 Mieten nicht gezahlt hat und verschwunden ist. Damals hatten wir noch 2 MM als Kaution, die haben gerade noch gereicht, um die Wohnung wieder bewohnbar zu machen....
Aber zum Thema:
Ich würde den Vermieter - wenn die Kaution eine Kaution ist, belegbar- auf den Umstand hinweisen, das ein unwirksamer Vertrag vorliegt. Du kannst auch mal dumm bei einem x-biebigen Makler anrufen und den mal fragen. Er wird Dir bestätigen, dass der Vertrag unwirksam ist
Die von Toyo empfohlen Beratung ist in jedem Fall gut. Wenn der Vermieter sich streitig stellt, wirst Du ohne Anwalt nicht an die Kaution kommen. Wenn hingegen ein wirksamer Mietvertrag besteht, kannst Du IMHO die Kosten für eine Ersatzunzerkunft (Pension, Hotel) bis zur Fertigstellung der Wohnung verlangen.

@Toyo:
Warst/Bist Du Lehrer?

Offline lilliputania

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #7 am: 28. April 2012, 19:27:16 »
Ich danke euch allen für eure sehr hilfreichen Beiträge. Im Vertrag steht: Le montant du depot de garantie ne peut pas exceder deux mois de loyer hors charges. Lors de la remise des cles le locataire verse au bailleur un depot  d'un montant de 1200 Euro. Ich hoffe, das ist die Kaution...werde auf jeden Fall nach Forbach fahren, da er sich immer noch nicht gemeldet hat.

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #8 am: 28. April 2012, 19:32:33 »
Damit ist es ein alter, nicht mehr gültiger Vordruck. Es ist nur moch eine MM Kaution zulässig bei neuen Verträgen. Bestandsverträge sind davon nicht betroffen.

Hast Du denn wenigstens ne Bleibe, wenn Du da nicht einziehen kannst/willst?

Offline lilliputania

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #9 am: 28. April 2012, 19:41:51 »
Ja ich habe Glück, mein Vermieter ist sehr nett und ich kann noch den Monat bleiben!
Gott sei Dank, mein Tag ist gerettet, jetzt muss ich das nur noch dem neuen Vermieter klar machen, dass wir im Recht sind!!!
Die nächste Wohnung die ich mir suche, muss dann definitiv bewohnbar sein, sonst unterschreib ich nix mehr :xc:

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #10 am: 28. April 2012, 19:50:02 »
Sie hat dazugelernt... ;-)

Offline lilliputania

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #11 am: 28. April 2012, 19:51:55 »
Ja auf jeden Fall  :doppeld:

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #12 am: 29. April 2012, 12:19:00 »
Hier noch wie versprochen die "Condition Générales" eines aktuellen Mietvertragvordrucks. Die Sektion IX befasst sich mit der Kaution.

Offline lilliputania

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #13 am: 29. April 2012, 21:33:55 »
Vielen Dank!
Wenn ich mir das so durchlese, steht da doch auch was von 2 Monaten :anixwissen:
Ich muss jetzt morgen mal schauen, dass ich aus der Nummer rauskomme und in spätestens 4 Wochen ne neue Wohnung habe, sonst hab ich dann nämlich ein richtiges Problem

banjo

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Re: Mietvertrag unterschrieben, Wohnung nicht bezugsfertig
« Antwort #14 am: 29. April 2012, 21:37:55 »
dann lies nochmal:
Kaution max 1 Monatsmiete ohne Nebenkosten
bei Vorrauszahlung von 2 Monatsmieten darf keine Kaution genommen werden