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Autor Thema: Leibrente viager occupée SINNVOLL Vor-u. Nachteile  (Gelesen 2246 mal)

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Offline Mika2812

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Leibrente viager occupée SINNVOLL Vor-u. Nachteile
« am: 22. September 2018, 21:02:50 »
Bonsoir
Kennt sich jemdand damit aus?
Wohnung 500000 Euro wert, besetzt/bewohnt mit einer oder zwei älteren Herrschaften (damalige Eigentümer), Wohnrecht bis zum Lebensende, Anzahlung ca.20% durch dich und du wirst sofortiger Eigentümer, Zahlung einer monatlichen Rente von ca. 500 Euro bis zum Tot
Sinnvoll? Pietätlos? Moralisch vertretbar? Rechtlich einwandfrei???

Offline Welferdinger

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Re: Leibrente viager occupée SINNVOLL Vor-u. Nachteile
« Antwort #1 am: 24. September 2018, 23:54:13 »
Hallo,

beschäftige mich schon länger damit.
Meine Ansicht dazu:
"Sinnvoll? Pietätlos? Moralisch vertretbar? Rechtlich einwandfrei??"

1. Rechtlich einwandfrei ? Eindeutig ja. "Le droit du viager" ist in zahlreichen Gesetzestexten und Urteilen eindeutig geregelt.

2. Pietätlos ? Was das ganze mit Pietät oder Pietätlosigkeit zutun hat,  kann ich nicht erkennen.

3. Moralisch vertretbar? Darüber habe ich mir lange Gedanken gemacht. Ich bin letztlich zu dem Schluss gekommen, daß es für mich moralisch vertretbar ist. Erwachsene Menschen schliessen bei vollem Bewußtsein einen Vertrag miteinander ab. Dieser Vertrag auferlegt beiden Seiten Rechte und Pflichten. Die eine Seite gibt ihr Eigentum her, behält oft das Nutzungsrecht, bekommt eine Einmalzahlung und eine monatliche Leibrente. Dies ermöglicht dem Veräusserer in seinem gewohnten Lebensumfeld zu bleiben, mit der monatlichen Rente einen bequemeren Lebensabend zu verbringen und sich nicht mehr selbst um die ganzen Arbeiten, die mit der Erhaltung einer Immobilie verbunden sind kümmern zu müssen.
Dies übernimmt nun ein anderer an seiner Stelle. Dieser trägt ein gewisses Risiko. Z.B.  das jede Menge unvorhergesehene Investitionen  in Erhaltungsreparaturen geleistet werden müssen. Als Gegenleistung erhält er dafür die Aussicht eine Immobilie unter Marktwert erwerben zu können. Dies ist nicht mehr als fair. Der oder die Veräusserer  würden im anderen Falle die Immobilie nach ihrem Ableben meist anderen nachlassen, die nichts dafür getan haben ihnen den Lebensabend durch materielle Unterstützung zu erleichtern. Verwandten oder im schlimmsten Falle dem Staat (als Vollerbe oder Empfänger der Erbschaftssteuer).
4. Sinnvoll ? Das muss jeder aufgrund seiner persönlichen Lebenssituation entscheiden.

Beste Grüße