Ich habe meine Frage vielleicht etwas schlecht Formuliert...
In D werden Baulasten und Grunddienstbarkeiten nicht direkt ins Grundbuch eingetragen sondern ins Baulast Verzeichnis. Daher ist es in D, beim Blick auf einen Grundbuchauszug, erstmal nicht ersichtlich ob es da Eintragungen gibt.
Da kann es nach einem Kauf große Augen geben wenn man sich vorher nicht richtig informiert hat.
In meinem Fall gibt es im französischen Grundbuch keine Eintragung.
Mir stellt sich nun die Frage ob es in F irgendwelche Verzeichnisse gibt (ähnlich wie in D), aus denen Rechte/Pflichten hervorgehen, die für mich auf den ersten Blick nicht erkenntlich sind.