Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kündigungsrecht Mietwohnung  (Gelesen 3267 mal)

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Offline Milla16

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Kündigungsrecht Mietwohnung
« am: 20. November 2012, 11:05:22 »
Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage zum Französichen Mietrecht. Folgender Fall:
Wir haben Schimmelbefall in der Wohnung, was vermutlich von einem Baumangeln her kommt. Die Vermieterin hat sich den Schaden angeschaut und meint (ohne das ein Experte zuwerke war), das die Wohnung sarniert werden müsse und sie uns deshalb kündigen muss.
Kann man wirklich aus Sarnierungsgründen kündigen? Wieviel Kündigungsfrist ist in Frankreich einzuhalten? Muss die Vermieterin uns in diesem Fall nicht eine neue Wohnung suchen um uns umzusiedeln?
wir wohnen schon 5 Jahre in dieser Wohnung, gibt es hier eine Verlängerung der üblichen Kündigungsfrist von 3 Monaten?
wäre toll wenn jemand einen tipp hätte.

lg
Milla

Offline +Hägar+

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Re: Kündigungsrecht Mietwohnung
« Antwort #1 am: 21. November 2012, 10:01:59 »
hallo,
wenn du einen normalen (unmöblierten) 3-jahres mietvertrag hast, kann die vermieterin nur bei eigenbedarf kündigen. siehe mietvertrag.
wie das bei sanierungsarbeiten ist, weiß ich leider nicht. da müsstest du entweder zum franz. mieterverein gehen oder einen anwalt fragen.
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/wohnen/association-des-proprietaires-de-sarreguemines-et-environs-t2561.0.html
gruss blue
« Letzte Änderung: 21. November 2012, 10:04:34 von blueocean »
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline WolfS

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Re: Kündigungsrecht Mietwohnung
« Antwort #2 am: 21. November 2012, 11:17:58 »
Ich weiß leider auch nicht, wie das in diesem Fall rechtlich aussieht. Aber: Willst du wirklich nicht nur freiwillig in einer verschimmelten Wohnung leben, sondern sogar noch darum kämpfen? Wenn vom Vermieter die Kündigung kommt/gekommen ist würde ich sie annehmen und verhandeln, wieviel er von den Umzugskosten übernimmt.