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Autor Thema: Immobilie in Frankreich + Corona  (Gelesen 2100 mal)

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Offline Sommerfloh

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Immobilie in Frankreich + Corona
« am: 18. April 2020, 10:23:23 »
Hallo zusammen,
wir besitzen im Elsass ein Ferienhaus. Wisst ihr, ob man dieses in Corona-Zeiten trotz Grenzschließung "besuchen" darf, um dort nach dem Rechten sehen zu können?
Benötigt man dafür einen offiziellen Berechtigungs-/Passierschein?

Danke für eure Antworten und bleibt alle gesund!!
LG
Sommerfloh

Offline Waylon57

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Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« Antwort #1 am: 18. April 2020, 10:43:09 »
Du kannst u.a. nur nach Frankreich einreisen, wenn du dort deinen Hauptwohnsitz hast. 

Offline Saarbrücker

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Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« Antwort #2 am: 18. April 2020, 11:12:00 »
Hallo Waylon57,
und wie sieht es aus, wenn man in Frankreich wohnt und ein Ferienhaus in den Vogesen hat?
Darf man da nach dem Rechten sehen?

Offline Waylon57

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Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« Antwort #3 am: 18. April 2020, 11:27:21 »
Hallo Waylon57,
und wie sieht es aus, wenn man in Frankreich wohnt und ein Ferienhaus in den Vogesen hat?
Darf man da nach dem Rechten sehen?

Ich sehe hier keine Möglichkeit die du auf der "Attestation de déplacement" dafür ankreuzen kannst.

Offline readonly

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Re: Immobilie in Frankreich + Corona
« Antwort #4 am: 18. April 2020, 13:26:24 »
Hier ist alles sehr übersichtlich zusammengefasst, auch bzgl. Ferienhaus
https://meinfrankreich.com/corona-in-frankreich/

Ob ihr in anderen Fällen nach Frankreich einreisen dürft, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Auch da gilt wieder: Nur in dringlichen, unaufschiebbaren Fällen wird eine Einreise möglich sein.  Den Partner sehen zu wollen oder ein Ferienhaus auf Vordermann zu bringen, gehört nicht dazu. Bei solchen Gründen verweigert die französischen Polizei die Einreise.

Zweiwohnsitz oder Ferienhaus in Frankreich?

Nicht möglich während der Ausgangssperre sind Reisen von Deutschland aus – oder auch innerhalb – zum Ferienhaus. Nach dem Exodus von Paris aufs Land und dem Beginn der Osterferien erlassen immer mehr Kommunen ein Verbot, das Ferienhaus aufzusuchen. Dazu gehören beispielsweise die Küsten der Vendée sowie das gesamte Département Côtes d’Armor in der Bretagne..
« Letzte Änderung: 18. April 2020, 14:00:35 von readonly »