Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Miet-Garantie von Freunden  (Gelesen 4422 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline andrea

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Miet-Garantie von Freunden
« am: 29. November 2010, 14:22:51 »
Unsere Vermieter möchte über die normale Mietkaution hinaus eine zusätzliche Mietgarantie. Von Freunden bekamen wir ihr spontanes ok und sie meinten dass manche Vermieter das wünschten, sie hätten das auch schon mal von Freunden bekommen. Ist das wirklich so üblich in  Frankreich?







"Tante Edit:  Überschrift angepaßt"[/size (pero)]
« Letzte Änderung: 29. November 2010, 15:08:44 von petee01 »

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: Miet-Garantie von Freunden
« Antwort #1 am: 29. November 2010, 22:56:15 »
Was für eine Mietgarantie, er will höchstens einen Bürgen! Ich würde die Finger von bürgen lassen. Lasst euch von eurem vorherigen Vermieter ein Schreiben geben, in dem steht, dass ihr immer pünktlich die Miete gezahlt habt.

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
Re: Miet-Garantie von Freunden
« Antwort #2 am: 30. November 2010, 09:15:09 »
Mietgarantie = Bürgen, die für die pünktliche Zahlung der Miete garantieren  :winkerwinker:

Ansonsten, ja Bürgen sind durchaus üblich und schon diese Standartmietverträge enthalten schon Passagen (eigentlich sind's mehrere Seiten), wo Bürgen für die Zahlung garantieren. Wird gerne gemacht, wenn dem Vermieter die Sicherheiten/Lohnnachweis aus welchem Grund auch immer nicht ausreichen - in F üblich, daß die Eltern etwa bei Studenten bürgen, oder wenn die Kinder ihre ersten Arbeitsvertrag haben (und noch keine damit noch keine Historie) oder wenn wie heute fast schon üblich, nur CDD-Arbeitsverträge haben.
Ist halt 'ne zusätzliche Sicherheit für den Vermieter und bei normalen erwachsenen Personen mit festen langjährigen Arbeitsverträgen eher selten.
Bei Grenzgänger ist die Sache halt etwas anders und viele französiche Vermieter können halt mit deutschen Arbeitsverträgen, Lohnbescheiden nicht viel anfangen und befürchten (zu Recht), daß sie im Zweifelsfall kaum an das Geld kommen (in D mitz irgendeinem franz. Beschluss was eintreiben wollen ist extrem aufwendig) oder der Grenzgänger auch ganz schnell wieder aus F verschwindet. Also verlangen sie eben einen zusätzlichen Bürgen, ist erlaubt, nachvollziehbar und liegt alleine im Ermessen des Vermieters ob er drauf besteht (oder irgendwelche Schreiben wie von Zaren vorgeschlagen akzeptiert).     

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: Miet-Garantie von Freunden
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2010, 22:46:31 »
Mal ganz ehrlich, wer bürgt den schon für wen? Also ich würde für keinen Bürgen, egal ob Familie oder Freunde! Aber das muss jeder selber wissen. wir sind bislang ohne bürgen ausgekommen und so wird das auch bleiben!

Gruß Zaren

Offline andrea

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 11
    • Profil anzeigen
Re: Miet-Garantie von Freunden
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2010, 15:43:31 »
vielen dank für die kompetente Antwort Sapperlot!