Hallo,
jeder Bauhandwerker, der in F arbeitet ( auch ausländische Unternehmen) ist gesetzlich verpflichtet eine garantie décennale bei einer Versicherung abzuschließen.
Damit ist der Bauherr abgesichert im Falle von gravierenden Bauschäden oder sogar Unbewohnbarkeit des Hauses, die durch die Bauhandwerker verursacht wurden.
Die Absicherung gilt 10 Jahre auf das Bauwerk und 2 Jahre auf bewegliche oder nicht fest mit dem Bauwerk verbundene Teile ( Fenster, Heizkessel u.s.w.)
Bei Neubauten ist auch der Bauherr gesetzlich verpflichtet eine Versicherung dommages-ouvrage abzuschließen, eine Art Bauhaftpflicht.
Wenn Schäden am Bau auftreten werden die normalerweise über die dommages-ouvrage abgewickelt, die dann versucht ihr vorgestrecktes Geld von der décennale des Handwerkers zurückzubekommen.
Grüße