Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?  (Gelesen 2829 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Boris

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 20
    • Profil anzeigen
Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?
« am: 09. Mai 2019, 12:18:17 »
Hallo zusammen,

durch einen Arbeitskollege, welcher sich in D eine Kleinst-Photovoltaikanlage installiert hat, bin ich auf das Thema "Guerilla-Solaranlagen", resp. "Stecker-Solaranlage" und wie sie auch sonst noch weiter genannt werden gestoßen.
Ich frage mich nun, wie diese Anlagen in Frankreich reglementiert sind? Hat hier jemand Ahnung?

Die Idee ist dabei, dass man die Grundlast über eine kleine Solaranlage deckt. Die Anlage wird direkt ans Hausnetz angeschlossen (im einfachsten Fall einfach in die nächste Steckdose). Sie sollte so dimensioniert sein, dass man nichts ins öffentliche Netz einspeist, das diese Strom sonst dem Stromanbieter geschenkt werden würde.

In meinem Fall habe ich tagsüber um die 500 Watt Grundlast. Das würde zwei Solarmodulen entsprechen. Ein solches Set, welches um die 600 Watt liefert kostet um die 600,- Euro. Laut mehreren Solaranlagen-Rechnern hätte sich die Anlage für mich in ca. 4-5 Jahren amortisiert.

Gruß aus Haguenau
Boris

Offline locosnight

  • Mitglied
  • ***
  • Beiträge: 102
  • Ich liebe es hier zu Leben
    • Profil anzeigen
Re: Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?
« Antwort #1 am: 18. Februar 2020, 19:49:56 »
hallo
super das du das fragst, ich will das auch machen.....#
warte auf antwort
gruß alex

Offline Saarbrücker

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 480
    • Profil anzeigen
Re: Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?
« Antwort #2 am: 24. Oktober 2021, 12:47:17 »
Ich hohle das Thema mal wieder hoch, da ich mich auch dafür interessiere.
Meine Frage: Müssen solche Anlagen beim Netzbetreiber z.B. Vialis angemeldet werden?
Schönen, sonnigen Sonntag

Offline kembser

  • Alter Hase
  • ****
  • Beiträge: 374
    • Profil anzeigen
Re: Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2021, 15:10:39 »
Hallo zusammen,

Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema. Hier habe ich einen Anbieter von Solaranlagenkits gefunden, auf dessen Internetseite das Vorgehen erläutert wird (soll keine Werbung sein, es gibt sicher auch andere): https://www.monkitsolaire.fr/blog/nouvelle-reglementation-panneau-solaire-n278

Wenn ich es richtig verstanden habe:

  • Déclaration préalable (also nur eine Anmeldung, keine Baugenehmigung) bei der Mairie, wenn die Panels höher als 1m80 angebracht werden sollen oder wenn mehr als 3kW produziert werden.
  • Will man kein Geld mit dem zu viel produzierten Strom verdienen, muss man ENEDIS nur mittels eines Formulars mitteilen, dass man selbst Strom produziert.
  • Wenn man Geld verdienen will und / oder mehr als 3kW produziert, dann muss man einen Termin mit dem CONSUEL (Comité national pour la sécurité des usagers de l'électricité) machen. Die Leute nehmen dann die Anlage offiziell ab.
  • Man sollte über einen Linky-Zähler verfügen.
  • Nicht jeder Stromanbieter kauft auch Strom ab. Will man verkaufen, kann es also sein, dass man den Anbieter wechseln muss.

Viele Grüße,
der Kembser
« Letzte Änderung: 25. Oktober 2021, 15:12:35 von kembser »

Offline Tim492

  • Gerade reingestolpert
  • *
  • Beiträge: 26
    • Profil anzeigen
Re: Guerilla Photovoltaik - wie in F geregelt?
« Antwort #4 am: 16. Januar 2022, 07:28:20 »
Moin,

die Rechung der Amortisationszeit würde mich interessieren. Ich komme bei den Daten ganz woanders raus. Außerdem Photovoltaik und Windenergie sind nicht Grundlastfähig, da nicht ständig vorhanden. Du meinst wohleher Eigenverbrauch ohne Speicherlösung und Netzeinspeisung.

Das nur um einig zu sein was gewollt ist, weil Grundlast ist in der Nomenklatur bereits anderweitig vergeben.
Habe mal ne Rechnung für mein Haus und 10kWp Anlage mit/ohne Speicherlösung gemacht bei derzeitiger Kostenstruktur. Ergebnis rechnete sich nicht bei derzeitigen Preisen.

Schönen Sonntag noch.

Gruss Tim