Zum eigentlichen Thema: Der Punkt Eigenkapital war auch nicht das Problem bei den frz. Banken, mir wurde sogar eine 110%-Finanzierung angeboten. Erst bei der Frage, ob die Immobilie als Erst- oder Zweitwohnsitz genutzt werden soll, kam von Seiten der Banken das Nein für die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes. Erstwohnsitz wäre aber lt. frz. Banken immer noch möglich auch mit 100% oder 110% Beleihung. Begründet wurde dies (zumindest bei der CA) mit "notre politique". Mir wurde übrigens signalisiert, dass hier für langjährige Auslandskunden der Bank auch Ausnahmen möglich seien, leider hilft uns das nicht da unser Wunschobjekt aktuell zum Verkauf steht und die Bank eine Kundenbindung von mind. 2 Jahren für letztere Option voraussetzen würde. Auf die Frage, ob man nicht formal den Hauptwohnsitz in FR anmelden könne, bzw. ob es dafür genüge 1x pro Woche vor Ort zu nein gab es ein klares Nein. Man müsse dauerhaft (5 Tage die Woche) vor Ort sein, wurde mir gesagt, nur am Wochenende reiche nicht.
Also wenn das EIgenkapital nur gerade so reicht, um die Nebenkosten Kauf abzudecken braucht man eine Vollfinanzierung, die die wenigsten Banken ohne zusätzliche Sicherheiten (eben Omis Häuschen

) anbieten. Beleihungsgrenze in D bei fast allen Banken irgendwo bei 60-70% (außer Beamte, da geht etwas mehr) - also unter 30% des Kaufpreises aus eigenen Ersparnissen zu bestreiten macht da fast keine Bank mit, zumal ohne sonstige Sicherheiten. Und in Frankreich sind die Banken auch kaum anders. Daß die so einfach 100-110% finanzieren halte ich ehrlichgesagt für ein Gerücht (wird vielleicht gerne gesagt, so im Prinzip sicher, kost ja nix und wenn's dann drauf ankommt...).
PAP hat da einen passenden Artikel:
http://www.pap.fr/argent/credit-immobilier/credit-emprunter-sans-apport-cest-possible/a11238kurz zusammengefaßt 100/110% gibt seigentlich nur für 3 Gruppen: - Junge (wird auch vom Staat gefördert), aber sicher nur für eigene 1. Wohnung - Leute die noch weiteren Besitz haben (eben nötigen Sicherheiten)- und Investoren in Wohnraum (wenn die Miete das trägt+Steuerersparnis) Bei ersteren werden die sicher gerne die Eltern mit in die Haftung nehmen und bei letzterem sicher auch nicht ohne weitere Sicherheiten.
Also gehört eher nicht zu einer dieser Gruppen und einzig mir bekannte Bank in D, die 100% finanziert ist ING-Diba. Die Holländer sind auch in F tätig als INGdirect
http://www.ingdirect.fr Vielleicht ja dort mal fragen?
Erstwohnsitz heißt im übrigen einfach, daß man seinen Lebensmittelpunkt da hat - nicht nur irgendwie gefühlt oder einfach das man es sagt oder 1x die Woche da ist, sondern ganz praktisch und simpel und in dem Fall vor allem, daß man dort etwa seine (Einkommen-)Steuern bezahlt, Genau das wird nämlich das Papier sein (den Steuerbescheid), das der Banker neben anderen sehen will.

Da es weder Erst- noch Zweitwohnsitz noch überhaupt einen Wohnsitz im Anmeldetechnischen Sinne in F gibt, frage ich mich, was die Bank dann als Beleg haben möchte...
Diese Mär wird leider auch nicht wahrer, wenn man sie nur oft genug wiederholt. Selbstverständlich unterscheiden die Franzosen ziemlich genau zwischen Résidence principale und secondaire. Egal ob bei Bsp. Auto:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F16536.xhtml oder Whg/Haus
http://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2014/11/05/qui-beneficiera-de-la-nouvelle-taxe-sur-les-residences-secondaires_4518768_4355770.html (ist neu - aber in den meisten Ballungsräume wurden/werden Zweitwhg schon lange über TLV extra besteuert. Oder etwa bei Verkauf Haus: Plus-value immerhin schnell mal einige 10tsd€ extra Steuern je nachdem ob Rés 1. oder 2.:
http://www.impots.gouv.fr/portal/dgi/public/popup?espId=1&typePage=cpr02&docOid=documentstandard_2155 Gibt zwar kein Meldeamt, aber zeig mir deinen Steuerbescheid (Avis Impôts sur le Revenus) und ich sag dir in 2 Sekunden, ob résidence prinicpale oder secondaire. Steuerbescheid vom lokalen SIP = Rés.principale. Wenn nicht/kein Steuerbescheid oder einer vom Finanzamt NOISY LE GRAND = Rés 2nd. Die Behörden/Mairies haben das in ihren Systemen, bzw. können es direkt abfragen und unterscheiden ziemlich genau zwischen 1. + 2... Wohnsitz.
Die Bank wird wie bereits gesagt ziemlich sicher genau den Steuerbescheid als Beleg haben wollen, dazu die letzte Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber (aus der Region

) (kann bei grenznah eben auch in D sein, wobei sicher manche Banken in F (und umgekehrt in D) schon damit ihre Schwierigkeiten haben dürften)