hallo,
was den Brenner, den Durchlauferhitzer oder die Therme betrifft, darf das im Mietvertrag so geregelt werden.
Ich kenne Verträge, die den Mieter auch verpflichten einen entsprechenden Wartungsvertrag abzuschließen.
Das ist offenbar legal mit einem Verweis auf den Artikel 7 der 'Loi Mermaz' (Mietergesetz 89-462).
Grüße