@Bettina,
...In Frankreich muss ein deutsches Testament nicht zwingend gültig sein...
Das gilt genau so in der umgekehrten Richtung - französisches Testament ist nicht zwingend in Deutschland gültig.
Hinzu kommt, dass auch die Steuern auf Erbe sich gravierend unterscheiden. In Frankreich zahlst du deutlich mehr - obwohl es auch da sog. Freibeträge gibt, die allerdings weit weniger betragen, als die in "Ditscheland".
...dass man sicherstellt, dass der überlebende Partner nicht aus dem Haus raus muss, wenn ein Kind sofort seinen Erbteil verlangt und man es eventuell nicht zahlen könnte oder wollte...
Das ist - unter anderem - auch die Crux in Deutschland. Deshalb wird auch gerne das sog. "Berliner Testament" oder gleich ein Erbvertrag beim Notar gemacht.
Und eben weil es hier und drüben so viel gesetzlich zu beachten gilt, frage direkt den Experten. Wir hier wissen zwar einiges - aber leider nicht alles. Und 5 Kinder gemeinsam aus 2 Ehen und später dazu mal noch PartnerInnen der Kinder - ist alles zu bedenken!
Deshalb, frage (fragt) den Fachmann oder die Fachfrau - das sind die Experten und auch nicht sooo teuer, als wenn ihr das alleine - unter euch - vielleicht regeln wollt und nicht wisst, was die Zukunft mal bringt?!
LG Gabrielle