Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Haben Compomis de Vente - ab wann sind wir Besitzer des Hauses?  (Gelesen 3930 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Josefa

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 27
    • Profil anzeigen
Hallo liebe Grenzgänger, wir haben den Compromis de Vente geschlossen und die Rücktrittsfrist ist auch abgelaufen. Wir wollten nun den Acte de Vente unterschreiben. Nun reagiert der Notar der Verkäuferin nicht mehr, nachdem unsere Notarin geschrieben hat, dass wir den Satz " Le bien est vendue libre de toute charge et inscription" noch in den Vertrag haben wollen. Sie hat auch mit dem Notar telefoniert - es seien keine Belastungen darauf. Sie hat dann nochmal geschrieben, dass sie auf Antwort wartet, aber es kam keine. Wir haben nun auf ihr Anraten hin eine Mahnung geschrieben und warten nun wieder. Kann mir jemand sagen, ab wann wir nun endlich Eigentümer des Hauses sind, beziehungsweise was wir tun können? Müssen wir einen Anwalt nehmen oder ist das zwecklos. Eine Rücktrittsklausel gibt es in unserem Compromis de Vente nicht. Schöne Grüße, Josefa

Offline frenchman

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 145
    • Profil anzeigen
Re: Haben Compomis de Vente - ab wann sind wir Besitzer des Hauses?
« Antwort #1 am: 10. Oktober 2013, 19:05:48 »
Hallo josefa,
da sind Dinge welche ich nicht verstehe:
1.) "der Notar der Verkäuferin reagiert nicht" - wer soll das sein. Es gibt ( so war es bis dato bei alle meinen Haus/Grundstückskäufen in BRD, Frankreich, Spanien, Portugal ) nur EINEN Notar welcher vom Käufer (also von Dir) bestimmt wird
2.) "eine Rücktrittsklausel gibt es nicht ". Es gibt auch übergreifende Rücktrittsklauseln, welche nicht zwingend im CdV zu notieren sind. So kann ein Käufer zurücktreten, wenn er nachweislich keine Finanzierungszusage einer Bank erhält. Du schreibst doch das die Rücktrittsfrist abgelaufen ist - somit wäre ohne beweisbaren postalischen Eingang auch jeglicher Rücktritt hinfällig

Darf man wissen in welcher Region Du kaufen willst und wer den Compromis de Vente aufgesetzt hat ( Notar / Makler ). Normalerweise wird der Compromis de Vente beim Notar aufgesetzt und von beiden Parteien vor Ort persönlich unterschrieben. Hierin ist auch erwähnt, das bei Rückzug einer Partei zumindest die Kosten des Notars vom Abtretenden zu zahlen sind. Meistens wird aber auch ein % Satz des Kaufpreises als Abschlag integriert. In Spanien / Portugal zahlt man grundsätzlich 3000,- € an ( welche dann in diesem Fall dir gehören würden + weitere 3000,- € als Strafe )

Es hört sich für mich wie bereits geschrieben etwas komisch an - daher ist das Hinzuziehen eines Anwalts sicherlich ratsam. Solltest Du keine Rechtschutzversicherung haben ( die RSV in Frankreich haben meistens eh das Immobilienrecht und das Erbrecht ausgeschlossen ) könnte ich Dir zumindest für den Bereich Forbach ( 57 ) und Umgebung jemaden nennen der hierin sehr erfahren ist und Dich sicherlich kostenlos beraten kann. Dies dann bei bedarf per P.N.

Gruß
Frenchman

Offline Josefa

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 27
    • Profil anzeigen
Re: Haben Compomis de Vente - ab wann sind wir Besitzer des Hauses?
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2013, 20:44:18 »
Hallo Frenchmann, vielen Dank für Deine Antwort. Kein Wunder, dass sich das komisch anhört. Wir wundern uns auch. Wir hatten zuerst geglaubt, dass es reicht, wenn wir einen Notar haben, den von der Verkäuferin, da wir glaubten, es sei ja alles schon im Vorvertrag geregelt und müsse nur noch notariell eingetragen werden. Nachdem wir aber den besagten Satz im Notarbertrag stehen haben wollten, der ausschließt, dass das Haus belastet ist, haben wir nichts mehr von dem Notar aus Südfrankreich (Herauld) gehört. Wir haben dann in unserer Not beschlossen, selbst noch eine Notarin in unserer Nähe zu nehmen, die uns hilft. Sie hat sich dann auch bemüht, indem sie mit dem Notar telefoniert hat (es seien keine Schulden auf dem Haus) und nochmal angeschrieben hat, damit wir den Acte de Vente zu ihr bekommen um bei ihr im Elsaß zu unterschreiben können. Sie ist nun auch ratlos, weil auch sie keine mehr Antwort bekommt. Wir vermuten nun, dass wohl doch Schulden auf dem Haus sein könnten. Wir sind aber nach wie vor an dem Objekt interessiert und ich frage mich, ob wir nicht ein Recht auf die Übernahme des Hauses haben. Wie gesagt, im Vorvertrag ist nicht geregelt, was passiert, wenn einer nicht unterschreiben will. (War wohl unser Fehler, dass wir nicht von Anfang an einen eigenen Notar genommen haben!) Ich frage mich, ob und wie es dann weitergehen kann. Wir warten nun noch, bis die von uns gesetzte Frist abgelaufen ist und sich der Notar vielleicht doch noch gemeldet hat. Wenn nicht, würde mich interessieren, ob es denn überhaupt Sinn macht, einen Rechtsanwalt hinzuzziehen. Oder schmeißen wir dann noch Geld hinterher? Schöne Grüße, Josefa

Offline frenchman

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 145
    • Profil anzeigen
Re: Haben Compomis de Vente - ab wann sind wir Besitzer des Hauses?
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2013, 22:57:58 »
p.N. geschickt

Offline Josefa

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 27
    • Profil anzeigen
Re: Haben Compomis de Vente - ab wann sind wir Besitzer des Hauses?
« Antwort #4 am: 10. Oktober 2013, 23:53:56 »
Hallo Frenchmann, vielen vielen Dank für die Tipps!  :winkerwinker: