Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Kaution bei Wohnungsmiete???  (Gelesen 10719 mal)

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Sven

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Kaution bei Wohnungsmiete???
« am: 18. November 2010, 00:36:52 »
Hallo,
wir wollen zum 01.02.2011 eine Wohnung mieten.
Der Vermieter möchte 3MM Kaution dafür haben (top Küche bleibt drin, Badmöbel bleiben drin, usw.)
Ist das so ok und wenn ja wie und wo wird die Kaution in Frankreich hinterlegt?

Merci

Sven

Offline Zaren

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #1 am: 18. November 2010, 01:02:00 »
Also per Gesetz ist nur 1 Monatmiete Pflicht. Und vor ca. 2 Jahren waren noch 2 MM Pflicht. Das muss jeder selber wissen, ob er bereit ist 3 MM zu bezahlen. Ich bin das nicht.
Soweit ich weiß wird das nirgens hinterlegt. Ist nicht wie in D mit Sparbuch und Zinsen.
Falls du dich doch dafür entscheiden solltest, schau auf jeden Fall, dass es im Mietvertrag richtig drin steht!

Gruß Zaren

Sven

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #2 am: 18. November 2010, 04:23:17 »
Hmm,
da komm ich jetzt ins grübeln... Natürlich kommt das alles in den Mietvertrag, der Makler hat dafür Sorge zu tragen, schließlich bekommt der gutes Geld dafür.
Doch denkst Du dass es "unsauber" ist? Hier in D bekomme ich für mein Haus das ich vermiete auch 3MM Kaution, wegen ganzem Haus, Küche, neu renoviert, usw. ...
Jetzt bin ich doch etwas verunsichert. Ist ein Makler aus Deutschland, haftet der für sowas?

DANKE!!!

Offline spirou

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #3 am: 18. November 2010, 07:35:41 »
Hallo,
also es ist nicht so daß laut Gesetz eine Monatsmiete Kaution "Pflicht"  ist und man darüber hinaus machen kann was man will.
Es steht im Gesetz daß für leere Wohnungen die als residence principale genutzt werden höchstens eine Monatsmiete Kaution verlangt werden darf.Punkt. Darüber ist halt nicht erlaubt. Verträge die anderes enthalten sind dann also ungültig, da sie nicht der Rechtslage entsprechen. F ist ja schließlich kein rechtsfreier Raum wo jeder nach gut dünken alles in irgendwelche Verträge reinschreiben kann wie er will. Anders sieht es bei möblierten Wohnungen aus, da ist die Kaution frei verhandelbar. Inwieweit eine Einbauküche möblierte Wohnung ist weiß ich nicht, aber meiner Meinung nach zählt Einbauküche nicht als Möbel, sondern als fest im Haus integriertes Teil. Gilt ja z.B. auch so bei der TVA 5,5% für Renovierungen. ( Möbel TVA 19,6%, Einbauküchen und fest eingebaute Wandschränke TVA 5,5%)
Desweiteren wäre ich sehr vorsichtig mit einem deutschen Makler in F. Ihr meint immer es geht alles wie in D. Vermieter D Makler D Mieter D alles paletti das macht man halt wie zuhause. Das Objekt ist aber eine Immobilie und wie der Name sagt nicht mobil, steht in Frankreich und kann nicht mal kurz nach D verschoben werden zum Vertragsabschluß und dann zurück nach F. Also wird der ganze Abschluß nach franz. Recht getätigt. Du mußt schon nachfragen ob der Makler eine Zulassung, Steuernummer oder Niederlassung in F hat, weil er ja auch seine Mehrwertsteuer in F angeben muß, wenn er in F arbeitet sonst arbeitet er schwarz und dann schaust du in die Röhre wenn du nachher nochmal was von ihm willst.
Im übrigen wird natürlich der Vertrag immer zwischen Vermieter und Mieter geschloßen und nicht mit dem Makler. Die haben so oder so nicht all zuviel zu befürchten bei irgendwelchen Streitigkeiten und ...wo kein Kläger ist ja bekanntlich auch kein Richter

Offline grenzgängerin

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #4 am: 18. November 2010, 12:25:00 »
Hallo Sven,
hier ein Auszug aus http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/frankreich-tipps/immobilien/
"..Kaution
Die meisten Vermieter verlangen eine Sicherheitsleistung
(Kaution). Diese Kaution darf zwei Monatsgrundmieten (ohne
Nebenkostenvorauszahlung) nicht übersteigen. Sie darf nicht
verlangt werden, wenn der Mieter mehr als zwei Monatsmieten im
voraus zahlt. .."

Dort findest auch weitere Infos zum Mietvertrag.
meint die grenzgängerin

Offline sapperlot

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #5 am: 18. November 2010, 14:04:01 »
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist ;) Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden (siehe: Artikel 22  Loi n°89-462 du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les rapports locatifs et portant modification de la loi n° 86-1290 du 23 décembre 1986 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006069108&dateTexte=20101118).

Und das mit dem "Pflicht" zu irgendeiner Kaution ist einfach nur Quatsch.

Gilt im übrigen genauso für  möblierte wie nicht möblierte Whgen! Und möbliert in F bedeutet anders als in D das alles drin sein muß was "indispensables à la vie au quotidien" ist - sprich Möbel, aber auch Lampen, Geschirr, Besteck, Betten, Matratzen, Bettdecken!  (mit  Ausnahme von "Hauswäsche" (Bettwäsche,Handtücher..))

Ansonsten gilt auch genau das was Spirou sagt - es ist eben nicht D und es gelten ganz andere Regeln und dem Gericht in F -und das ist das einzig Zuständige- ist es am Ende ziemlich egal, ob in D andere Gesetze gelten und Regeln gibt. Es ist eben F und zählen franz.Gesetze und nix anderes und haben schon mehr als genug Leute mehr als schmerzlich und teuer feststellen dürfen. Also vergesst die deutschen Regeln und ehrlich gesagt am besten auch deutscher Makler, die franz. Whg.vermakeln.

PS:Und auch das mit dem Makler ist wie Spirou es sagt. Seine Aufgabe, einen Mieter für eine Whg finden. Das ist der Auftrag und nicht mehr. Insbesondere ist er nicht für (spätere) Streitigkeiten da (Wenn er mit Vollmacht den Mietvertrag aushandelt und unterschreibt ist er auch noch für den korrekten Mietvertrag mit(!)verantwortlich - genauso wie der Mieter)

Sven

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #6 am: 18. November 2010, 19:21:55 »
@ spirou:
Also nach der Zulassung und der Steuernummer werd ich dann natürlich fragen. Wie sieht sowas aus, weil sagen kann man ja viel...
Wenn er keine hat, steht ihm dann auch keine Courtage zu bei evt. Abschluss des Mietvertrages???
Also lieber Finger weg davon, aber wie komm ich sonst an das Objekt ran, einfach den Makler dann ignorieren weil er eh kein Recht hat ohne Zulassung!?

@ sapperlot:
Danke für den Link und die Mühe. Also ist dann der ganze Vertrag ungültig wenn eine höhere Kaution drin steht oder ist nur die Höhe der Kaution ungültig und ich kann/muss nur eine MM kaution zahlen?

Wie bringt man, höflich und sachlich, den Vermieter denn dann dazu sich an die Gesetze zu haltene?

Oder ganz einfach wiedermal weiter suche, was da leider schade ist, denn die Wohnung passte  nach vielem Schrott endlich gut!!!

Danke

Sven

Offline spirou

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #7 am: 19. November 2010, 09:06:53 »
Hallo,

du fragst wie du den Vermieter dazu bringen kannst sich an die Gesetze zu halten.
Ganz einfach indem du es ihm sagst.
Der wichtigste  Vorschlag von mir: Deutsche Denke ausschalten und handeln wie ein Franzose.
Was würde der tun? Meinst du der wäre bereit 3 Mieten Kaution zu bezahle wenn er nur eine muß?
Also, geh in eine Librairie und hol dir einen vorgedruckten Standardmietvertrag, da steht alles drin was der Mieter und der Vermieter kann darf und muß, oder such im Internet und lad dir einen runter.Füll den Vertrag aus und halt ihn dem Vermieter hin zum unterschreiben.
Unterschreibt er nicht, ist sowieso irgendwas faul. Das ist aber nur meine pers. Meinung.
Grüße

Offline WolfS

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #8 am: 19. November 2010, 16:34:35 »
Eine Monatsmiete Kaution ohne Verzinsung ist normal. Wenn der Vermieter mehr verlangt, bedarf es deiner Zustimmung bzw Bereitschaft, dieses mehr zu zahlen. Und ob du das machst, musst allein du entscheiden. Wenn ich als Vermieter 3 MM Kaution will, lass ich auch mit Hinweis auf geltendes Recht nicht mit mir handeln: dann gibt’s halt keine Wohnung. Ich würde jedenfalls an Keinen vermieten, der schon vor Vertragsabschluss mit dem Gesetzbuch winkt. Und wenn ich als Mieter nicht mehr als das gesetzlich Erlaubte bezahlen will, so mach ich das auch nicht. Ein guter Mittelweg ist immer: miteinander reden. Frag ihn, warum er 3 MM will. Vielleicht kann er es erklären, vielleicht weiß er es gar nicht – und du entscheidest.
Über den Makler und die Steuernummer musst du dir als Privatmann Null Gedanken machen. Und dass man als Makler eine spezielle Zulassung braucht, ist mir auch neu. Wenn der dir eine Wohnung in China vermittelt, so darf er dir, wenn ihr das so vereinbart (Vertrag) habt, dafür eine Rechnung schreiben. Gleiches gilt wie für China natürlich auch für Frankreich. Und ausser für die Vermaklung ist der Makler für nichts zuständig, verantwortlich oder gar haftbar. Korrekte Makler werden allerdings am Zustandekommen des Mietvertags mitwirken bzw diesen evtl sogar mit dir im Vermieterauftrag abschließen.

Offline Ralph

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #9 am: 19. November 2010, 16:50:35 »
Und dass man als Makler eine spezielle Zulassung braucht,

Das ist nicht neu......in Deutschland braucht er eine Zulassung nach §34 C Gewerbeordnung, in Frankreich braucht er auch eine Zulassung - weiß nur nicht wie die heißt.
Es kann nicht jeder der will Makler oder Anlageberater werden.....auch wenn man das manchmal meinen könnte (zumindest letzteres).
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline WolfS

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #10 am: 19. November 2010, 17:08:05 »
ok - ich dachte, der 34c gilt nur für Makler die verkaufen usw. Aber dem Sven kann das egal sein. Er wird auch einen Taxifahrer nicht nach seinem Personenbeförderungsschein fragen.

Sven

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #11 am: 19. November 2010, 23:58:07 »
DANKE für die rege Beteilligung am Thema!

Ist sehr aufschlussreich, also nochmal denn das wurde nicht beantwortet,

Steht dem Makler ein Courtage zu, wenn er KEINE Zulassung oder ähnliches für Frankreich hat???

Mom. geht der mir eh auf den Sack, oh sorry  :pfeif: Aber es ist so, waren Mittwoch da, er wollte unser Angebot von 800€/Monat verhandeln und seit dem nichts mehr, hab auf die Mailbox gesprochen aber keine Antwort.

Wenn ich den Vermieter ausfindig mache und mich so einige, bekommt er dann trotzdem Courtage obwohl er untätig ist??? Habe einen Besichtigungswisch unterschrieben, wie üblich aber sonst nichts. Der kam eh zu spät und der Vermieter hatte uns soweit alles schon gezeigt, trotz meinem schlechten Französisch...

Salut

Sven

Offline spirou

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #12 am: 20. November 2010, 09:09:00 »
Hallo Wolf,

es ist ja müßig darüber zu diskutieren, was man kann, will und darf und was gesetzlich erlaubt ist. Jeden Tag werden hunderttausende Verträge unterschrieben, die nicht hundertprozentig der Rechtslage entsprechen und wie ich oben schon bemerkte: wo kein Kläger, da kein Richter.
Es ist halt einfach so, in diesem Gesetz, das übrigens von der Regierung unter Sarko gemacht wurde um die Kaufkraft der Franzosen zu stärken, steht klipp und klar es darf höchstens eine MM depot de garantie vom Vermieter verlangt werden. Weniger ja, mehr nein. Das ist genau dasselbe wie wenn du einen Arbeiter mit 12 Tagen Jahresurlaub einstellst obwohl im Gesetz ein Mindesurlaubsanspruch von 18 Tagen steht. Beide unterschreiben den Vertrag, das geht 5 Jahre gut, dann kommt der Arbeiter dahinter. Der Arbeitsvertrag war nie rechtswirksam und der Arbeitgeber hat ganz schlechte Karten. Vielleicht wäre das auch eine Lösung für Sven. Vertrag unterschreiben, 2 Monate drin wohnen und dann die 2 MM zurückverlangen. Da würde der Vermieter glaube ich sehr alt aussehen, da die Passage mit den 3 MM halt nicht wirksam sprich ungültig ist.Deshalb ja auch mein Rat mit dem Standardmietvertrag, da steht das alles drin.

Hallo Sven,

zu deiner Frage über den Makler kann ich dir nichts hundertprozentiges sagen, da ich ja nicht weiß, was du unterschrieben hast.
So wie ich aus deiner Frage rauslese, ist ja der Vermieter Franzose und du hast mit ihm die Wohnung besichtigt, dann erst ist der Makler dazugestoßen.Das heist, der Vermieter nimmt sich einen deutschen Makler, will warum auch immer offenbar an deutsche vermieten .
Wenn der Makler nun wirklich in F keine Niederlassung oder ein Partnerbüro o.ä. hat, aber das müsstst du ja anhand seines Besichtigungsformulars, Internetseite, Firmenverzeichnissen oder so was rausfinden, kann er nicht viel machen wenn du dem Vermieter seine Adresse rausfindest und mit ihm direkt abschließt.Und dem Vermieter seine Adresse rausfinden kann ja nicht so schwer sein.
Wenn der Makler aber in F registriert ist kann das unangenehm werden. Das haben die Makler nämlich gar nicht gern, wenn man sie umgehen will und da schreiben sie auch immer einiges in die Besichtigungsformulare rein, da mußt du mal schauen was du unterschrieben hast.

Grüße

Offline Zaren

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #13 am: 21. November 2010, 14:50:31 »
Hallo Sven,

wir haben auch schon etliche Makler und Vermieter in F kennengelernt! Wie ich das hier verstehe, hast du einen Makler in D. Viele Makler in D dürfen in F Verkaufen/vermieten. Und die Makler Courtage ist von D Büros sehr hoch. Deshalb mieten wir nicht über einen deutschen Makler 2,38 MM ein wenig übertrieben! Es gibt einen Makler in D der verlangt 1,5 MM und das finde in angemessen. Aber in F gibt es auch Makler welche deutsch sprechen und diese verlangen immer nur 1 MM oder weniger! Oder wie wäre es mal ohne Makler zu suchen? Lass dir von jemanden aus F mal den Telex geben und dann selber suchen!

Nun zu dem Thema Kaution! Wenn du über einen Makler mietest, will dieser immer viel von dir wissen, was deine Bonität ausmacht. Ebenso weiß er von diesem 1 Monat Kaution! Also würde ich ihm eher fragen worum es ihm geht! Er sieht ihr seid in einer Zwickmühle und das nutzt er aus, was nicht immer positiv ist. Ich habe hier gelernt nicht auf irgendwelche Forderungen außerhalb der Gesetzgebung einzugeben, welche mich unnötig mehr Geld kosten könnten. Hast du ihm schon deinen Standpunkt klar gemacht und gesagt. lt. Gesetz sind es nur 1MM Kaution und mehr bin ich nicht bereit zu zahlen. Es ist auch immer gut zu wissen, wie lange Wohnungen schon leer stehen!

Ganz ehrlich ich würde auf die Wohnung und auf den Makler Sch.......!!!!! Es gibt viele Wohnungen, nur kommt es eben darauf an wo man wohnen will und was man für Ansprüche hat. Wir wohnen auch nicht direkt Saargemünd Stadt und doch nach genug an der Grenze! Habt ihr eure Wohnung denn schon gekündigt?

Gruß Zaren

Sven

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Re: Kaution bei Wohnungsmiete???
« Antwort #14 am: 21. November 2010, 22:56:16 »
Nochmals Danke für die Informationen mit der Kaution und allem weiteren.
Vor allem für Eure persönlichen Standpunkte, das schätze ich sehr!!!

JA, wir haben zum 01.02.2011 keine Wohngelegenheit mehr, vielleicht etwas dumm, aber ging nur so!!!

Danke

PS: Wenn der Makler ein "Recht" für France hat, darf er dann trotzdem die 2,38 MM Kaution nehmen, denn in Frankreich ist eine MM Standart, soweit meine Erfahrungen...

Merci