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Autor Thema: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!  (Gelesen 4851 mal)

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Offline +Hägar+

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Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« am: 09. September 2016, 10:17:30 »
hallo,
bin gerade dabei ein Häuschen zu kaufen. Das alles sollte eigentlich ohne Makler passieren. Nun meinte der Verkäufer, in dessen Maklervertrag der Zusatz "sans exclusivité" steht, dass, wenn der Verkäufer (ohne Makler) einen Käufer für sein Haus findet, der Käufer auch die Maklerprovision zahlen muss.
Kann das bei einem Maklervertrag mit dem Zusatz "sans exclusivité" überhaupt sein? Normalerweise hat man bei dieser Art von Vertrag ja alle Freiheiten ohne dass eine Provision für den Käufer anfällt.
Da würde sich der Inhalt des Vertrages ja widersprechen, oder? Das ist doch rechtswidrig? Es ist ein deutscher Makler.  :pfeif:
lg

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Offline Eliott

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #1 am: 09. September 2016, 10:33:50 »
Wer unterschreibt denn so etwas?

Offline Gabrielle

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #2 am: 09. September 2016, 13:37:21 »
Hallo Hägar,
Maklergebühren in Frankreich

In Frankreich ist die Höhe der Courtage nicht reglementiert. Das bedeutet, der Makler kann dir abverlangen, was er will. Dazu rechne bitte noch die zurzeit gültige Mehrwertsteuer, TVA, in Höhe von 19,6 %.
Die durchschnittliche Courtage liegt bei 4% des Kaufpreises. Selbst bei einem seriösen Makler musst du allerdings vielleicht auch mit mindestens 5% Courtage rechnen. Das sind bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro immerhin 17.940 Euro (incl. TVA)! Wer sich auskennt, der weiß aber auch, dass die Höhe der Courtage mit steigendem Kaufpreis bis auf 2% sinken kann. Also: Verhandeln oder verhandeln lassen lohnt sich.
Ganz gleich ob deutscher oder französischer Makler mit Geschäftssitz in Frankreich - die gesetzlichen Anforderungen sind für jeden gleich! In Frankreich ist der Beruf des Immobilienmaklers viel strenger reglementiert als in Deutschland. Dort sind z.B. bestimmte Ausbildungsanforderungen zu erfüllen oder Befähigungsnachweise vorzulegen. Werden diese gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, stellt die Behörde keine Carte professionelle aus.
Das bedeutet für dich als potenziellen Käufer, dass du ganz genau hinschauen musst, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Ist er im Besitz einer gültigen Carte professionelle, das ist die behördliche Zulassung?
Hat er eine Assurance responsabilité civile professionelle abgeschlossen, das ist die in Frankreich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung?
Hat er ein Compte séquestre, das ist ein Treuhandkonto für Anzahlungen von Käufern?
Normalerweise hat ein Makler diese Nachweise öffentlich in seinem Büro aushängen oder ausliegen. Deshalb: Besuche ihn durchaus in seinem Büro. Wenn nicht, lasse dir die die entsprechenden Nachweise vorlegen. Am einfachsten kannst du das aber auf Briefbögen oder Verträgen usw. nachprüfen. Dort muss er diese Angaben ebenfalls machen!!!
Und noch ein Hinweis: Nicht jeder Makler darf alle Immobiliengeschäfte betreiben. In Frankreich begegnen dir häufig Maklerbüros, die alle den gleichen Namen tragen. Es handelt sich hier um Franchise-Systeme (Century 21, Orpi, Lafôret) oder Maklervereinigungen (FNAIM), die dir vielleicht eine bessere Beratung bieten - eine Garantie ist ein solches Label aber nicht!
Schwarze Schafe gibt es überall. Gerade in den Grenzregionen Elsass und Lothringen tummeln sich besonders viele deutsche Makler mit Geschäftssitz in Deutschland, die auch etwas von der regen Nachfrage nach Immobilien in Frankreich abhaben wollen. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Du kannst davon ausgehen, dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat.
Wie aber machen diese Leute ihre Geschäfte in Frankreich? Entweder vollständig illegal oder halb-illegal, d. h., sie arbeiten mit französischen Maklern zusammen. Es ist nicht illegal, in deutschen Zeitschriften französische Immobilien anzubieten. Illegal ist es aber bereits, wenn der deutsche Makler mit dir das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung in Colmar besichtigt, und illegal ist es auch, sich als deutscher Makler in Frankreich einen Maklerauftrag erteilen zu lassen.
Wobei wir bei: sans exclusivité = ohne Exklusivität wären!
Heißt, es gibt (wohl) keinen Auftrag und der Makler „versucht“ es vielleicht?!?
Deshalb, dringend aufpassen!
Liebe Grüße Gabrielle
P.S.
Wäre mal interessant zu wissen, wie das ausgeht.
 

Offline Gabrielle

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #3 am: 09. September 2016, 13:47:27 »
Hägar,
habe ich vergessen.
Ich vermute, der Verkäufer hat dem Makler keinen Auftrag erteilt. Mit ihm aber u.U. abgesprochen, dass wenn er einen Käufer findet die Courtage auf den (also dich) abgewälzt werden soll.
Wie gesagt, diese Vermutung bietet sich an.
Aufgrund dessen solltest du vielleicht überlegen, wie es mit deinem Hauskauf aussieht.

Offline +Hägar+

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #4 am: 09. September 2016, 14:48:57 »
Hallo,
es geht mir lediglich um die Frage:
Maklervertrag "sans exclusivité": was darf bzw. was darf nicht drinstehen? Nach meinem Wissen ist das ein "freier Vertrag", sprich es darf keine Provision verlangt werden, der Verkäufer kann andere Interessenten suchen je nach Belieben.
Stimmt das oder stimmt das nicht?
lg
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Offline +Hägar+

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #5 am: 09. September 2016, 15:08:24 »
....wenn der Käufer das Haus über den Makler gefunden hat, muss er natürlich Provision bezahlen, das ist klar, vorausgesetzt der Makler erfüllt die Anforderungen.
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline soso

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #6 am: 09. September 2016, 16:42:26 »
Hallo,
es geht mir lediglich um die Frage:
Maklervertrag "sans exclusivité": was darf bzw. was darf nicht drinstehen? Nach meinem Wissen ist das ein "freier Vertrag", sprich es darf keine Provision verlangt werden, der Verkäufer kann andere Interessenten suchen je nach Belieben.
Stimmt das oder stimmt das nicht?
lg
Naja, kommt auf den Vertrag an: kann ja auch drin stehen, daß er mehrere Agenturen nehmen kann, aber selbst nicht tätig werden darf/alle, die bei ihm aufschlagen and die Agentur weiterschicken muß  (Um zu verhindern, daß Kunden sich den Sparjoker - "wir gucken beim Makler und klingeln an dann der Haustür" ziehen).

Kann dir aber, ehrlich gesagt, ziemlich egal sein!

Gibt am Ende eigentlich eh nur 3 Möglichkeiten:
1. kein Makler / kein Makler im Compromis - alles klar
2. es gibt einen Makler, es steht aber nix im Compromis - haarig, weil dann Makler sein Geld haben will und sich das zum einen vom Käufer holen wird, wenn er auch dem Käufer nachweisen kann, daß er seine Dienste genutzt hat (Bon de visite) gegebenefalls auch bei ihm seinen Teil holen wird.
3. Makler beteiligt / Makler steht im Compromis (wer was zahlt) - auch alles klar.

- In deinem Fall würde ich grundsätzlich auf 3 bestehen (insbesondere da du weißt, daß da irgendwelche Verträge bestehen) - sonst landet man irgendwann bei 2.  => Also Auf "frais d'agence seront à la charge du vendeur" bestehen, also der Verkäufer aus dem Verkaufserlös zahlt (Dann kann dir auch völlig egal sein, was wie wo in irgendwlechen Maklervertrag steht, der makler eine franz.Maklerlizenz oder was auch immer hat. Ist dann Problem des Verkäufers und zudem in F eigentlich Standard).

- Kurz klarstellen und Kaufpreis ansonsten reine Verhandlungssache. Muß der Verkäufer sich halt überlegen, ob er das Häuschen für 200000€ verkauft, also 190000€ erhält oder ob er 210000€ verlangt - damit ihm 200000€ bleiben. Und du eben. ob du es für max 200000€ kaufst oder auch 210000€ bezahlen würdest, wenn er es nicht für 200000€ hergibt.
Aber nachträglich dann den Kaufpreis mit irgendwelche Zusatzkosten höher treiben zu wollen (zumal du von einem Makler nix wußtest) ist frech. Ob du das mitmachst dein Entscheidung!
Mit dem Compromis ist es dann jedenfalls fixiert!

Schwarze Schafe gibt es überall. Gerade in den Grenzregionen Elsass und Lothringen tummeln sich besonders viele deutsche Makler mit Geschäftssitz in Deutschland, die auch etwas von der regen Nachfrage nach Immobilien in Frankreich abhaben wollen. Hier ist ganz besondere Vorsicht geboten. Du kannst davon ausgehen, dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat.
Wie aber machen diese Leute ihre Geschäfte in Frankreich? Entweder vollständig illegal oder halb-illegal,...
Uiuiuiu! Ich wäre da etwas vorsichtig mit solchen Aussagen. Ist zwar ist richtig - dass der deutsche Makler in Frankreich nicht tätig werden darf. Aber in D darf er es jederzeit und dazu gilt er in D bereits als tätig geworden, wenn er dir das Angebot nachweist, bsp durch Bekanntgabe Adresse/Zusendung Expose. Geschieht alles rein auf deutschem Boden und da gilt halt deutsches Recht. Wüsste nicht, dass in D nur Maklerkommision für Objekte, die in D liegen, verlangt werden darf. Natürlich kann er in F dann seine Forderungen vielleicht nicht so einfach einklagen und kriegt dich halt nicht in F, aber dafür wird dir eben das deutsche Konto/Gehalt total legal pfänden lassen. :zwinkern: Wobei man deutsche Schuldtitel auch in F inzwischen einforndern kann. Ansonsten, warum soll er in F dir nicht jederzeit gerne auch ein Haus aufschliessen und auch mit dir reden? So als freund des Hauses in seiner freien Zeit  ;) - er darf sich halt in F nicht Makler nennen und in D hängt -praktischerweise- die Maklerkommission im Übrigen auch nicht davon ab, ob er Interessenten irgendwo durchführt. Also nicht so einfach ;)
Oder es läuft gleich so, daß da eben nicht "deutsche" Makler in Frankreich tätig sind, sondern es genau andersrum, der franz.Makler (offiziell FNAIM) eben an einem deutschen beteiligt ist (In D ist das eben 0 reglementiert)  - Dem Makler Fritzchen Müller  siehst du nicht an, ob da vielleicht die Agence Jean Baptiste beteiligt ist.
Oder noch besser - wie bestes Bsp. hier aus der Region gleich fettes Familien business. Er, der Vater betreibt großen Frankreich Makler in D, seine ExFrau ist Maklerin in F, deren Kinder betreiben wiederum unter ganz anderem Namen die größte Agentur in der franz. Stadt. Du wirst sicher sein können, daß da immer der richtige ('legale') Ansprechpartner da steht. Also wäre vorsichtig mit der Feststellung "dass kein einziger dieser Makler die französische Zulassung hat" und  "vollständig illegal oder halb-illegal" unterwegs ist... :zwinkern:

Liebe Grüße

Offline Gabrielle

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #7 am: 09. September 2016, 17:04:49 »
Wusste gar nicht, dass du Notar bist, soso.  :zwinkern:
Also, dann konsultiere ich zukünftig dich.
In diesem Sinne liebe Grüße Gabrielle

Offline soso

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Re: Maklervertrag "sans exclusivité" !!!!!
« Antwort #8 am: 09. September 2016, 18:04:27 »
LOL, Gabrielle -  wie du kommen drauf?  :zwinkern: Hab warscheinlich nur zu viel bei denen abgehangen... :pfeif:  Macht mir jetzt ja fast Sorgen, naja fast so viel wie das mein Eis schmilzt, daß hier gerade vor mir steht ...

Also bin dann mal schleck ...!  :winkerwinker: