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Autor Thema: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?  (Gelesen 4582 mal)

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Thomas1406

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Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« am: 01. Dezember 2015, 19:33:41 »
Hallo zusammen.
Mein Vermieter ist Deutsch und wohnt in Deutschland.
Gilt da das Deutsche Mietrecht oder das Französische?

Grüsse
Thomas

banjo

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Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2015, 19:37:12 »
Was für eine Frage.....
Was wäre, wenn er Äthiopier wäre?
Wenn die Wohnung in F liegt, gilt selbstverständlich französisches Recht.

Offline Eliott

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Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2015, 19:50:54 »
So seh ich das auch.

Offline Ralph

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Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2015, 23:33:24 »
wo ist die Wohnung ? :pfeif:   F ?
Bei Mietobjekten gilt das Recht des Erfüllungsortes....außer zwischen Kaufleuten - die können bestimmen welches Recht gilt und wo der Gerichtsstand ist.

Grundsätzlich können zwei erwachsene Menschen immer eine Vereinbarung miteinander treffen. Notfalls auch per Handschlag oder auf einem Bierdeckel....
Ob das dann auch immer alles gerichtlicht durchsetzbar ist, ist eine andere Frage. Daher sind solche Vereinbarungen sicher auch nicht sinnvoll.
Solange die zwei Vertragspartner sich einig bleiben ist ja alles ok.
Wenn nicht, gilt dann ganz klar das französisches Mietrecht.

Ich weiß ja nicht um was es bei Dir geht....
Die Frage ist ja die - weiß das auch der Vermieter ?
Will damit sagen, solange der nicht weiß das sein vermeintlicher deutscher Mietvertrag (wir wissen ja nicht mal ob Du einen hast) gar nicht gilt.....kannst Du Dir ja im Prinzip heraussuchen was Dir lieber ist.
Ist das der deutsche Mietvertrag, wird Dein Vermieter wohl zustimmen....einklagen kannst Du natürlich Dinge die dem französischen Mietrecht nicht entsprechen in F sicher nicht aufgrund dieses Vertrags.
Passt Dir der deutsche Vertrag nicht - kannst Du auf das französiche Recht bestehen. Das könnte Dein deutscher Vermieter auch ....wenn er es weiß.

Anbei die neuesten Infos zum französischen Mietrecht.
« Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 12:35:15 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #4 am: 02. Dezember 2015, 09:59:11 »
Nach meinem Kenntnisstand - ich vermiete selbst - sind ausschließlich die Mietverträge auf den offiziellen Vordrucken, die es im Tabakladen gibt, gültig. Das schließt einen dt. Mietvertrag aus.

banjo

  • Gast
Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #5 am: 02. Dezember 2015, 12:34:38 »
@Ralph:

wie kommst Du darauf, dass ein deutschsprachiger Mietvertrag in F gültig ist? Selbst das von Dir verlinkte Dokument sagt:

Zitat
Der Mietvertrag in französischer Sprache wird zweifach ausgefertigt und
jeweils von beiden Parteien unterzeichnet.

und

Zitat
Mietverträge, die nach dem 1. August 2015 geschlossen
werden, müssen einem vom Gesetzgeber vorgegebenen
Modellvertrag entsprechen (siehe „Journal officiel Lois
et Décrets“ vom 31.05.2015).

Offline Ralph

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Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #6 am: 02. Dezember 2015, 13:26:39 »
Hallo Dirk,

hab mich da vielleicht falsch ausgedrückt......grundsätzlich kannst Du Deine Wohnung auch ohne Vertrag an jemand vermieten der Dir dafür Miete bezahlt.....Abmachung zwischen zwei geschäftstüchtigen Menschen.
Du bist zufrieden / Dein Vermieter auch. (wo kein Kläger.....)

Schwierig wirds dann wenn einer von Euch zwei nimmer zufrieden ist.

Hier in diesem Fall ( wir wissen immer noch nicht wo die Wohnung ist und was für ein Vertrag gemacht wurde) nehmen wir einmal an, das es einen dte. Mietvertrag gibt.
Nehmen wir weiter an, der Vermieter weiß gar nicht das franz. Mietrecht gilt.
Solange beide sich dann an diesen Vertrag halten wird sich sicher keiner der Beiden beschweren.

So habe ich das gemeint......
Natürlich ist es völlig blödsinnig in F eine Wohnung zu vermieten und keinen hier gültigen Mustervertrag zu nehmen......aber man sieht und liest es ja öfters....es wird gemacht.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

  • Gast
Re: Kurze Frage.Deutscher Vermieter = Deutsches Mietrecht?
« Antwort #7 am: 02. Dezember 2015, 13:57:22 »
OK, Ralph,

es ist nicht Blödsinn keinen Mustervertrag zu nehmen, sondern es ist aus Sicht des Vermieters grob fahrlässig. Wenn der Mieter nicht zahlt zw. Oktober und April, dann wohnt er nämlich umsonst dort.
Ich denke auch, dass ein mündlicher Vertrag anders wie in D keine Rechtsgültigkeit hat. Insofern würde ich sowas nie machen.
Bei den Auflagen, die der franz. Staat einem Vermieter mittlerweile aufs Auge drückt, mach Wohnraumvermietung keinen Sinn mehr.