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Nicht alles glauben was im internet zu finden ist Zwinkernd Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden
Nicht alles glauben was im internet zu finden ist Die Broschüre jedenfalls ist hoffnungslos veraltet und Spirou hat Recht. Maximal darf eine Monatsmiete Kaution verlangt werden (siehe: Artikel 22 Loi n°89-462 du 6 juillet 1989 tendant à améliorer les rapports locatifs et portant modification de la loi n° 86-1290 du 23 décembre 1986 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=LEGITEXT000006069108&dateTexte=20101118). Und das mit dem "Pflicht" zu irgendeiner Kaution ist einfach nur Quatsch.Gilt im übrigen genauso für möblierte wie nicht möblierte Whgen! Und möbliert in F bedeutet anders als in D das alles drin sein muß was "indispensables à la vie au quotidien" ist - sprich Möbel, aber auch Lampen, Geschirr, Besteck, Betten, Matratzen, Bettdecken! (mit Ausnahme von "Hauswäsche" (Bettwäsche,Handtücher..))Ansonsten gilt auch genau das was Spirou sagt - es ist eben nicht D und es gelten ganz andere Regeln und dem Gericht in F -und das ist das einzig Zuständige- ist es am Ende ziemlich egal, ob in D andere Gesetze gelten und Regeln gibt. Es ist eben F und zählen franz.Gesetze und nix anderes und haben schon mehr als genug Leute mehr als schmerzlich und teuer feststellen dürfen. Also vergesst die deutschen Regeln und ehrlich gesagt am besten auch deutscher Makler, die franz. Whg.vermakeln. PS:Und auch das mit dem Makler ist wie Spirou es sagt. Seine Aufgabe, einen Mieter für eine Whg finden. Das ist der Auftrag und nicht mehr. Insbesondere ist er nicht für (spätere) Streitigkeiten da (Wenn er mit Vollmacht den Mietvertrag aushandelt und unterschreibt ist er auch noch für den korrekten Mietvertrag mit(!)verantwortlich - genauso wie der Mieter)