Grenzgaenger Forum

Autor Thema: Bin ich noch Grenzgänger wenn ich ein Haus in Deutschland besitze und vermiete?  (Gelesen 8952 mal)

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Offline Tandros

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Hallo Grenzgänger Gemeinde,

finde toll und sehr hilfreich so ein Forum in Internet zu finden: es gibt wahnsinnig viele nützliche Informationen in einem Ort, die gut organisiert und strukturiert sind.
Großes Lob an ADMIN und Mitglieder :doppeld:

Jetzt zu meinem Problem:

Meine Frau und ich spielen schon mit den Gedanken nach Frankreich umzuziehen und Grenzgänger zu werden um mehr Netto Ende des Monats nach Hause zu bringen (ich sage einfach die Wahrheit, da das der Hauptgrund ist).
Wir haben vor zuerst eine Wohnung für 6 Monate zu mieten um zu sehen ob uns gefällt und ob wir uns dort gut einleben können. Danach möglich ein Haus kaufen...
Und hier ist meine Frage: zur Zeit besitzen wir ein Haus in Deutschland was wir gerne vermieten würden... ABER ich frage mich ob dadurch wir den Grenzgängerstatus verlieren würden.

Kennt sich jemand mit solchen Sachen aus?

Ich habe noch 100 Fragen zum Thema "Grenzgänger"... aber eine nach der andere :zwinkern:.

Vielen Dank!
  
« Letzte Änderung: 08. November 2015, 22:44:20 von Tandros »

banjo

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Schau Dir die ausführliche Diskussion hier an, insb. die neueren Beiträge.

http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/grenzgaenger-und-weiterer-wohnsitz-in-deutschland-warum-soll-das-nicht-gehen-t4733.0.html

Du verlierst durch Besitz und/oder Vermietung einer Immobilie in D nicht den Grenzgängerstatus, musst für die Mieteinnahmen aber in D eine Steuererklärung machen und die Einnahmen auch in F für den Progressionsvorbehalt angegeben. Nach meiner Kenntnis können Verluste durch Vermietung in D nicht in F angerechnet werden, jedoch per Steuererklärung festgestellt und zeitlich unbeschränkt mit zukünftigen Gewinnen in D verrechnet werden.

Offline Tandros

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Hallo Dirk,

danke für die schnelle Reaktion.

Ich habe den von dir vorgeschlagenen Thread gelesen und bin jetzt mehr oder weniger beruhigt und bin froh dass es möglich wäre das Haus zu vermieten (und nicht verkaufen zu müssen). Das Haus ist so eine Art Altersvorsorge für uns und würden es ungerne verkaufen.

Der Plan sieht demnächst so aus: 

- zuerst wird ein Mieter für unser Haus in D gesucht
- parallel wird eine Wohnung in F zur Miete auch gesucht
- wir planen dort ca. 6 Monate zu leben um zu sehen ob wir dort zurecht kommen (damit meinte ich das Sozial-Aspekt)
- wir arbeiten schon nicht weiter als 30 km von der Grenze entfernt und würden auch eine Wohnung auf die andere Seite nah am Grenze finden wollen
- wenn alles gut läuft, nach 6 Monaten werden wir ein Haus in F kaufen wollen und das in der Region Beinheim-Roppenheim-Röschwoog da dort die Brücke liegt und uns einen großen Auswahl an möglichen Arbeitsorten in D bietet

Scheint es dir plausibel zu sein oder "träumen" wir zu viel und hat mit der Realität nicht zu tun?
Da wir beide ziemlich gut verdienen (ca.100.000 brutto Jährlich): ist es finanziell machbar zwei Häuser in der oben genante Konstellation zu besitzen und zu finanzieren?
Übrigens: wir besitzen seit kurzem die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten gerne wissen ob die französischen Banken uns ein Kredit für das Haus in F geben würden.
Also von den Mieteinnahmen in D werden wir die Rate für das Haus in D bezahlen und dadurch Spielraum um ein neuen Kredit für das Haus in F zu haben.

PS: würden und auch die deutsche Banken ein Kredit genehmigen oder ist es nicht Möglich da wir mit dem Haus aus F kein deutsche Kredit bürgen können?

Ja, ich weiß ich habe viele Fragen, aber denke ich bin an der richtige Stelle... :Thankyou:

Offline Matthias#28

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Also ich hatte eine aehnliche Situation. Ich habe mich damals (2000) im Finanzamt beraten lassen.
Ergebnis: KEINE Steuererklaerung in Deutschland, dafuer aber CERFA2044 (blau) zusaetzlich in .fr mit abgeben.
Ansetzen konnte man Zinsen und Versicherung und sonstige gesetzlich geregelte Abgaben.
Renovierungskosten wurden pauschal (weiss die %te nicht mehr) abgezogen, und erst wenn man ueber den %-Staz kam musste man mit Belegen nachweisen.
Allerdings konnte man nicht alles ansetzen (ich habe es einen Grenzgaenger-Steuerberater machen lassen).
Der verbleibende "Gewinn" wurde dann uebertragen ins Impot-Formular CERFA2042 unter Revenues Fronciers Feld 4BA und ins CERFA2047 (rosa) ebenfalls in der Rubrik Revenues Fronciers.
So war es jedenfalls bis 2010 bei mir.
gruss Matthias

Offline Matthias#28

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PS: würden und auch die deutsche Banken ein Kredit genehmigen oder ist es nicht Möglich da wir mit dem Haus aus F kein deutsche Kredit bürgen können?
Einen Teil unseres damaligen Kredites habe ich mit einer deutschen Bank gemacht. Als Sicherheit war ja das deutsche Haus da. Damit kein Problem.
Den Rest mit der Franzbank, auch hier gab es ja ein Haus als Sicherheit, also auch kein Problem.
gruss Matthias

Offline Tandros

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Hi Matthias,

sind die deutsche Abrechnungen in einer französischen Bank anerkannt?
Also würden sie für die Kreditaufnahme akzeptiert? Ich kann mit dem Haus aus D für den Kredit für F nicht garantieren, da es schon für den deutschen Kredit benötigt wurde (Grundbuch voll).
Wie ist es mit der Bonitätsprüfung: gibt es Schufa auch in F oder fragen sie dem deutschen Schufa?


banjo

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@tandros:

Roeschwoog schreibt man ohne ö  :-)

Grundsätzlich finde ich Eure Idee mit dem "6 Monate ausprobieren" recht gut, allerdings ist der Aufwand dazu hoch, z. Bsp. alle Versicherungen prüfen, Carte Vital beantragen, dt. Personalausweis ändern, Auto ummelden, sichins frant. Steuersystem einfinden etc. Da sind die 6 Monate schnell um....
dt. Banken finanzieren in F eher selten, was mit den Sicherheiten zu tun hat. Franz. Banken werden das finanzieren, da müsst Ihr halt ein wenig Klinken putzen bis Ihr die geeignet Bank gefunden habt. Die dt. Sicherheit wird wohl zur Kenntnis genommen, aber nicht als klassische Sicherheit genommen.
Von der VR-Bank Mittelbaden weiss ich, dass sie in F finanziert, hier könnte event. Eure dt. Sicherheit anerkannt werden, ein Gespräch mit denen könnte sich lohnen - sofern es nicht zu 100% belastet ist.
Ja, franz. Banken fragen dt. Schufa an :-)

@Matthias:
habe aktuell eine dt. Immobilie in D finanziert. Mein Steuerberater sagt, dass ich ein dt. Steuererklärung machen muss. Der Verlust (Finanzierung - Mieteinnahmen) wird in D über die Jahre aufsummiert und nach Ende der Finanzierung dann weiter verrechnet. In F hingegen wird der Verlust nicht anerkannt und somit werde ich wohl bei Mieteinnahmen diese in F versteuern müssen, obwohl de facto kein Gewinn angefallen ist. Gerecht ist IMHO etwas anderes, ich kann doch nicht auf der einen Seite aus dem Gewinn Steuern haben wollen aber den Verlust nicht akzeptieren.....



Offline Ralph

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Naja - wenn das deutsche Grundbuch voll ist wird wohl eh nichts mit der Sicherheit. (will ja eh jeder möglichst erstrangig sein)
Dann braucht Ihr halt andere Sicherheiten - denn ohne geht auch in F nichts. Auch wenn hier immer wieder davon geschrieben wird - ich kenne keine französische Bank die 100 % finanziert.
Vorallem seit Ihr in diesem Land völlig "unbeschrieben" und unbekannt. Deutsche Banken tun sich meistens schwer damit im Ausland zu finanzieren, weil sie keinen Zugriff haben.
Ausnahme ist dann, wenn man in D eine verwertbare Sicherheit hat.

Da es ja hier hauptsächlich um Steuerersparnis geht, würde ich mir einmal vorab die Steuern durchsimulieren. Ab einer gewissen Einkommenshöhe ist Frankreich nämlich mittlerweile sehr heftig.
Und der Höchstsatz liegt weit höher als in D....nur mal so als kleiner Tip.
Es gibt nicht wenige die bei über 100 t € p.a. mittlerweile ins benachbarte Ausland gezogen sind um den hohen französischen Steuern entgehen zu können.

@Dirk
Wer sagt dann das das Steuersystem gerecht sein soll ?  :lach:
« Letzte Änderung: 09. November 2015, 09:36:02 von Ralph »
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.  Curt Goetz

banjo

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@Ralph

niemand :-) Aber die Hoffnung stirbt nie. Dass da noch keiner dagegen geklagt hat......

Offline Tandros

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Wenn es anders nicht geht.. dann werden wir auf Dauer zur Miete in F wohnen müssen und das Haus in D als Altersvorsorge behalten. Das ist auch möglich und stört uns nicht wirklich.. somit werden wir sogar mehr flexlibel wegen der Arbeitsuche und manchmal will man auch irgendwo anders ab und zu mal wohnen und ist nicht mit einem Ort verbunden.

Mal sehen was due Zukunft bringt...

Jetzt ist für uns entscheidend die wichtige Frage zu klären: wie viel würde uns nach dem Versteuerung in F übrig bleiben? Wir sind verheiratet, 1 Kind und verdienen 90.000 bruto jährlich.
Der deutsche Fiskus nimmt uns 15.000 weg in form von Lohnsteuer. Wie viel würde der französiche Staat von nehmen? Ich brauche ein prozent... 30-40% nur davon? Also 60-70% Einsparung im vergleich zu D?

Von hier müssen wir zuerst anfangen und finde sehr wichtig die Sache klar und genau zu klären, ohne böse Überraschungen später zu haben. Es ist ja ein wichtige Schritt das man machen muss... :-\     

banjo

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Es gibt hier im Forum Links zur französischen Steuerberechnungsseite (hab ihn grade nicht parat, such mal)

Es ist fast unmöglich, das ohne genaue Kenntnis der Randbedingungen abzuschätzen. Pi mal Daumen: 1,5 Monatsgehälter + Wohnsteuer + sonstige Ausgaben (Fahrtlosten!!)
Denke auch dran, dass Du in F quasi nichts von der Steuer absetzen kannst ausser Fahrtkosten (erfordert ein auf den Steuerpflichtigen zugelassenes Fzg in F, je nach Fzg ggf. horrende Ummeldungskosten und Strafsteuern in F, dafür keine laufende KFZ-Steuer), keine Versicherungsbeiträge, keine Vorsorgeaufwendungen, keine Spenden (wenige Aussnahmen) etc.)

Offline Tandros

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Ok, gut zu wissen.

d.h. grob berechnet werde ich zwischen 60-70% einsparen im Vergleich zu D (beim Lohnsteuer meine ich).

Wie hoch ist die Wohnsteuer? Von was ist die abhängig?
Kann man sie mit der in F nicht vorhandene KFZ-Steuer ausgleichen? -> ich bezahle zurzeit für 2 Diesel-Autos ca 600 euro in D. Wäre die Wohnsteuer größer?

banjo

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Das hängt von der Grösse der Wohnung ab, von Lage und Ausstattung. Mir ist kein Weg bekannt, das vorherzubestimmen.
« Letzte Änderung: 09. November 2015, 10:36:44 von -Dirk- »

Offline Tandros

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D.h. der Vermieter könnte mir vom Anfang an sagen wie hoch die Wonsteuer für die gemietete Wohnung ist, richtig?

Ist sie vielleicht ca. 1 Monatsmiete?

banjo

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Wohnsteuer zahlt der, der am 1.1. eines Jahres in der Wohnung wohnt (egal, ob Eigentum oder Miete), auch wenn ee am 2.1 auszieht.
Der Vormieter hat den Bescheid.
Summen sind zw. 400 und 1800 möglich, hängt wie gesagt von Grösse, Lage und Ausstattung ab. Sie orientiert sich nicht an der Miete.