Grenzgaenger Forum

Autor Thema: mietvertrag / kündigung  (Gelesen 5040 mal)

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Offline saskia

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mietvertrag / kündigung
« am: 23. Juli 2013, 18:29:25 »
erstmal hallo im forum!

ich habe vor jahren ein haus im elsass erworben und dort einige jahre gelebt. nun habe ich das haus vor 1,5 jahren vermietet (normaler mietvertrag). die miete beläuft sich auf 2000 euro pro monat. nun sind meine mieter mit 5000 euro im rückstand. vorher lief alles normal. ich habe kommende woche ein termin beim RA, wollte mich aber vorher auch noch anderweitig erkundigen. Kann ich die Mieter den schon kündigen, obwohl noch keine 3 Mieten im rückstand. wenn ich denen kündige und sie zahlen es bevor sie die kündigung haben, was ist dann?

danke für eure infos.

Offline WolfS

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Re: mietvertrag / kündigung
« Antwort #1 am: 24. Juli 2013, 10:20:09 »
Nach meinem Wissen gibt es in F nur ganz wenige Gründe für eine außerordentliche Kündigung:
Zahlungsverzug - egal ob Miete, Umlagen, Kaution
und Nichtabschluss bzw Nichtnachweis der Versicherung, vorausgesetzt, diese ist im Mietvertrag festgeschrieben
Und in deinem Fall ist Punkt 1 deutlich erfüllt. Von einem 3-monatigen Rückstand habe ich noch nie gehört. Ich würde sofort kündigen. Das bedeutet in F allerdings, dass du dem Mieter (mindestens) 4 Wochen Zeit lassen musst, sich eine neue Unterkunft zu suchen. Also Kündigung per 31.08. per Einschreiben und wenn mehrere Personen im Mietvertrag aufgeführt sind, bitte auch an jeden die Kündigung schicken. Wenn dann die Zahlung kommt, liegt es an dir, ob du die ausgesprochene Kündigung zurück nimmst. Ich würde das -wenn überhaupt - nur bei einer gaaaaanz plausiblen Erklärung machen.
btw wie kommen die bei 2000€/Monat auf 5000€ Rückstand? Teilzahlung? Verkrachtes (Ehe)paar? Einer zahlt, der andere nicht? Dann solltest du evtl mit denen mal reden.

banjo

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Re: mietvertrag / kündigung
« Antwort #2 am: 24. Juli 2013, 12:30:30 »
Es sei noch erwähnt, dass man Mietern in der kalten Jahreszeit (ich glaube 1.10.-1.4.) gar nicht kündigen darf, egal ob Miete kommt oder nicht.

Eine soziale Errungenschaft- besonders für den Vermieter.

Offline saskia

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Re: mietvertrag / kündigung
« Antwort #3 am: 24. Juli 2013, 14:21:41 »
hallo
danke für eure antworten. wisst ihr, wie das gesetzlich geregelt ist? also z.b. nach 2 monatsmieten rückstand - raus?
danke

Offline Gabrielle

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Re: mietvertrag / kündigung
« Antwort #4 am: 24. Juli 2013, 16:08:46 »
Ich würde die kommende Woche das Gespräch beim RA abwarten, glaube nämlich nicht, dass hier jemand ganz konkret eine rechtliche Auskunft geben kann.

@Banjo
...Eine soziale Errungenschaft- besonders für den Vermieter...

Ja, da sollten sich unsere "Frosä" mal ein Beispiel an Deutschland nehmen!

(Ironie aus)

Grüße Gabrielle