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Autor Thema: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?  (Gelesen 4424 mal)

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Offline zag

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Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« am: 27. Juli 2014, 13:37:58 »
Hallo,

kann mir sagen, wie der Prozess der Löschung der Grundschuld auf eine Immobilie in Frankreich abläuft? Ist das vergleichbar wie in Deutschland?

In D bleibt die Grundschuld prinzipiell bestehen, es sei denn, man beantragt die Löschung beim Notar. Kann man in F auch die Grundschuld lediglich stillegen lassen, um sich die Löschungskosten zu sparen und gibt es in F dann auch die Möglichkeit sich von den Banken eine Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung ausstellen zu lassen?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

banjo

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Re: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« Antwort #1 am: 27. Juli 2014, 13:53:35 »
Du kannst es über den Notar löschen lassen, was allerdings mit Kosten verbunden ist. Üblich - und die Empfehlung unsers Notars - ist, die Hypothek einfach stehen u lassen und sie später bei einem eventuellen Verkauf oder einer anderen Grundbuchrechtlichen Änderung mit löschen zu lassen.

Am Besten Du lässt Dich beim Notar beraten. Für den Raum Elsass kann ich Dir jemand empfehlen, wenn Du willst.

Offline pifolog

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Re: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« Antwort #2 am: 27. Juli 2014, 23:40:42 »

In F wird keine Grundschuld sondern eine Hypothek eingetragen. Der Unterschied ist klein aber nicht unbedeutend.
Anders als die Grundschuld gilt eine Hypothek ausschließlich nur für den Kredit, für den sie eingetragen wurde. Wird durch laufende Rückzahlungen dieser Kredit reduziert, verringert sich die Hypothek entsprechend. Ist der Kredit ganz zurückgezahlt, ist die Hypothek gegenstandslos. Egal was im Grundbuch steht. Eine Löschung ist da gar nicht nötig, wie Dirks Notar auch empfohlen hat.



banjo

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Re: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« Antwort #3 am: 28. Juli 2014, 09:31:03 »
was nicht heisst, dass der Hypothekeneintrag automatisch nach vollständiger Tilgung aus dem Grundbuch verschwindet. Er bleibt dort bestehen, meist mit einem Datum (das des vor. Tilgungsendes) versehen.
Wenn der Eintrag stört, kann man ihn löschen lassen, was so ca. 700.- € kostet. Oder halt mit löschen lassen, wenn eh eine Änderung im Grundbuch für dieses Grundstück erfolgt, z. Bsp. bei einer Schenkung oder einem Verkauf.

Offline zag

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Re: Löschung der Grundschuld wie in Deutschland?
« Antwort #4 am: 30. Juli 2014, 13:19:00 »
Vielen Dank für die guten Infos. Werde erst mal die Grundschuld / Hypothek stehen lassen.

Kann man sich von der Bank in F ein vergleichbares Dokument wie in D austellen lassen (Verzichtserklärung mit Löschungsbewilligung) und wenn ja, weiß jemand wie dies genannt wird?

merci beacoup