Hallo Nadine und Matthias,
leider kann ich nicht alle Fragen beantworten, aber zumindest diese:
1.)
wenn Du in Walldorf arbeitest, bist Du definitionsgemäß kein Grenzgänger im steuerlichen Sinn, denn Walldorf ist nicht im Bereich der Grenzgängergemeinden. Ein Stückchen weiter südlich, z.B. Bruchsal, Graben-Neudorf oder Philippsburg, die wären drin. Wenn Dein Arbeitgeber dort ein Büro hätte, wo Du arbeiten kannst, dann wärst Du Grenzgänger. Der Arbeitsort ist maßgeblich, nicht der Sitz der Firma.
2.)
Steuerberater wie wir sie kennen sind in Frankreich sehr rar. Mir ist es bisher nicht gelungen, einen brauchbaren zu finden. Was aber nicht bedeutet, dass es keine im Raum Beinheim gäbe. Bei der Steuer in Frankreich helfen in der Regel die Bankberater Deiner frz. Hausbank, da die Steuererklärungen in Frankreich nicht so schwierig sind wie in Deutschland.
4.)
Die Notare in der Region sind in aller Regel zweisprachig, besonders im Bas-Rhin.
Da ich in einer ähnlichen Situation bin (Arbeitgeber außerhalb des Grenzgängerbereichs, Region Heidelberg) kann ich Dir, sofern Du möchtest, einige Tipps geben. Dazu können wir uns vielleicht mal treffen.
Gruß Mathis