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Autor Thema: Bescheinigung der jährlichen Wartung  (Gelesen 3576 mal)

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Offline riffkack

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Bescheinigung der jährlichen Wartung
« am: 02. März 2014, 13:20:21 »
Hallo zusammen,

hat schon mal jemand bei der Übergabe der Mietwohnung von folgendem gehört:

Bescheinigung der jährlichen Wartung

Das sagt mir leider gar nichts, ich weiß auch nicht was hier gefordert ist.

Offline Gabrielle

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Re: Bescheinigung der jährlichen Wartung
« Antwort #1 am: 02. März 2014, 18:30:27 »
Hallo riffkack,

ja. Wir müssen jährlich der Vermieterin diese Bescheinigung der Wartung (bei uns handelt es sich um die Heizung) vorlegen.
Wie sie uns sagte, braucht sie diese für ihre Versicherung, falls die Heizung mal "im Dutt" sein sollte.
Ebenfalls verlangt sie einen Nachweis (auch für ihre Versicherung Haus), dass wir die Versicherung (alles, was sich im Haus befindet) gezahlt haben.

Weiß allerdings nicht, ob es sich bei dir auch um die Wartung Heizung handelt, du schreibst ja von Miet"wohnung".

Allen noch einen schönen Restsonntag - Gabrielle


Offline Suzette

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Re: Bescheinigung der jährlichen Wartung
« Antwort #2 am: 04. März 2014, 15:03:07 »
Hallo zusammen,

hat schon mal jemand bei der Übergabe der Mietwohnung von folgendem gehört:

Bescheinigung der jährlichen Wartung

Das sagt mir leider gar nichts, ich weiß auch nicht was hier gefordert ist.

Hallo, ich nehme an, das sich das auf die Heizung bezieht? Das musste ich für meine alte Wohnung nachweisen, weil ich dort eine chauffage individuell à gaz hatte. Die muss man jährlich warten lassen und eine Bescheinigung hatte mir der Heizungsinstallateur damals auch ausgestellt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 140 Euro und waren von mir, also vom Mieter, zu tragen (wurden über Charges wegen Wartungsvertrag abgerechnet), das ist so üblich. Bei der Rückgabe der Wohnung musste ich nichts mehr vorweisen, da der Chauffagist einen Wartungsvertrag mit der Immoagentur hatte und denen automatisch eine Kopie zuschickte. Ich musste nur nach Rückgabe der Wohnung ca. 50 Euro an Charges nachzahlen.