ein deutscher Makler braucht zweierlei............... eine franz Zulassung und eine franz. Steuernummer, denn seine in Frankreich getätigten Geschäfte sind in Frankreich zu versteuern........... ob dein Makler einen deutschen Rechtsanspruch hat, interessiert überhaupt nicht..... Erfüllungsort ist Frankreich !
Ich habe die Sache mit meiner Immobilie hier durchgezogen, ohne allerdings den Makler jemals in Anspruch genommen zu haben....... er hatte einen Exclusiv-Vertrag, ich wusste, wo das Haus stand, das ich im Internet sah, hab alles alleine gemacht und dann auf seine Rechnung mit Anwalt reagiert... erfolgreich.
Sollte der Nachname deines Maklers mit Hi beginnen, oder seine Firma mit DF anfangen, schreib mich privat an
Gruss
Veuve