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Autor Thema: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?  (Gelesen 48940 mal)

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Offline Frankfranzmann

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Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« am: 06. Juli 2012, 14:58:39 »
Hallo,

hoffe es kann mir jemand helfen.
Mein Notar in Frankreich (Elsas) meinte, wenn ich meine Frau nicht mehr im Grundbuch stehen haben möchte, wäre es als wenn ich das Haus kaufen würde und müsste 3,5 % Grundsteuern zahlen. Ich möchte doch nur das meine Frau aus dem Grundbuch genommen wird, das Haus gehört mir doch schon.
Ist das so richtig wie es der Notar sagt?
Kann ich mir nicht vorstellen.

Offline pifolog

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #1 am: 06. Juli 2012, 21:40:04 »

hallo,
weil das 'livre foncier' im Elsass und im Département Moselle ähnlich funktioniert wie das deutsche Grundbuch, gilt zunächst das, was drinsteht.
Nämlich, beide Eheleute sind Eigentümer.
War die Frau jedoch nie Miteigentümerin, muss der Eintrag berichtigt werden, weil er falsch war.
Wenn nicht, stellt sich die Frage, wie du denn alleiniger Eigentümer geworden bist. (durch Kauf/Schenkung -ohne Notarvertrag? Oder evtl. Scheidungsurteil in D)
Da finde ich den Hinweis deines Notars sehr berechtigt. Eine juristisch saubere Lösung bringt dir als Alleineigentümer dann die notwendige Sicherheit.
Das alles muss mit dem Maître besprochen werden. Je nach Fall kommst du um die Kosten nicht herum.


Offline Frankfranzmann

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #2 am: 08. Juli 2012, 11:51:36 »
Ich habe mich von meiner Frau getrennt.
Noch sind wir verheiratet, wohnen alledings seid März getrennt.
Unser gemeinsamer Sohn wohnt bei mir.
Es ist alles soweit geklärt, das meine Frau auf Ansprüche verzichtet, dieses soll durch eine notarielle Urkunde bestätigt werden.
Somit müsste ich doch auf dem kurzen Dienstweg eine möglichkeit haben, eine änderung am Grundbuch vornehmen zu lassen, ohne das ich GRUNDERWERBSSTEUER zahlen muss. Es ist doch schon mein Haus und ich stehe auch im Grundbuch.
Es soll lediglich meine Frau da raus!
Kann mir nicht vorstellen, das es rechtens ist 2 mal Grunderwerbssteuer zu zahlen für das gleiche Haus!

Offline pifolog

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #3 am: 08. Juli 2012, 13:48:41 »

Das Haus gehört bis jetzt euch beiden gemeinsam, nicht dir allein. Richtig?
Nun willst du deine Frau aus dem Grundbuch 'raus haben'. Das geht nur, wenn du alleiniger Eigentümer wirst. Also muss der bisherige Anteil der Ehefrau auf dich übertragen werden. Egal ob durch Kauf, Schenkung oder Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung, in jedem Fall erwirbst du diesen Teil des Hauses. Und so ein Vorgang wird generell besteuert. Es spielt keine Rolle, dass beim früheren Kauf schon mal Steuern anfielen. Theoretisch kann dein Haus 100 mal verkauft werden und jeder Käufer zahlt dann erneut Steuern/Gebühren für ein und dasselbe Haus.


Offline Frankfranzmann

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #4 am: 08. Juli 2012, 13:58:00 »
Erstmal ein dickes DANKE für deine schnelle Reaktion!
Was ich immer noch nicht verstehe, ich bin schon EIGENTÜMER und möchte meine Frau nur aus dem Grundbuch entfernen lassen!
Also erwerbe ich doch nicht MEIN EIGENTUM nochmal, oder verstehe ich da was falsch?
Und sollte ich doch irgendwie ERWERBEN, dann doch nur die HÄLFTE und nicht das GANZE Haus weil mir ja zumindest die Hälfte zusteht.......  mhhhhhhhhhhh
Mein Problem ist auch das der Notar mir eine "voraussichtliche Besteuerung" ausgedruckt hat in französisch.
Aber mein französisch reicht mal gerade so zum Einkaufen  :anixwissen:
Deshalb verstehe ich wohl nicht wirklich wie und was er will

G.P.

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #5 am: 08. Juli 2012, 14:53:18 »
du bist  NICHT Eigentümer, sondern nur Halb-Eigentümer, du willst díe 2. Hälfte ? also zahlst du Grunderwerbssteuern

banjo

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #6 am: 08. Juli 2012, 15:08:26 »
Ist übrigens beim Erben dasselbe. Der Hinterbliebene erbt die andere Hälfte und muss ggf. Erbschaftssteuer "für das eigene Haus" zahlen.

Offline pifolog

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #7 am: 09. Juli 2012, 00:25:31 »

Zitat von: Frankfranzmann
Und sollte ich doch irgendwie ERWERBEN, dann doch nur die HÄLFTE und nicht das GANZE Haus weil mir ja zumindest die Hälfte zusteht......

Genau so isses.
Die Steuern betreffen nicht deinen Anteil sondern nur den zu übertragenden der Ehefrau.

Ist, auch nach dem einprägsamen Beitrag von G.P., nun alles klar?

(Wenn nicht, private Mitteilung geht auch)

Grüße


Offline Frankfranzmann

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #8 am: 09. Juli 2012, 14:35:03 »
 :Danke: :xj:
Denke ich habe es nun auch verstanden!
Kann mir denn vielleicht jemand sagen, ob es mit der angehängten Rechnung so richtig sein kann?

LG

Offline pifolog

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Re: Grundsteuer bei Umschreibung meines Haus?
« Antwort #9 am: 10. Juli 2012, 20:36:26 »

Für mich sieht es so aus, als ob die Position 'Droits Ordinaires' über 675 € die Steuern für den Teilerwerb darstellt. Wenn das so ist, hat der Notar sogar einen günstigen Weg gefunden (wahrscheinlich über Vermögensauseinandersetzung/Zugewinnausgleich).

Aber bitte, ich bin auf diesem Gebiet kein Fachmann und kann die Rechnung nicht prüfen. Deshalb würde ich den Notar ganz konkret fragen, ob mit seiner Aufstellung (Taxe prévisionnelle) alle Steuern, behördliche Kosten und sein Honorar berücksichtigt wurden. Dann hätten sich sogar die üblich hohen und mehrwertsteuerpflichtigen Gebühren für Notare (in diesem Fall 2.780,22€) mal gelohnt.