Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Erwerb eines Grundstückes in F  (Gelesen 5317 mal)

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BettinaOtwin

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Erwerb eines Grundstückes in F
« am: 28. Januar 2014, 13:48:07 »
Hallo, mein LG und baldiger Ehemann und ich werden in ca 2,3 Wochen ein Baugrundstück in der Nähe von Puttelange zusammen hälftig kaufen.
Dann werden wir zusammen ein Haus bauen.

Was muss ich beachten?
Habe gelesen, dass das französische Recht mehr die Kinder berücksichtigt, und daß der überlebende Ehepartner benachteiligt ist.

Bin für kompetenten Rat dankbar!

Offline spirou

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #1 am: 28. Januar 2014, 15:18:29 »
willst du deinen Mann, wenn das Haus gebaut ist gleich umbringen?

Offline ~Pero~

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #2 am: 28. Januar 2014, 16:28:05 »
Das franz. Erbricht ist mir nicht hinlänglich bekannt, aber was ich mit bekommen habe, ist das "Blut deutlich dicker ist als Wasser",
sprich leibliche Verwandschaft geht vor.

Es empfiehlt sich hier einen franz. Notar zu konsultieren,
was wir auch für bald auf der Agenda haben.

Offline Gabrielle

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #3 am: 28. Januar 2014, 17:45:01 »
Ja, Pero bringt's auf den Punkt.

Ohne Erbvertrag erben die Kinder. Also, Rat von Pero befolgen, zum Notar gehen und schriftlich vereinbaren, dass im Erbfall der überlebende EhepartnerIn Ersterbe ist.

Wie man das allerdings gestaltet, hat man keine Kinder?

Aber, das weiß der frz. Notar.

Allen einen schönen Feierabend - Gabrielle

Offline Eliott

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #4 am: 28. Januar 2014, 18:05:27 »
Wir hatten vor der Ehe auch ein Grundstück gekauft und gebaut.
Dazu hatten wir beim Notar ein Testament gemacht/hinterlegt.
Nachteil: Auf jeden Euro den du von deinem nicht Ehemann erbst 60% Steuer.

Deshalb haben wir dann bald mit Ehevertrag geheiratet und im Ehevertrag vermerkt dass wir uns gegenseitig voll beerben.

Grüße

BettinaOtwin

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #5 am: 28. Januar 2014, 18:19:49 »
willst du deinen Mann, wenn das Haus gebaut ist gleich umbringen?
Nein. Und ich hatte das eher weniger als Spassvorlage geschrieben.

Danke @ allen Anderen für ihre qualifizierten Antworten.
Ich habe mich bereits etwas in die Materie eingelesen.

In Frankreich muss ein deutsches Testament nicht zwingend gültig sein.
Mein Verlobter und ich haben zusammen 5 Kinder aus unseren vorherigen Ehen.

Die erben hauptsächlich. Aber dass unsere Kinder uns beerben, ist logisch.
Es geht nur um die Frage, dass man sicherstellt, dass der überlebende Partner nicht aus dem Haus raus muss, wenn ein Kind sofort seinen Erbteil verlangt und man es eventuell nicht zahlen könnte oder wollte.

Wir wollen lediglich, dass der Überlebende - egal wer- im Haus bleiben kann, bis er stirbt.

Liest mal in diesem Link....darf ich den so einstellen?

http://www.klima-vigier.com/fr/immobilienrecht-frankreich-/immobilienkauf-in-frankreich-grundlagen.html



Das gibt es viel zu beachten.

Danke!

Offline Gabrielle

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #6 am: 28. Januar 2014, 18:51:43 »
@Bettina,
...In Frankreich muss ein deutsches Testament nicht zwingend gültig sein...
Das gilt genau so in der umgekehrten Richtung - französisches Testament ist nicht zwingend in Deutschland gültig.

Hinzu kommt, dass auch die Steuern auf Erbe sich gravierend unterscheiden. In Frankreich zahlst du deutlich mehr - obwohl es auch da sog. Freibeträge gibt, die allerdings weit weniger betragen, als die in "Ditscheland".

...dass man sicherstellt, dass der überlebende Partner nicht aus dem Haus raus muss, wenn ein Kind sofort seinen Erbteil verlangt und man es eventuell nicht zahlen könnte oder wollte...
Das ist - unter anderem - auch die Crux in Deutschland. Deshalb wird auch gerne das sog. "Berliner Testament" oder gleich ein Erbvertrag beim Notar gemacht.

Und eben weil es hier und drüben so viel gesetzlich zu beachten gilt, frage direkt den Experten. Wir hier wissen zwar einiges - aber leider nicht alles. Und 5 Kinder gemeinsam aus 2 Ehen und später dazu mal noch PartnerInnen der Kinder - ist alles zu bedenken!
Deshalb, frage (fragt) den Fachmann oder die Fachfrau - das sind die Experten und auch nicht sooo teuer, als wenn ihr das alleine - unter euch - vielleicht regeln wollt und nicht wisst, was die Zukunft mal bringt?!

LG Gabrielle

Offline Vendeerer

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Re: Erwerb eines Grundstückes in F
« Antwort #7 am: 19. März 2014, 12:57:35 »
Es ist eigentlich ganz einfach:

Ihr müßt VOR  :Achtung: dem Kauf des Grundstücks, auf dem Euer Haus stehen soll, einen französischen Ehevertrag beim Notar aufsetzen lassen.
Ob die Kinder aus erster oder zweiter Ehe stammen, ist dabei völlig irrelevant.

Die Betonung liegt definitiv auf VOR, da reicht die berühmte Sekunde vor der Unterschrift auf dem Kaufvertrag der Immobilie.  :Hands: