Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kaution bei Wohnungsmiete???  (Gelesen 10681 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Zaren

  • Forenheld
  • *****
  • Beiträge: 939
  • Leben und leben lassen!!!
    • Profil anzeigen
    • Einfach Ich!
Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #15 am: 22. November 2010, 23:02:11 »
Sven, war dein P.S eine frage oder eine Feststellung? Wenn es eine Frage war, ja er darf. Wie du schon geschrieben hast, es ist Standard aber kein Gesetz, ebenso wenig wie in F!

Gruß Zaren

Sven

  • Gast
Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #16 am: 23. November 2010, 00:31:25 »
Zaren,
sowohl als auch  ;)
Danke für die Antwort, genau so sah ich das auch!

Merci

Sven

Offline chenchen21621

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 1
    • Profil anzeigen
Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #17 am: 26. November 2010, 02:40:01 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist Zwinkernd Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden


 :police: :police: :police: :police: :police:




« Letzte Änderung: 26. November 2010, 10:44:48 von Ralph »

Offline sapperlot

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 341
    • Profil anzeigen
kann jemand den Spam hier entfernen?!
« Antwort #18 am: 26. November 2010, 10:29:14 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist Zwinkernd Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden


 :police: :police: :police: :police: :police:





Hey Leute, kann jemand mal den Spam hier entfernen!

Erledigt ......Ralph
« Letzte Änderung: 26. November 2010, 10:45:34 von Ralph »

susanne

  • Gast
Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #19 am: 27. Oktober 2011, 09:34:49 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist ;) Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden (siehe: Artikel 22  Loi n°89-462 du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les rapports locatifs et portant modification de la loi n° 86-1290 du 23 décembre 1986 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006069108&dateTexte=20101118).

Und das mit dem "Pflicht" zu irgendeiner Kaution ist einfach nur Quatsch.

Gilt im übrigen genauso für  möblierte wie nicht möblierte Whgen! Und möbliert in F bedeutet anders als in D das alles drin sein muß was "indispensables à la vie au quotidien" ist - sprich Möbel, aber auch Lampen, Geschirr, Besteck, Betten, Matratzen, Bettdecken!  (mit  Ausnahme von "Hauswäsche" (Bettwäsche,Handtücher..))

Ansonsten gilt auch genau das was Spirou sagt - es ist eben nicht D und es gelten ganz andere Regeln und dem Gericht in F -und das ist das einzig Zuständige- ist es am Ende ziemlich egal, ob in D andere Gesetze gelten und Regeln gibt. Es ist eben F und zählen franz.Gesetze und nix anderes und haben schon mehr als genug Leute mehr als schmerzlich und teuer feststellen dürfen. Also vergesst die deutschen Regeln und ehrlich gesagt am besten auch deutscher Makler, die franz. Whg.vermakeln.

PS:Und auch das mit dem Makler ist wie Spirou es sagt. Seine Aufgabe, einen Mieter für eine Whg finden. Das ist der Auftrag und nicht mehr. Insbesondere ist er nicht für (spätere) Streitigkeiten da (Wenn er mit Vollmacht den Mietvertrag aushandelt und unterschreibt ist er auch noch für den korrekten Mietvertrag mit(!)verantwortlich - genauso wie der Mieter)

bin über google hierher gekommen und ich muss da nur sagen, dass man nicht alles glauben kann, was im internet steht. fängt ja leider schon bei wikipedia an, was sich aber in eltzter zeit stark gebessert hat. früher waren da ja mal viele falsche informationen drin, dass aber jettz viel stärker moderiert wird.
« Letzte Änderung: 18. April 2016, 11:03:26 von Marco »