Hi Grenzgänger

ich hab mal noch was interessantes im Netz gefunden.
Kann mir jemand von euch sagen, ob das gleiche auch für Frankreich zutrifft?
Ist Ihr Wohnungsmakler gleichzeitig der Vermieter, Verwalter oder Eigentümer, steht ihm die Maklerprovision nicht zu. Merci!
