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Autor Thema: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)  (Gelesen 11096 mal)

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Offline skorpion1966

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Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« am: 14. Januar 2008, 08:47:45 »
Brauche dringend eure Hilfe.
Es gibt ja die 5 Jahre Regel bei Verkauf von Wohneigentum in F.
Heisst ich muß mindestens 5 Jahre in meinem neuen Haus wohnen, bevor ich es ohne 19,6% Mwst. vom VK Preis an den frz Staat zu zahlen verkaufen kann.

Hier gibt es doch auch sicher Ausnahmen. Wo kann ich das herausfinden? Wer kann mir weiterhelfen?

Werde aus beruflichen Gründen nach Düsseldorf ziehen und muss daher mein Haus verkaufen.

Danke für eure Infos.

Offline +Hägar+

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #1 am: 14. Januar 2008, 11:36:49 »
hallo,
soweit mir bekannt ist, muss man 10 jahre im haus wohnen bevor man es ohne abzüge an das finanzamt weiterverkaufen kann. so war es als ich mein haus gekauft habe. ausserdem brauchst du seit jan. 08 einen energiepass bei hausverkauf.
lg blue
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Offline Dieter12

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #2 am: 14. Januar 2008, 13:29:42 »
Hi,

Bitte nicht alles durchmischen, schütteln und dann feststellen, dass alles noch unklarer ist als vorher. Für Neubauten gelten andere Regeln als für gebrauchte Immobilien.
Bei Neubauten bezahlt man einen niedrigeren Steuersatz oder gar keine Steuern, muss allerdings dieses dann zahlen, wenn man die Immobilien nicht 5 Jahre hält. Das ist, wie Ralph im Thread unter den Vorstellungen gesagt hat, Gesetz in F und das dürfte jedem bekannt sein, der sich darauf einlässt.

Gruss, Dieter

Offline skorpion1966

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #3 am: 14. Januar 2008, 16:44:17 »
Danke für eure Antworten.
Leider hatte ich mich damit nicht beschäftigt, da ich nicht vor hatte wieder aus Frankreich weg zu ziehen.

Nun ist es aber beruflich nicht anders zu realisieren.

Dann bleibt wohl nur die 187 Tage Regel oder 3 Jahre vermieten und danach verkaufen.

Offline Marco

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #4 am: 14. Januar 2008, 17:21:57 »
hi skorpion,

es ist die 183-tage regel, die bei dir aber nicht greifen wird. du wirst also, wenn du nach düsseldorf ziehst, in deutschland einkommensteuern zahlen müssen.

was die vermietung angeht, müsstest du dir das mal durchrechnen, ob es sich lohnt, das haus noch 3 jahre zu behalten.

grüße,
marco


Offline skorpion1966

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #5 am: 16. Januar 2008, 13:32:54 »
Hallo Marco,

auch bei dieser 183 Tage Regel gibt es eine Grauzone. Diese lasse ich gerade prüfen. Gibt da Möglichkeiten einer Mischversteuerung usw.
Da ich im Aussendienst tätig bin und daher ständig unterwegs, bestünde schon die Möglichkeit auch unter der Woche in F zu sein.

Was die Vermietung angeht, wäre zumindest mein Bankdarlehn gedeckt.

Verkauf würde mir über 20.000 € Verlust bringen. Und dieses Geld werde ich sicher nicht dem frz. Staat in den Rachen werfen.


Offline Mic

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #6 am: 05. März 2008, 17:44:56 »
...
Bei Neubauten bezahlt man einen niedrigeren Steuersatz oder gar keine Steuern, muss allerdings dieses dann zahlen, wenn man die Immobilien nicht 5 Jahre hält.
...
Gruss, Dieter

Hallo Dieter,
Wie ist das mit dem niedrigeren Steuersatz oder gar keine Steuern?
Ich überlege ja ein HAus in F bauen zu lassen, bin aber KEIN Grenzgänger, arbeite in Frankfurt.
Untersuche allerdings noch die 183 Tage Regel (vielleicht mit Homeoffice und so)

Wäre für Tipps dankbar.

Gruß,
Mic

Offline Mic

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Re: Hausverkauf in Frankreich (Umgehen der 5 Jahre Regel)
« Antwort #7 am: 05. März 2008, 18:07:48 »
...
auch bei dieser 183 Tage Regel gibt es eine Grauzone. Diese lasse ich gerade prüfen.
 ...

Hallo Skorpion1966,
auch hier hätte ich noch eine Frage an dich.
Die 183 Tage Regel besagt doch, dass man sich min. 183 Tage in F aufhalten muss um sich in F zu versteuern.
Folgende Rechnung für 2008:
Feiertage und Wochenenden: 115 Tage
Erholungsurlaub : 30 Tage
1 Tag von zu Hause arbeiten (z.b. Montags): 41 Tage
SUMME: 186 Tage.

Das ist doch so richtig gerechnet. Oder zählen Wochenenden und Feiertage erst gar nciht in die 183 Tage rein?

Grundsätzliche Überlegung: Ist es denn überhaupt lohnenswert in F statt in D versteuert zu werden?
Wohlgemerkt nicht als Grenzgänger.

Gruß, Michael