Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Zaren am 16. Januar 2009, 16:46:08
-
Hallo Zusammen,
wir haben nun ein Haus gemietet in Sarrgemünd. Der Immobilienmakler meinte ich müsse die Wartung der Heizung bestellen und bezahlen. Der Vermieter würde nur Schäden zahlen.
Ist das so richtig? Kennt sich damit jemand aus?
Danke im voraus
Gruss Zaren
-
Hallo Zusammen,
wir haben nun ein Haus gemietet in Sarrgemünd. Der Immobilienmakler meinte ich müsse die Wartung der Heizung bestellen und bezahlen. Der Vermieter würde nur Schäden zahlen.
Ist das so richtig? Kennt sich damit jemand aus?
Danke im voraus
Gruss Zaren
Hallo Zaren,
was steht denn in Eurem Mietvertrag, ist es dort nicht geregelt?
:winkewinke:
-
Hallo,
für die Wartung hat der Vermieter zu sorgen und er MUSS sie auch bezahlen. Die Heizung ist Teil der Mietsache (also des Hauses). Deshalb hat er auch für die einwandfreie Funktion der Heizung zu sorgen. Es ist ja auch in seinem Interesse dass Sie einwandfrei funktioniert... nicht auszudenken was sonst alles passieren kann, grad bei Gasheizungen!!!
Des weitern ist es ja ein Witz das er nur die Schäden bezahlt und nicht die Wartung... so etwas hab ich auch noch nicht gehört.
Die Vermieter versuchen immer mehr die Kosten auf die Mieter abzuwälzen!!! Das kenn ich von der Grundsteuer!!! Geht mal gar nicht!! nönö
-
hallo,
was den Brenner, den Durchlauferhitzer oder die Therme betrifft, darf das im Mietvertrag so geregelt werden.
Ich kenne Verträge, die den Mieter auch verpflichten einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen.
Das ist offenbar legal mit einem Verweis auf den Artikel 7 der 'Loi Mermaz' (Mietergesetz 89-462).
Grüße
-
Hallo,
wenn das wirklich so sein sollte, finde ich das echt KRASS. Die Vermieter kann sich ganz gemütlich um fast jeglich Kosten drücken...wenn er jetzt noch die Grundsteuer auf den Mieter umlegen kann kommen fast gar keine Kosten mehr auf ihn zu.
Ich glaub ich werde mir ein Eigenheim zulegen und vermieten! zwinkern