Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Grenzbebauung  (Gelesen 3208 mal)

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Offline Soga

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Grenzbebauung
« am: 01. Juli 2020, 00:23:14 »
Ein liebes bon soir in die Runde  :winkerwinker:
Ich bin seit November 2017 Hauseigentümer in der Nähe von Saargemünd. Bisher konnte ich im Forum immer antworten und Hilfe zu meine Fragen finden. Nun komme ich jedoch nicht drumherum ein neues Thema zu starten. Hab hierzu nichts genaueres finden können und hoffe, dass jemand hierzu eine Antwort hat.

Als ich 2017 mein Haus kaufte, was das dazugehörige Grundstück nicht umzäunt. Lediglich die kleineren Grundstücke der Nachbarn Rechts und links. Nach hinten raus wurde mein Grundstück vom den Nachbars Kinder und Enkelkinder als verlängertes Spielparadies genutzt. Soweit so gut und können sie bis heute auch so nutzen.

Da ich ein Hund besitze, war es für mich jedoch wichtig, ein Teil des Grundstückes zu umzäunen. Dies wurde mit den Nachbarn auf beiden Seiten abgesprochen. Der Zaun wurde direkt auf der Grenze montiert. Einer der Nachbarn war damals schon nicht ganz so glücklich mit meinem Projekt, da er ohnehin vorhabe ein Pool zu bauen und er selbst ein Sichtschutzzaun errichten wollte. 2018 wartete ich einige Monate auf diesen „Sichtschutzzaun“. Da mein Hund aber die ganze Zeit den Garten nicht nutzen konnte, lies ich meinen Zaun dann doch setzen.

Nun ist es endlich soweit und mein Nachbar baut den Pool (2 Jahre her!!) Den Sichtschutz gibt es bis heute nicht! Er hat mit Bagger bis millimetergenau zu der Grundstücksgrenze -also bis genau zu den Pfosten meines Zaunes- einen Meter tiefe ausheben lassen. Grundsätzlich ist mir das Total schnuppe und ich als Spanierin Pflege auch eine eher lockere Mentalität (seine auf der Grenze 3 Meter hohen Thujas werden nicht geschnitten, seine zwei Nussbäumen wachsen bei mir ins grundstück, sein Efeu meine Garage hoch -alles noch ok) Jedoch hat er mir auf Nachfrage erklärt, dass er den Pool erst 2021 aufstellt und er vorab nur das Loch gemacht hat.

Ich will keinen Streit und in Harmonie leben aber  wenn er das so ohne Befestigung lässt, befürchte ich, dass im Herbst/Winter mein Zaun schwimmen geht und zwar in seinem noch nicht bebauten Pool. Ich werde das Gespräch suchen aber muss mir sicher sein, dass ich im Recht bin bevor ich mich aus dem Fenster lehne.

Darf ich ihm zwingen, eine Befestigung  zur Verhinderung eines Abrutschen meines Zaunes zu bauen oder ist das nun mein Problem wenn mein Zaun der Abgang macht? Oder ich darf ihn nicht zwingen aber wenn der Zaun hinüber ist, muss er den zahlen/reparieren? Und überhaupt: Darf er seinen Pool direkt an der Grenze bauen? Es wird eine eingelegte Wanne werden.

Er hat mir schon eine wunderschöne Mauer (1m x 1,90m) an die Grenze gesetzt. Gefragt wurde ich hierzu nicht. Grundsätzlich ist er ein netter Nachbar der jedoch gern nimmt und wenig gibt (o-Ton meiner Franz. restlichen Nachbarn).

Ich hoffe die Erklärung und frage ist verständlich.

Sorry für die Länge des Textes und schon mal danke vorab für die Antworten  :winkerwinker: :winkerwinker:

Offline Mark

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #1 am: 20. August 2020, 16:01:45 »
Kurze Recherche ergibt das:

Piscine en limite de propriété : les distances à respecter

...

Une distance minimum de 3 mètres doit impérativement être observée entre la clôture et le début des abords de la piscine enterrée, semi-enterrée ou hors-sol. Cette distance est celle imposée au niveau national. Mais d’autres contraintes s’appliquent, notamment pour la plage et la margelle.

Offline spirou

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #2 am: 21. August 2020, 13:39:12 »
Hallo Soga,

wenn das so ist wie du es beschreibst, kann dein Nachbar das Loch gleich wieder zuschütten.
Wie Mark schon geschrieben hat müßen von der Grenze bis zum Wasser mindestens 3 m Distanz sein.
Das gilt für ganz Frankreich, allerdings ist es den Gemeinden freigestellt schärfere Regeln aufzuerlegen.
Deshalb muß man den Bau eines Pools bei der Gemeinde anmelden, auch wenn man keine Baugenemigung dafür braucht.
Grüße

Offline Soga

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #3 am: 03. September 2020, 18:03:04 »
Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Das mit 3 Meter Abstand dürfte schon recht schwierig werden, das sein Grundstück lediglich knapp 8 Meter breite hat. Wenn er auf beiden Seiten zu den Nachbarn je 3 Meter Abstand hält, bleibt für den Pool so nicht mehr viel Platz.

Ich war jedoch hier im Ort zur Mairie um Antworten zu finden. Mir wurde gesagt, dass er sehr wohl eine Genehmigung benötigt. Ein Pool bedeutet auch mehr Steuern. Sowas findet das Finanzamt nicht so lustig.  Ich hab ungewollt jetzt was losgetreten. Hab zwar keinen Namen genannt aber als fast einzige Deutsche im Ort, war schnell klar, von welchen Nachbarn ich gesprochen hab. Zugeschüttet hat er das Loch bisher jedoch noch nicht. Lediglich ein Absperrband „musste“ er wohl anbringen.

Es bleibt also noch spannend... zu mir hat er bis heute kein Ton über sein Vorhaben gesagt.

Offline Ralph

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #4 am: 03. September 2020, 22:31:21 »
Wenn Dein Dorf so wie unseres ist wussten das eh schon alle, das da ein Loch auf dem Grundstück ist ;-)
Ich kenne das auch - sobald der Pool in den Boden eingebaut wird braucht man eine Baugenehmigung.
Und das mit den Wohnsteuern stimmt auch - Ausnahme ist ein Schwimmteich, der kostet keine Steuern. Daher sehr beliebt.
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

Offline Soga

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #5 am: 04. September 2020, 14:19:57 »
Das war natürlich auch so ;) Gleichzeitig wussten jedoch auch alle, dass ICH zur Mairie gegangen bin. Schätze, mein Nachbar und ich werden keine besten Freunde mehr. Allerdings hat er heute die Arbeit am Pool wieder aufgenommen.. kein Ahnung, ob er nun so eine Genehmigung bekommen hat und welche Voraussetzungen hierfür notwendig sind/waren?! Heißt also, wenn ich mit der extremen Nähe zur Grenze ein Problem hätte, müsste ich mich selbst in Bewegung setzen? Rechtsstreit? 

Offline Mark

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Re: Grenzbebauung
« Antwort #6 am: 23. Oktober 2020, 15:36:00 »
... Allerdings hat er heute die Arbeit am Pool wieder aufgenommen.. kein Ahnung, ob er nun so eine Genehmigung bekommen hat .

Wenn er eine Genehmigung hätte, würde er die aushängen.
Das ist hier so üblich.
Habe noch nie eine Baustelle gesehen, wo die Genehmigung nicht aushängt.