Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Jörg_88 am 16. Dezember 2006, 11:48:04
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hallo beisammen
eine frage wer hatt erfahrung mit der kaution die man für ein mietverhältniss aufbringen muss und zwar haben wir gehört das 2 monatsmieten nicht angelegt werden müssen (vom vermieter) und diese frei zur verfügung des vermieters stehen erst ab 3 monatsmieten soll es gesetz sein das die`s in frankreich angelegt werden müsse (treuhänderisch) . wer kennt die gesetzeslage .
gruss jörg u. mareike
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weis keiner wie das geregelt wird ???
haben jetzt 2monatsmieten kaution bezahlt der mieter meinete nach unserer frage des anlegens (verzinsung) das er das geld für seine zwecke nutzen darf und erst nach einer kaution von 3 monatsmieten laut gesetz in frankreich diese auch anlegen müsse .....ist das wahr ???
gruss jörg u.mareike
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Kenn mich zwar ünerhaupt nicht aus wie das in F ist aber normalerweise wird das auf ein Konto einbezahlt wo man nur wieder dran darf wenn die andere Partei dem zustimmt....
Egal, solange ihr schriftlich habt, dass ihr Kaution in Höhe von XXX € hinterlegt habt muss der Vermieter sie zurückgeben wenn keine Schäden vorliegen. Wird in F bestimmt nicht anders sein, oder?
Gruß
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also laut unseres vermieters und der bank sieht das so aus maximal dürfen 2monatsmieten kalt verlangt werden ,mit dem geld darf der vermieter machen was er will am tag des auszugs muss er wieder das geld ausbezahlen wenn alles in der wohnung okay ist .
gruss jörg u.mareike
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Der Vermieter muss die Kaution von 2MM in F nicht anlegen. Beim Auszug darf die Kaution - im Gegensatz zu D - nicht nur für Mietrückstände, sondern auch für Beschädigungen aufgerechnet werden.