Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Rheingold am 29. September 2020, 10:24:59
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Hallo,
Ich habe mal eine Frage zu Grundbuch Eintragungen.
Ich weiß leider nicht wie das in F gehandhabt wird.
Ich habe erst beim Notartermin für den Vorvertrag erfahren dass die Abwasserleitung des Nachbarn über (bald mein) Grundstück läuft.
Im Grundbuch ist diesbezüglich nichts eingetragen.
In D wird soetwas ja ins Baulast Verzeichnis oder eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Ich weiß nicht ob und wie das in F. gehandhabt wird.
Vielleicht hatte jemand schonmal mit sowas in der Richtung zu tun!?
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Hallo,
wenn Du es beim Notar erfahren hast, stehts doch im Grundbuch drin, woher soll der Notar denn das sonst wissen?
Ist doch dann alles gut
Grüße
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Ich habe meine Frage vielleicht etwas schlecht Formuliert...
In D werden Baulasten und Grunddienstbarkeiten nicht direkt ins Grundbuch eingetragen sondern ins Baulast Verzeichnis. Daher ist es in D, beim Blick auf einen Grundbuchauszug, erstmal nicht ersichtlich ob es da Eintragungen gibt.
Da kann es nach einem Kauf große Augen geben wenn man sich vorher nicht richtig informiert hat.
In meinem Fall gibt es im französischen Grundbuch keine Eintragung.
Mir stellt sich nun die Frage ob es in F irgendwelche Verzeichnisse gibt (ähnlich wie in D), aus denen Rechte/Pflichten hervorgehen, die für mich auf den ersten Blick nicht erkenntlich sind.