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Autor Thema: Komplizierte Angelegenheit = Schule, nicht eigenes Kind, Frankreich/Deutschland  (Gelesen 3597 mal)

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Offline Dragonvamp

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Einen schönen Wochenanfang wünsche ich,

Ich hab da mal eine richtig komplizierte Angelegenheit, bei der ich jede Menge Tipps benötige.

Mein Ex-Freund und Vater meiner Tochter, ist wieder nach Deutschland zurückgezogen, mit seinem Sohn (andere Mutter). Sein Sohn hatte allerdings nur Probleme auf der deutschen Schule, sodass er nach einigen Monaten nun zu mir zurückgezogen ist. Seine „alte“ Schule hier im Ort hat ihn gerne wieder aufgenommen. Er hat auf der Mairie eine Vollmacht abgeben müssen, dass sein Sohn während der Schulzeit bei mir wohnen darf, um hier die Schule besuchen zu können. Ich habe die Vollmacht noch erweitert, sodass ich auch noch Unterschreiben darf, wenn es was aus der Schule gibt oder ich im Notfall kontaktiert werde.
Soweit war alles gut. Er ist wieder eingeschrieben, auch mit Hauptwohnsitz bei seinem Vater etc.
Nun steht aber die Anmeldung auf dem College an.
Hier wird es nun komplizierter, denn dort ist die Vorraussetzungen, dass er hier lebt etc.
Nun, wie stellen wir das am besten an?
Sein Vater bekommt aus Deutschland Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Bei einem 1. Wohnsitz in Frankreich wäre das hinfällig. Am Rande bemerkt, das Rathaus hat den deutschen Wohnsitz lassen wollen, da ich sozusagen nur als Nanny agiere.
Können wir nun hier Zweitwohnsitz anmelden um dennoch auf dem Schulplatz zu hoffen?
Hier im Ort sind Schule und Rathaus etwas überfordert, da sie so einen Fall noch nie hatten.
Wenn er aber offiziell in Frankreich seinen 1. Wohnsitz hat, ist er dennoch nur 4 Tage die Woche bei mir. Die anderen 3 Tage lebt er bei seinem Vater. Und auf welcher Steuererkklärung taucht er dann auf? Das macht alles keinen Sinn.
Die Direktorin meinte, sein Vater müsse mir dann noch eine Vollmacht erlassen, dass er offiziell bei mir wohnt und ich in seinem Namen agieren darf. In allen Punkten, so wie es eine richtige Mutter tun darf.
Tja, ob das wohl reicht.
Wohl gemerkt, er war 5 Jahre lang mein Stiefsohn, warum ich das auch super gerne mache. Zudem hab ich den Platz und auch die nerven für 3 Kids.
Aber die Behörden stehen dem Jungen gerade ordentlich im Weg.
Wie würdet ihr vorgehen, was habt ihr für Tipps für mich. Gerade was die Wohnsitzsituation angeht, wie regelt man das alles am besten? 1. Stiz, 2. Sitz?

Danke euch

Offline Bingo

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Geht es in F nicht auch wie in D?
Gehen die Kids in D zur Schule und wohnen in F, so brauchen sie eine Bescheinigung (jährlich neu zu beantragen) der zuständigen Akademie zwecks Schulpflichtbefreiung in F. In D muss dann ein Schulsachkostenbeitrag entrichtet werden.

Offline Gabrielle

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Hi Dragon,
wirklich eine verzwickte Angelegenheit. Was ich tun würde? Den Schulleiter oder -leiterin der neuen Schule aufsuchen und ein persönliches, ganz offenes Gespräch führen. Du kannst darauf hinweisen, dass der Bub sich ja mindestens 4 Tage die Woche bei dir aufhält (übrigens ein ganz liebes Kerlchen, vielleicht nimmst du ihn mit?), dass es Probleme an der deutschen Schule gab und dass er wieder mit offenen Armen an seiner "alten" Schule in Frankreich aufgenommen wurde. Außerdem es dir/euch wichtig ist, dass er weiterhin eine frz. Schule besucht (ein Punkt, den ich besonders in den Vordergrund stellen würde - Unterhaltsvorschuss etc. sollte im Gespräch keine Rolle spielen).
Vielleicht berichtest du mal - liebe Grüße und bonne Chance Gabi