Hallo Wolf,
es ist ja müßig darüber zu diskutieren, was man kann, will und darf und was gesetzlich erlaubt ist. Jeden Tag werden hunderttausende Verträge unterschrieben, die nicht hundertprozentig der Rechtslage entsprechen und wie ich oben schon bemerkte: wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist halt einfach so, in diesem Gesetz, das übrigens von der Regierung unter Sarko gemacht wurde um die Kaufkraft der Franzosen zu stärken, steht klipp und klar es darf höchstens eine MM depot de garantie vom Vermieter verlangt werden. Weniger ja, mehr nein. Das ist genau dasselbe wie wenn du einen Arbeiter mit 12 Tagen Jahresurlaub einstellst obwohl im Gesetz ein Mindesurlaubsanspruch von 18 Tagen steht. Beide unterschreiben den Vertrag, das geht 5 Jahre gut, dann kommt der Arbeiter dahinter. Der Arbeitsvertrag war nie rechtswirksam und der Arbeitgeber hat ganz schlechte Karten. Vielleicht wäre das auch eine Lösung für Sven. Vertrag unterschreiben, 2 Monate drin wohnen und dann die 2 MM zurückverlangen. Da würde der Vermieter glaube ich sehr alt aussehen, da die Passage mit den 3 MM halt nicht wirksam sprich ungültig ist.Deshalb ja auch mein Rat mit dem Standardmietvertrag, da steht das alles drin.
Hallo Sven,
zu deiner Frage über den Makler kann ich dir nichts hundertprozentiges sagen, da ich ja nicht weiß, was du unterschrieben hast.
So wie ich aus deiner Frage rauslese, ist ja der Vermieter Franzose und du hast mit ihm die Wohnung besichtigt, dann erst ist der Makler dazugestoßen.Das heist, der Vermieter nimmt sich einen deutschen Makler, will warum auch immer offenbar an deutsche vermieten .
Wenn der Makler nun wirklich in F keine Niederlassung oder ein Partnerbüro o.ä. hat, aber das müsstst du ja anhand seines Besichtigungsformulars, Internetseite, Firmenverzeichnissen oder so was rausfinden, kann er nicht viel machen wenn du dem Vermieter seine Adresse rausfindest und mit ihm direkt abschließt.Und dem Vermieter seine Adresse rausfinden kann ja nicht so schwer sein.
Wenn der Makler aber in F registriert ist kann das unangenehm werden. Das haben die Makler nämlich gar nicht gern, wenn man sie umgehen will und da schreiben sie auch immer einiges in die Besichtigungsformulare rein, da mußt du mal schauen was du unterschrieben hast.
Grüße