Grenzgaenger Forum
Grenzgänger => Wohnen => Thema gestartet von: Katja77 am 09. Oktober 2015, 11:06:57
-
Hallo zusammen,
weiß zufällig jemand wie es sich in Frankreich verhält wenn z.B. Die Person A sein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.12.2015 gekündigt hat, aber bereits zum 31. Oktober 2015 auszieht und die Schlüssel dem Vermieter B zum 01.11.2015 zurückgibt? Hat Person A eine Verpflichtung die Miete bis zum 31.12.2015 an Vermieter B zu zahlen?
Im Mietvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt.
Viele Grüße
Katja
-
Naja, der Vertrag läuft ja noch bis 31.12., also besteht auch mal zunächst die Pflicht, die Miete bis dahin zu zahlen. Ansonsten würden ja Kündigungsfristen keinen Sinn machen.
Wenn es vorher schone einen Nachmieter gibt, kann man mit dem Vermieter evt. drüber sprechen.
-
Danke für die Info. Ist ja rechtlich betrachtet wie in Deutschland und eigentlich auch logisch.