Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Mietkaution  (Gelesen 5018 mal)

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Offline Hauer

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Mietkaution
« am: 26. Mai 2014, 12:44:16 »
Ich habe da mal eine Frage:

Unser ehemaliger Vermieter wohnt nicht bei uns im Ort. Als wir ausgezogen sind bekamen ich und meine Frau die mündliche Zusage, das wir, so bald ein Schlüssel nachgemacht, und eine kaputte Tür ersetzt wurde, unsere komplette Kaution zurück bekommen. Den Schlüssel bekam er noch am selben Tag, die Tür allerdings dauerte noch 14 Tage da sie bestellt werden musste. Nun steht die Tür seit über einer Woche bei uns, aber der ex Vermieter lässt sich nicht blicken. Er verschiebt den Termin immer wieder oder macht ihn von anderen Firmen abhängig, so nach dem Motto: Wenn die Küchenbauer irgend wann kommen dann komme ich auch vorbei, dann muss ich ja nicht 2 mal fahren.
Ich weis nun das der Vermieter die Kaution bis zu 2 Monaten zurück halten kann. Aber er hatte uns eine andere mündliche Zusage gemacht. Kann ich mich darauf berufen und meine Kaution einfordern oder sogar einklagen ? Oder muss ich echt warten bis es dem ex Vermieter irgend wann in den Kram passt und er sich doch einmal auf den Weg macht um die Tür einmal abzuholen ? Wir wohnen jetzt lediglich auf der anderen Straßenseite als sein vermietetes Haus steht...

banjo

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Re: Mietkaution
« Antwort #1 am: 26. Mai 2014, 13:07:38 »
versuchen einzuklagen kannst Du das schon, wenn Du ne Rechtsschutz hast. Ansonsten kann das Anwaltshonorar (gerne mal 270.-/Stunde) recht schnell die Kautionssumme übersteigen. Und selbst wenn Du die Klage gewinnst, trägst Du idR Deine Anwaltskosten selbst.

Offline Hauer

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Re: Mietkaution
« Antwort #2 am: 26. Mai 2014, 13:17:10 »
na da bin ich doch froh das ich die Advocard habe  =D

banjo

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Re: Mietkaution
« Antwort #3 am: 26. Mai 2014, 13:30:37 »
wenn die AdvoCard Mietrechtsstreitigkeiten in Frankreich bezahlt....
Frag doch mal nach.

Offline Dragonvamp

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Re: Mietkaution
« Antwort #4 am: 26. Mai 2014, 14:31:10 »
Soweit ich das weiß, darf der Vermieter in Frankreich zwei Jahre, nicht zwei Monate, die Kaution einbehalten. So wurde mir das erklärt nach dem Auszug aus meiner letzten Wohnung

banjo

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Re: Mietkaution
« Antwort #5 am: 26. Mai 2014, 14:38:07 »

banjo

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Re: Mietkaution
« Antwort #6 am: 26. Mai 2014, 14:39:19 »
@Hauer:
vielleicht weisst Du den Vermieter einfach mal drauf hin, dass Du mit Ablauf der 2 Monate Verzugszinsen gelten machen wirst.

Offline Hauer

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Re: Mietkaution
« Antwort #7 am: 26. Mai 2014, 15:19:35 »
@ Dirk:

Das ist eine Idee, aber ich denk er ist klever genug, genau die 2 Monate auszureizen, aber seine Aussage war eine andere, und das zu mir und zu meiner Frau. Ich weis nicht genau wie es in Frankreich ist, aber in Deutschland sind solche Aussagen bindend. Wenn er sagt ich bekomme meine Kaution, immerhin 750€, wenn alles erledigt ist, und er es dann immer wieder hinausschiebt dann werde ich da irgendwann leicht säuerlich...

banjo

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Re: Mietkaution
« Antwort #8 am: 26. Mai 2014, 15:23:39 »
Naja, die 2 Monate wirst Du halt warten müssen, auch wenn er es Dir für vorher versprochen hat. Bindend hin oder her, wie willst Dus "eintreiben"? Du kannst ihm halt nur mit Anwalt und Verzugszinsen drohen.

Offline Hauer

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Re: Mietkaution
« Antwort #9 am: 02. Juni 2014, 10:53:22 »
Ich habe jetzt mal einen Anwalt angerufen. Der meinte ich solle ein Mahnschreiben machen. Bin mal gespannt ob er darauf reagiert...