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Autor Thema: Gewohnheitsrecht  (Gelesen 1586 mal)

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Offline spirou

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Gewohnheitsrecht
« am: 20. Juni 2020, 20:15:09 »
Hallo Gemeinde

kennt sich von euch jemand aus, wenn es ums Gewohnheitsrecht geht?
Von meinem Haus, das schon sehr alt ist und das ich gebraucht gekauft habe sind es 279 cm bis zum Gartenzaun als Trennung zum Nachbarn.
Diese 279 cm sind mit einem zweiflügeligen Gartentor ausgefüllt, das vom Haus bis zum Gartenzaun geht. Das Gartentor wurde in den 70er oder 80er Jahren montiert ist noch im Originalzustand.
Von meinem Haus zur Grundstücksgrenze sind es aber nur 210 cm. Das Gartentor und der Zaun stehen 69 cm auf dem Nachbargrundstück. Ebenfalls meine gepflasterte Einfahrt. Das Grundstück ist ca. 20 m lang. Man kann jetzt nicht so ohne Einverständnis dem Nachbar 69 cm  wegnehmen und den Hof pflastern ohne daß er es merkt. Irgendjemand muß in den 70igern eine Vereinbarung getroffen haben, die gibt es aber nicht mehr.
Das Nachbarhaus ist vermietet der Vermieter hat das Haus 2002 gekauft und wohnt in Paris.
Heute ruft er mich an er will an der alten Grenze eine Mauer errichten und ich soll die Hälfte bezahlen. Mir macht das nichts aus, wenn er an der alten Grenze eine Mauer errichten will, die steht ja immer noch im Grundbuch. Nur ich will mich nicht an den Kosten beteiligen und ich will daß er meinen Hof und mein Hoftor nachher wieder in den Zustand versetzt daß alles sauber ist und funktioniert.
Wie seht ihr das?

Grüße