Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzgängerstatus?  (Gelesen 4768 mal)

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Offline mari

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Grenzgängerstatus?
« am: 25. Februar 2007, 14:08:55 »
Hallo!
Demnächst werde ich zu meinem französischen Freund ins Elsass ziehen. Ich bin als Erzieherin in einem kath. Kindergarten angestellt. Ich werde nach dem BAT- Tarif (öffentlicher Dienst) bezahlt. Heißt das nun, dass ich als Angestellte im öffentlichen Dienst gelte und damit meine Steuern weiterhin in Deutschland abstottern muss?
Es wäre super, wenn irgendjemand darüber bescheid weiß.
Vielen Dank und
viele Grüße von Marion

Offline Marco

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Grenzgängerstatus?
« Antwort #1 am: 25. Februar 2007, 20:30:40 »
Hi Mari,

BAT klingt zumindest danach - obwohl ich auch nicht genau weiß ob man automatisch für den öffentlichen Dienst arbeitet wenn man nach BAT bezahlt wird und wie der Status eines kirchlichen Kindergartens ist. Allerdings sollte deine Personalabteilung so etwas wissen können.

Halt uns auf dem Laufenden,
Marco :)

Offline +Hägar+

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Grenzgängerstatus?
« Antwort #2 am: 26. Februar 2007, 11:48:19 »
hallo,
ich wohne in f und arbeite auch im öffentlichen dienst in d. ich muss meine steuererklärung in deutschland machen. es sei denn du wohnst mind. 7 jahre in f, nimmst die franz. staatsbürgerschaft an und dann kannst du in frankreich versteuern.
lg blue
...nur fledermäuse lassen sich hängen...

Offline Dieter12

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Grenzgängerstatus?
« Antwort #3 am: 26. Februar 2007, 12:04:35 »
Hi,

Grenzgänger die im öffentlichen Dienst arbeiten, zahlen die Steuern im Land des öffentlichen Dienstes, der sie entlöhnt. Es gibt nur eine Ausnahmemöglichkeit: Hat man nur die Staatsangehörigkeit des Wohnsitzstaates, so kann man auch hier seine Steuern bezahlen.

Gruss, Dieter

Offline mari

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Grenzgängerstatus?
« Antwort #4 am: 27. Februar 2007, 19:10:17 »
Hallo zusammen!

(Ihr seid ja schnell mit euren Antworten und Beiträgen, vielen Dank!)

Also, meine Personalabteilung wusste leider nicht 100% Bescheid, ob ich dem öffentlichen Dienst angehöre oder als Angestellte der Kirche gelte (obwohl ein Arbeitsvertrag zw. mir und der Kirche besteht)! Danach habe ich mit einem Angestestelten des Finanzamtes telefoniert, der mir natürlich verklickerte, dass ich aufgrund meines Berufes keinen Grenzgängerstatus erhalten werde. Aber... damit habe ich mich nicht zufrieden stellen lassen.
Auf jeden Fall konnte ich eine Ezieherin ausfindig machen die auch in einem kath. KiGa arbeitet, in Frankreich wohnt und siehe da in Frankreich versteuert wird. Dann wirds bei mir wohl auch klappen...

Liebe Grüße von mari